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DAN-Ordnung

Stand: 01.10.2025

Inhalt

  1. Präambel
  2. Geltung
  3. Begriffe
  4. Kommission
  5. Kategorien der Judoka
  6. Voraussetzungen
  7. Überprüfung
  8. Prüfung
  9. Erfordernisse Prüfung
  10. Modul "Theorie"
  11. Modul "Kata"
  12. Modul "Praxis"
  13. Erfordernisse Überprüfung
  14. Anerkennung
  15. Ehrensenat
  16. Inkrafttreten
  17. Anlagen



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Dan-Ordnung

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1. Präambel


In den Budo-Künsten markiert der Dan-Grad den höchsten Ausbildungsbereich eines Judoka, wobei die persönliche Weiterentwicklung damit nicht endet. Der Dan ist in 10 Stufen unterteilt, deren sichtbares Zeichen die Gürtelfarbe ist. Für die Dan-Grade 1 bis 5 ist der Gürtel schwarz, vom 6. bis 8. Dan kann rot-weiß und ab dem 9. Dan rot getragen werden. Der Dan-Grad bestätigt sowohl technische als auch persönliche Reife und zeichnet die Person als fortgeschritten, lehrend oder meisterlich aus.

Traditionell wird der Dan von einem Sensei vergeben, wenn er überzeugt ist, dass die Schülerin neben dem technischen Können auch das philosophische Prinzip der Kunst verinnerlicht hat. Eine Person mit Dan-Grad dient als Vorbild für alle, die diese Stufe noch nicht erreicht haben. Prof. Jigoro Kano betonte: „Die Entscheidung über eine Graduierung basiert auf dem Charakter des Judoka, den Fertigkeiten in Kata und Randori, dem Judo-Wissen, der Trainingsbeteiligung und den Erfolgen im Wettkampf.

Alle personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen, der leichteren Lesbarkeit halber wurde die weibliche Form gewählt, wenn keine geschlechtsneutrale Bezeichnung möglich war.

Das Graduierungssystem im Judo und seine philosophische Bedeutung:

Bezeichnung

Rang/Stufe

Farbe

Philosophische Bedeutung

Deshi (= Schüler*In auch Kohai = Junior)

Mudansha

Kyu

Weiß-Braun

Die Stufen zur Erlernung der Form (shu)

Bezeichnung Titel Rang Japanisch Farbe Japanisch Farbe Philosophische Bedeutung empfohlenes Alter
oshi (= Lehrer auch sempai = Senior)
Yudansha
(auch die
sogenannten
"Kriegergrade")
1. dan sho-dan schwarz kuro-obi Grad des Suchens nach dem Weg (do)
2. dan ni-dan schwarz kuro-obi Grad des Schülers am Anfang des Weges (do)
3. dan san-dan schwarz kuro-obi Grad des anerkannten Schülers
4. dan yon-dan schwarz kuro-obi Grad des technischen Experten
sensei (= Meister, Lehrer)
Kodansha Renshi 5. dan go-dan schwarz kuro-obi Grade des Wissens
6. dan roku-dan rot-weiß shima-obi ab ca. 35 Jahren
Kyoshi 7. dan nana-dan rot-weiß shima-obi ab ca. 42 Jahren
8. dan hachi-dan rot-weiß shima-obi Grade der Reife ab ca. 50 Jahren
Hanshi 9. dan ku-dan rot aka-obi ab ca. 60 Jahren
10. dan ju-dan rot aka-obi ab ca. 70 Jahren

  1. Präambel
  2. Geltung
  3. Begriffsbestimmung
  4. Kommission
  5. Kategorien der Judoka
  6. Voraussetzungen
  7. Durchführung einer Überprüfung
  8. Durchführung der Prüfung
  9. Prüfungserfordernisse
  10. Modul "Theorie"
  11. Modul "Kata"
  12. Modul "Praxis"
  13. Erfordernisse bei einer Überprüfung
  14. Anerkennung von Dan-Graden
  15. Ehrensenat
  16. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
  17. Anlagen - Prüfungserfordernisse

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