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DAN-Ordnung

Stand: 01.10.2025

Inhalt

  1. Präambel
  2. Geltung
  3. Begriffe
  4. Kommission
  5. Kategorien der Judoka
  6. Voraussetzungen
  7. Überprüfung
  8. Prüfung
  9. Erfordernisse Prüfung
  10. Modul "Theorie"
  11. Modul "Kata"
  12. Modul "Praxis"
  13. Erfordernisse Überprüfung
  14. Anerkennung
  15. Ehrensenat
  16. Inkrafttreten
  17. Anlagen



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Dan-Ordnung

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11. Modul "Kata"


  1. Die Bewertung der Kata erfolgt anhand der aktuellen Kata-Evaluationsrichtlinien der EJU, IJF und den Kodokan-Textbüchern.
  2. Die Verwendung von echten Waffen für Kodokan Goshin-Jutsu und Kime-no-Kata ist untersagt. Die Waffen dürfen ausschließlich aus Holz bestehen.
  3. TeilnehmerInnen, die den freiwilligen Kata-Kurs besucht haben, können für das Modul „Kata“ vorab ein Video einreichen. Der Kurs muss vom ÖJV Katareferat abgehalten werden und mindestens sechs Übungseinheiten umfassen. Es müssen alle Kursabschnitte besucht und mittrainiert werden.
  4. Das Modul „Kata“ kann nicht durch die Teilnahme an einem Kata-Bewerb erfolgreich absolviert werden.
  5. Teilnahmeberechtigt für Kata-Kurse sind alle Judoka mit gültiger Judocard, welche an einer Dan-Prüfung teilnehmen wollen. Die Teilnahme am Kurs erfolgt im weißen Judogi mit schwarzem ''Obi oder entsprechendem Kyu-Grad.
  6. Judoka, die vom Kata-Referat nominiert wurden und eine Prüfung in der vorgetragenen Kata ablegen möchten, können ihre Vortragstätigkeit als Nachweis verwenden. Voraussetzung dafür ist eine gültige Judocard.
  7. Das Modul „Kata“ gilt als erfolgreich absolviert, wenn das eingereichte Video vom Katareferat positiv bewertet wurde.
  8. TeilnehmerInnen, die den Kurs nicht besucht haben, sind nicht berechtigt, ein Video einzureichen. Sie können jedoch an der Danprüfung in Präsenz teilnehmen und das Modul im Rahmen dieses Präsenzprüfungstermins erfolgreich absolvieren.
  9. Wird das eingereichte Video negativ bewertet, so dürfen die Kandidat*Innen dennoch am Präsenzprüfungstermin antreten und das Modul „Kata“ dort absolvieren.
  10. Wird die Kata beim Präsenzprüfungstermin negativ bewertet, so dürfen die Teilnehmer*Innen beim nächstmöglichen Präsenzprüfungstermin erneut antreten oder, nach Absolvierung eines (neuerlichen) Kata-Kurses, ein Video für den nächsten Präsenzprüfungstermin einreichen.
  11. Folgende technische Anforderungen für das Video sind verbindlich:
    1. Das Video muss mit Ton aufgenommen und in guter Qualität erstellt werden.
    2. Die gesamte Tatami muss während der gesamten Kata im Bild sichtbar sein, ohne Zoom. Blickrichtung ist von der Joseki Seite.
    3. Es darf keine Unterbrechungen oder Schnitte geben, das Video muss in einem durchgängigen Take aufgenommen werden.
    4. Zu Beginn des Videos müssen sich Tori und Uke namentlich vorstellen und ihren Verein nennen sowie die aktuelle Judocard sichtbar in die Kamera halten.
    5. Die Mattenfläche, auf der die Kata demonstriert wird, muss mindestens 6x6 Meter betragen. Die Mitte und die 6m Position sind durch ein Klebeband auf der Matte zu kennzeichnen.
  12. Die Bewertung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip, wobei im Zweifel das Katareferat als Kollegialorgan die endgültige Entscheidung trifft.
  13. Das Video kann frühestens nach Abschluss des Kata-Kurses eingereicht werden und muss spätestens vier Wochen vor dem angemeldeten Präsenzprüfungstermin vorliegen, um den Judoka ausreichend Zeit zur Vorbereitung und dem Katareferat genug Zeit für die Bewertung zu geben.
  14. Es dürfen nur Kata-Videos für den jeweiligen Dan-Grad eingereicht werden, für den die Prüfung abgelegt wird.
  15. Das Kata-Referat behält sich das Recht vor, das Video nicht zu bewerten, wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

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Zuletzt geändert am 20.07.2025 10:36 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013