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DAN-Ordnung

Stand: 01.10.2025

Inhalt

  1. Präambel
  2. Geltung
  3. Begriffe
  4. Kommission
  5. Kategorien der Judoka
  6. Voraussetzungen
  7. Überprüfung
  8. Prüfung
  9. Erfordernisse Prüfung
  10. Modul "Theorie"
  11. Modul "Kata"
  12. Modul "Praxis"
  13. Erfordernisse Überprüfung
  14. Anerkennung
  15. Ehrensenat
  16. Inkrafttreten
  17. Anlagen



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Dan-Ordnung

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12. Modul "Praxis"


  1. Das Modul „Praxis“ besteht aus Basistechniken und Zusatztechniken.
  2. Die Basistechniken, die bei jedem Dan-Grad vorzuzeigen sind, umfassen die 100 Kodokan-Techniken sowie Etikette, Ukemi-waza, Anwendungsaufgaben, Gonosen/Gaeshi? und Renraku/Rensoku?.
  3. Die Zusatztechniken variieren je nach Dan-Grad und werden entsprechend angepasst.
  4. Die Etikette wird in die Beurteilung beim Modul „Praxis“ einbezogen. In der Begrüßung stehen die Judoka in angemessenem Abstand vor dem Tisch. Zuerst verbeugen sich Tori und Uke vor der Kommission, dann wenden sie sich einander zu und verbeugen sich erneut, bevor sie die Aufgaben erfüllen. In der Verabschiedung verbeugen sich Tori und Uke zunächst zueinander und anschließend vor der Kommission (Joseki), bevor sie den Platz verlassen.
  5. Das Modul „Praxis“ gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Bereiche positiv bewertet wurden.

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Zuletzt geändert am 20.07.2025 11:39 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013