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DAN-Ordnung

Stand: 01.10.2025

Inhalt

  1. Präambel
  2. Geltung
  3. Begriffe
  4. Kommission
  5. Kategorien der Judoka
  6. Voraussetzungen
  7. Überprüfung
  8. Prüfung
  9. Erfordernisse Prüfung
  10. Modul "Theorie"
  11. Modul "Kata"
  12. Modul "Praxis"
  13. Erfordernisse Überprüfung
  14. Anerkennung
  15. Ehrensenat
  16. Inkrafttreten
  17. Anlagen



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10. Modul "Theorie"


  1. Die Prüfungsgebiete umfassen Fragen zur Geschichte, Sportordnung, Organisation und Wettkampfregeln.
  2. Während der Prüfung ist die Nutzung von Hilfsmitteln oder die Unterstützung durch andere Personen untersagt.
  3. Die Theorieprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 % der Fragen korrekt beantwortet werden.
  4. Bei nicht bestandener Prüfung des Moduls „Theorie“ haben die Teilnehmer*Innen insgesamt drei Versuche pro Präsenzprüfungstermin, um die Prüfung erfolgreich abzuschließen. Sollte eine Kandidatin dreimal bei einem Termin im Modul „Theorie“ negativ abschneiden, ist ein erneuter Versuch erst beim nächsten Prüfungstermin wieder möglich.
  5. Die Prüfungsfragen werden regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen Richtlinien und Regeln zu entsprechen und können jederzeit auf der ÖJV-Webseite eingesehen werden

Den aktuellen Fragekatalog mit den Antworten findet ihr auf der Seite "Sicher zur Dan-Prüfung".


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Zuletzt geändert am 20.07.2025 09:28 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013