<< Wettkampffläche | Präambel | Judoanzug >>
ARTIKEL 2. Ausstattung
- Anzeigetafeln
Für jede Wettkampffläche muss es zwei (2) Anzeigetafeln mit horizontaler Wertungsanzeige geben. Sie werden außerhalb der Wettkampffläche so aufgestellt, dass sie von den Kampfrichtern, den Mitgliedern der Kampfrichterkommission, den Funktinären und den Zuschauern leicht eingesehen werden können.
Auf den Anzeigetafeln müssen die Zeit, die Wertungen sowie ausgesprochenen Strafen für die Kämpfer ersichtich sein (siehe Beispiel im Anhang).
Wenn elektronische Anzeigetafeln verwendet werden, müssen manuelle Anzeigetafeln in Reserve verfügbar sein (siehe Anhang zu Artikel 2).
- Stoppuhren
Es müssen folgende Stoppuhren vorhanden sein:
Wenn elektronische Stoppuhren verwendet werden, müssen zusätzlich auch manuelle verwendet werden, um deren Fehlerfreiheit zu überprüfen (siehe
Anhang).
- Flahnen (Zeitnehmer)
Die Zeitnehmer sollen folgende Fahnen verwenden:
gelb
|
|
Kampfunterbrechnung
|
grün
|
|
Dauer des Osaekomi
|
Es ist nicht notwendig, die gelben und grünen Fahnen zu verwenden, wenn die Wettkampfzeit und
Osaekomi-Dauer elektronisches angezeigt wird. Allerdings müssen diese Flahnen in Reserve zur Verfügung stehen.
- Zeitsignal
Eine Glocke oder ein ähnliches akustisches Gerät soll dem Kampfrichter das Ende der Kampfzeit signalisieren.
- Weiße und blaue Judogis
Die Kämpfer müssen entweder einen weißen oder einen blauen Judogi tragen (der erstaufgerufene Kämpfer muss den weißen Judogi tragen, der zweitaufgerufene Kämpfer den blauen).[1]
Anhang
Position der Registratoren / Listenführer / Zeitnehmer
Die Listenführer, Registratoren und Zeinehmer müssen Sicht auf den Kampfrichter haben.
Bestimmungen der IJF (nicht vom ÖJV übernommen)/Anfang:
Abstand zu den Zuschauern
Im Allgemeinen sollte der Abstand der Zuschauer zur Wettkampffläche (oder Plattform) nicht geringer als 3 m sein.
Bestimmungen der IJF (nicht vom ÖJV übernommen)/Ende:
Stoppuhren und Anzeigetafeln
Die Stoppuhren müssen zur Feststellung ihrer Funktionsfähigkeit den dafür Verantwortlichen zugänglich sein, zu Beginn und regelmäßig während des Wettbewerbes müssen die Stoppuhren auf Fehlerfreiheit überprüft werden.
Die Anzeigetafeln müssen die Normen der IJF bzw. dieses Dokuments erfüllen und den Kampfrichtern entsprechend zur Verfügung stehen.
Manuelle Stoppuhren müssen, für den Fall des Ausfalles der elektronischen Stoppuhren, parallel zu den elektronischen Geräten verwenden werden. Manuelle Anzeigetafeln müssen in Reserve zur Verfügung stehen.
Manuelle Anzeigetafel
Beispiel: Weiß punktete mit Waza-ari und wurde auch mit einem (1) Shido bestraft.
|
Elektronische Anzeigetafel
<< Wettkampffläche | Präambel | Judoanzug >>