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Lexikon



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Feudalismus

(lat.)

im 17. Jahrhundert entstandener Begriff, der zunächst den Gesamtkomplex lehnesrechtlicher Normen (Lehen) bezeichnet, Ende des 18. Jahrhunderts kritisch als die dem Staat des Ancien régime entsprechende Gesellschaft aufgefaßt wurde, die durch adligen Grundbesitz und damit verbundene Herrschaftsrechte und Standesprivilegien gekennzeichnet war. Im 19. Jahrhundert wurde der Feudalismus - als Gegenbegriff zu Kapitalismus - zum Typenbegriff erweitert und so auch auf außereuropäische Gebiete (Asien, Amerika) anwendbar.

Früher Lehenswesen, Feudum = Lehen. Eine Form der sozialen und politischen Staats-Ordnung. Feudale Gesellschafts- und Herrschaftsordnungen gab es im Orient. Eine adlige Oberschicht wird vom Herrscher mit verwaltungsmäßigen und militärischen vorrechten ausgestattet (Lehnsrechtlich).

Bedeutet auch: kriegerisch.

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Zuletzt geändert am 28.09.2009 15:10 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013