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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Ausbildungsordnung des ÖJV

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1. Allgemeines

Die Ausbildungsordnung regelt die Ausbildungsstufen, Ausbildungsinhalte, Lizenzen für Trainer*Innen und die etwaigen Besonderheiten des Trainer*Innenwesens in Österreich. Das Ausbildungsreferat des Österreichischen Dan-Kollegiums (ÖDK) ist für die Ausarbeitung, Implementierung und Umsetzung der Ausbildungsordnung, in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden und dem ÖDK zuständig.

In allen Fällen, die nicht ausdrücklich in diesem Reglement enthalten sind, entscheidet das Ausbildungsreferat in Zusammenarbeit mit der Technischen Leitung des ÖDK nach bestem Wissen und Gewissen.

Diese Ausbildungsordnung wurde bei der ÖJV-Vorstandssitzung am 07.07.2023 und bei der ÖDK-Sitzung am 09.09.2023 besprochen, wo noch weitere Anpassungen vorgenommen wurden. Sie wurde bei der ÖJV-Vorstandssitzung am 29.09.2023 in der vorliegenden Letztfassung beschlossen. Sie tritt mit 01.01.2024 in Kraft.


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Zuletzt geändert am 09.10.2023 16:00 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013