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1. Allgemeines
Die Kampfrichter*Innenordnung regelt die Organisation und Ausbildung der Kampfrichter*Innen in Österreich. Sie orientiert sich an den entsprechenden Richtlinien der IJF (Sport Organisation Rules) und der EJU. Die Aus- und Weiterbildung obliegt der/dem KR-Referent*In in Zusammenarbeit mit dem KR-Ausschuss.
In allen Fällen, die nicht ausdrücklich in diesem Reglement enthalten sind, gelten die übergeordneten Bestimmungen des ÖJV (Statuten, Meldeordnung) bzw. entscheidet das ÖDK.
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