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§2: BEGRIFFSBESTIMMUNG
- Eine Kyu-Prüfung ist eine Veranstaltung, bei der ein vom ÖJV anerkannter Kyu-Grad (Abschnitt II: Besonderer Teil) an einen oder mehrere Judoka (Anschlussmitglieder) vergeben wird.
- Es dürfen nur die im Abschnitt II (Besonderer Teil) angeführten Grade vergeben und die in diesem Abschnitt angeführten theoretischen und praktischen Erfordernisse (Mindesterfordernisse) geprüft werden.
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