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Prüfungsordnung

Allgemeiner Teil

  1. Geltung
  2. Begriffe
  3. Berechtigung
  4. Lizenz
  5. Erwerb
  6. Erlöschen
  7. Verlängerung
  8. Durchführung
  9. Staatsbürger
  10. Anerkennung
  11. Zuständigkeit
  12. Vollzug

Besonderer Teil

  1. Stufen
  2. Erfordernisse



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KPO /

Kyu-Prüfungsordnung

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§2: BEGRIFFSBESTIMMUNG


  1. Eine Kyu-Prüfung ist eine Veranstaltung, bei der ein vom ÖJV anerkannter Kyu-Grad (Abschnitt II: Besonderer Teil) an einen oder mehrere Judoka (Anschlussmitglieder) vergeben wird.
  2. Es dürfen nur die im Abschnitt II (Besonderer Teil) angeführten Grade vergeben und die in diesem Abschnitt angeführten theoretischen und praktischen Erfordernisse (Mindesterfordernisse) geprüft werden.

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Zuletzt geändert am 31.08.2023 19:11 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013