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BESONDERER TEIL
§13: GRADUIERUNGSSTUFEN
- Kinder, die im Kalenderjahr der Kyu-Prüfung das 7. Lebensjahr noch nicht vollenden (Jahrgangsregel), dürfen nur die für diese Altersklasse festgelegten Abzeichen erwerben. Wurde nach wiederholter Überprüfung bei mindestens 10 Trainingseinheiten die in den technischen Erfordernissen genannte Zielübung als korrekt bewertet, ist das Abzeichen zu vergeben. Diese sind:
11. Kyu (weiß)
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a)
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11. Kyu mit einer Sonne
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ab 4 Jahre
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Überprüfung
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b)
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11. Kyu mit zwei Sonnen
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ab 5 Jahre
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Überprüfung
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c)
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11. Kyu mit drei Sonnen
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ab 6 Jahre
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Überprüfung
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- Für Judoka, die im Kalenderjahr der Prüfung das 7. Lebensjahr vollenden (Jahrgangsregel) gelten folgende Graduierungsstufen und Altersbeschränkungen, die Mindestwartezeit zur nächsten Prüfung muss 5 Monate betragen:
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Grad
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Farbe
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Mindestalter
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a)
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11. Kyu
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weiß
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-
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Dieser kennzeichnet den Anfänger und wird ohne Prüfung vergeben
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b)
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10. Kyu
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weiß/gelb
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7 Jahre
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Dieser und die folgenden Grade werden durch eine Prüfung erworben und können nicht übersprungen werden. Vollendet der Judoka im Prüfungsjahr das 15. Lebensjahr kann er die Prüfungen zum geraden und ungeraden Kyu in einer Prüfung ablegen.
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c)
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9. Kyu
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gelb
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7 Jahre
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d)
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8. Kyu
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gelb/orange
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8 Jahre
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e)
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7. Kyu
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orange
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9 Jahre
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f)
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6. Kyu
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orange/grün
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10 Jahre
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g)
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5. Kyu
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grün
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11 Jahre
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h)
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4. Kyu
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grün/blau
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12 Jahre
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i)
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3. Kyu
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blau
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13 Jahre
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j)
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2. Kyu
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blau/braun
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14 Jahre
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k)
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1. Kyu
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braun
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15 Jahre
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