Export Seite als DOC | Aktuelle Änderungen - Suchen:

Prüfungsordnung

Allgemeiner Teil

  1. Geltung
  2. Begriffe
  3. Berechtigung
  4. Lizenz
  5. Erwerb
  6. Erlöschen
  7. Verlängerung
  8. Durchführung
  9. Staatsbürger
  10. Anerkennung
  11. Zuständigkeit
  12. Vollzug

Besonderer Teil

  1. Stufen
  2. Erfordernisse



Bearbeiten

KPO /

Kyu-Prüfungsordnung

<< Vollzug | Kyu-Prüfungsordnung | Erfordernisse >>



BESONDERER TEIL


§13: GRADUIERUNGSSTUFEN


  1. Kinder, die im Kalenderjahr der Kyu-Prüfung das 7. Lebensjahr noch nicht vollenden (Jahrgangsregel), dürfen nur die für diese Altersklasse festgelegten Abzeichen erwerben. Wurde nach wiederholter Überprüfung bei mindestens 10 Trainingseinheiten die in den technischen Erfordernissen genannte Zielübung als korrekt bewertet, ist das Abzeichen zu vergeben. Diese sind:

11. Kyu (weiß)

a)

11. Kyu mit einer Sonne

ab 4 Jahre

Überprüfung

b)

11. Kyu mit zwei Sonnen

ab 5 Jahre

Überprüfung

c)

11. Kyu mit drei Sonnen

ab 6 Jahre

Überprüfung

  1. Für Judoka, die im Kalenderjahr der Prüfung das 7. Lebensjahr vollenden (Jahrgangsregel) gelten folgende Graduierungsstufen und Altersbeschränkungen, die Mindestwartezeit zur nächsten Prüfung muss 5 Monate betragen:

Grad

Farbe

Mindestalter

a)

11. Kyu

weiß

-

Dieser kennzeichnet den Anfänger und wird ohne Prüfung vergeben

b)

10. Kyu

weiß/gelb

7 Jahre

Dieser und die folgenden Grade werden durch eine Prüfung erworben und können nicht übersprungen werden. Vollendet der Judoka im Prüfungsjahr das 15. Lebensjahr kann er die Prüfungen zum geraden und ungeraden Kyu in einer Prüfung ablegen.

c)

9. Kyu

gelb

7 Jahre

d)

8. Kyu

gelb/orange

8 Jahre

e)

7. Kyu

orange

9 Jahre

f)

6. Kyu

orange/grün

10 Jahre

g)

5. Kyu

grün

11 Jahre

h)

4. Kyu

grün/blau

12 Jahre

i)

3. Kyu

blau

13 Jahre

j)

2. Kyu

blau/braun

14 Jahre

k)

1. Kyu

braun

15 Jahre


<< Vollzug | Kyu-Prüfungsordnung | Erfordernisse >>

Bearbeiten - Versionen - Druckansicht - Aktuelle Änderungen - Suchen
Zuletzt geändert am 31.08.2023 19:13 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013