Export Seite als DOC | Aktuelle Änderungen - Suchen:

Prüfungsordnung

Allgemeiner Teil

  1. Geltung
  2. Begriffe
  3. Berechtigung
  4. Lizenz
  5. Erwerb
  6. Erlöschen
  7. Verlängerung
  8. Durchführung
  9. Staatsbürger
  10. Anerkennung
  11. Zuständigkeit
  12. Vollzug

Besonderer Teil

  1. Stufen
  2. Erfordernisse



Bearbeiten

KPO /

Kyu-Prüfungsordnung

<< Stufen | Kyu-Prüfungsordnung | Geltung >>



§14: TECHNISCHE UND THEORETISCHE ERFORDERNISSE


  1. Die Zielübungen für die Altersklasse 4 bis 6 Jahre (Jahrgangsregel) werden vom ÖJV/ÖDK verlautbart, sind in 10 Trainingseinheiten korrekt auszuführen und gelten als Mindesterfordernis. Die einzelnen Zielübungen sind der Broschüre des ÖJV „Hurra, ich lerne Judo“ enthalten.
  2. Jede Kyu-Prüfung ab dem vollendeten 7. Lebensjahr (Jahrgangsregel) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
  3. Die Prüfungsfragen werden vom ÖJV/ÖDK verlautbart und sind als Mindesterfordernis zu prüfen. Die einzelnen Fragen sind in der Broschüre des ÖJV „Prüfungsprogramm 10.-1. Kyu“ enthalten. -> siehe Übersicht
  4. Die technischen Erfordernisse für die einzelnen Graduierungsstufen werden vom ÖJV/ÖDK verlautbart und sind als Mindesterfordernis zu prüfen. Die einzelnen Techniken und praktischen Aufgaben sind in der Broschüre des ÖJV „Prüfungsprogramm 10.-1. Kyu“ enthalten. -> siehe Übersicht

<< Stufen | Kyu-Prüfungsordnung | Geltung >>

Bearbeiten - Versionen - Druckansicht - Aktuelle Änderungen - Suchen
Zuletzt geändert am 21.10.2023 07:59 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013