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§11: ZUSTÄNDIGKEIT
- Verstöße gegen die Kyu-Prüfungsordnung (K Pr O?) sind durch den STRUMA des zuständigen JLV zu entscheiden.
- Als zuständiger STRUMA bzw. JLV gilt jener, bei dem der Veranstalter gemeldet ist. Dieser für den Veranstalter zuständige STRUMA bzw. JLV entscheidet auch dann, wenn an der Kyu-Prüfung ein Dan-Träger als Prüfer teilgenommen hat, der bei einem anderen JLV gemeldet ist, oder die Angelegenheit einen Kandidaten betrifft, der bei einem anderen JLV gemeldet ist.
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