Prüfungsordnung
Allgemeiner Teil
Besonderer Teil |
KPO /
Geltungsbereich
Diese Bestimmungen regeln die Durchführung von Kyu-Prüfungen und definieren die Graduierungsstufen und deren Erfordernisse für Kyu-(Schüler)-Grade, die vom Österreichischen Judoverband (ÖJV) anerkannt werden, sowie den Erwerb, die Verlängerung und den Verlust der Kyu-Prüfungsberechtigung für Dan-Träger.
Alle personenbezogenen Bezeichnungen (Judoka, Dan-Träger, Veranstalter, Verantwortlicher, etc.) sind geschlechtsneutral gemeint und beziehen sich sowohl auf Frauen als auch Männer.
§1: GELTUNGSBEREICH
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