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Wettkampfregeln

ARTIKEL

  1. Wettkampffläche
  2. Ausrüstung
  3. Judoanzug
  4. Hygiene
  5. Kampfrichter und Offizielle
  6. Position und Funktion des Kampfrichters
  7. Position und Funktion der Aussenrichter
  8. Handzeichen
  9. Kampfbereich (gültige Fläche)
  10. Dauer des Kampfes
  11. Zeitunterbrechung
  12. Zeitsignal
  13. Osaekomi-Zeit
  14. Technik, die mit dem Zeitsignal zusammenfaellt
  15. Beginn des Kampfes
  16. Übergang zu Newaza (Bodenarbeit)
  17. Anwendung von Mate (Warten)
  18. Sono-mama
  19. Ende des Kampfes
  20. Ippon
  21. Waza-ari
  22. Waza-ari awasete Ippon
  23. Osaekomi-waza
  24. Verbotene Handlungen und Strafen
  25. Nichtantreten und Aufgabe
  26. Verletzung, Krankheit oder Unfall
  27. Situationen, die von den Regeln nicht erfasst sind
  28. Schülerregeln für die Altersklassen U8, U10 und U12

Kampfrichterhandbuch

Anti-Doping




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IJF /

Kampfrichterlizenzen

Kampfrichterlizenzen, Kategorien und Stufen

Die Stufe der Kampfrichterlizenz bestimmt die Art an Wettkämpfen, bei welchen der Kampfrichter eingesetzt werden kann.

In jedem Land bestimmt die nationale Kampfrichterkommission ihre Stufen und die jeweiligen Kriterien und reguliert die Lizenzen durch Bewertungen und Prüfungen. Generll gibt es mindestens drei Stufen für die nationale Lizenzen, diese sind "A", "B" und "C".

Auf internationaler Ebene gibt es drei Lizenzstufen: regional, kontinental und international. Die Kontrolle der kontinentalen und internationalen Kampfrichterlizenz fällt unter die Zuständigkeit der IJF-Kampfrichterkommission.

Erfordernisse für Kontinentalkampfrichter

Prüfer

Die Prüfung wird von mindestens drei internationalen IJF-Kampfrichtern, welche von der IJF-Kampfrichterkommission bestimmt werden, durchgeführt.

Prüfungskriterien

  1. Alter: 25 bis 50 Jahre, ab 1. Jänner 1998;
Alter: 25 bis 45 Jahre, ab 1. Jänner 2000;
  1. mindestens 7 Jahre Erfahrung in Judo;
  2. mindestens 2 Jahre im Besitz einer regionalen Lizenz, oder mindestens 4 Jahre im Besitz einer nationalen Lizenz;
  3. aktiver Kampfrichter auf nationaler und regionaler Ebene;
  4. Genehmigung des nationalen Judo-Verbandes, jenes Landes, in welchem der Bewerber die Staatsbürgerschaft hat;
  5. nominiert durch den Judo-Verband des Kandidaten;
  6. durch die IJF empfohlene Graduierungsstufe - Sandan;
  7. Anmeldegebühr 50 USD.

Prüfungsveranstaltungen

  1. auf kontinentaler Verbandsebene;
  2. internationale Veranstaltungen mit einer Teilnahme von mindestens 4 Ländern; dies können Wettbewerbe für Männer oder Frauen, mindestens im IJF-Juniorenalter sein. Datum und Anzahl der Prüfungen liegen im Ermessen der Kampfrichterkommission des Verbandes.

Durchführung der Prüfung

  1. mindestens 15 bis 25 Minuten mündliche Fragen der IJF-Wettkampfregeln.
  2. Praxis - Schiedsen von mindestens 6 Kämpfen als Kampfrichter und mindestens von 6 Kämpfen als Außenrichter.

Gültigkeit der Lizenz

4 bis maximal 6 Jahre vom Datum der Prüfung; verlängerbar nach einer erneuten Beurteilung.

Erfordernisse für intrnationale Kampfrichter

Die Prüfung wird von der IJF-Kampfrichterkommission durchgeführt, die sich aus mindestens drei Mitglieder von mindestens zwei internationalen Judo-Verbänden zusammensetzt.

Einer der drei Prüfer muss jenen Verband vertreten, von welchem die Prüfung durchgeführt wird.

Prüfungskrieterien

  1. Alter: 29 bis 50 Jahre;
  2. mindestens 15 Jahre Erfahrung in Judo;
  3. mindestens 4 Jahre im Besitz einer Kontinentallizenz;
  4. aktiver Kampfrichter auf regionaler und kontinentaler Ebene;
  5. Genehmigung durch den natinale Judo-Verband, jenes Landes, in welchem der Bewerber die Staatsbürgerschaft hat;
  6. nominiert durch den Judo-Verband des Kandidaten;
  7. durch die IJF empfohlene Graduierungsstufe - Yondan;
  8. muss im Stande sein mindestens in einer der beiden offiziellen Sprachen der IJF (Französisch oder Englisch) zu kommunizieren.

Prüfungsveranstaltungen

  1. Verbandsmeisterschaften oder vergleichbare Veranstaltungen mit mindestens acht teilnehmenden Ländern; männliche oder weibliche Athleten im mindestens IJF-Juniorenalter;
  2. Bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften kann keine Prüfung stattfinden;
  3. Jeder Verband kann alle zwei Jahre Veranstalter einer Prüfung sein.

Durchführung der Prüfung

  1. Praxis - Schiedsen von mindestens 6 Kämpfen als Kampfrichter und mindestens 6 Kämpfen als Außenrichter.

Gültigkeit der Lizenz

Maximal 4 Jahre ab dem Datum der Prüfung, verlängerbar nach einer erneuten Beurteilung.


Kampfrichterordnung des ÖJV:

Unabhängig und in Ergänzung der Voraussetzungen, welche durch die IJF formuliert wurden, führt die Kampfrichterorndung des Österreichischen Judo-Verbandes (ÖJV) folgendes aus (Auszug):

Artikel 3. Lizenzerwerb

  1. Kandidaten für den Erwerb einer Internationalen A-Lizenz sollen folgenden Anforderungen entsprechen:
  • Mindestalter 32 Jahre.
  • Mindestgraduierung 3. Dan (davon mindestens ein Dan-Grad durch Prüfung erworben).
  • Mindestens 5 Jahre im Einsatz als Kampfrichter mit einer Internationalen B-Lizenz.
  • Erfüllung der aktuellen Qualifikationskriterien der IJF.
  • Die Nominierung von Kandidaten zur Lizenz A Prüfung erfolgt durch den Vorstand des ÖDK? auf Vorschlag des Kampfrichterreferates; die Entsendung erfolgt durch den ÖJV.
  • Für die Vorbereitung der Kandidaten ist das Kampfrichterreferat des ÖDK? verantwortlich.
  • Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die EJU.
  1. Kandidaten für den Erwerb einer Internationalen B-Lizenz sollen folgenden Anforderungen entsprechen:
  • Mindestalter 25 Jahre.
  • Mindestgraduierung 2. Dan (davon mindestens ein Dan-Grad durch Prüfung erworben).
  • Mindestens 3 Jahre im Einsatz als Kampfrichter mit einer Bundeskampfrichter Lizenz.
  • Erfüllung der Qualifikationskriterien des ÖDK (Wertungsstufe A mindestens über den Zeitraum von zwei Jahren)
  • Mindestens zweimalige Teilnahme am internationalen Kampfrichterseminar des ÖJV.
  • Für die Vorbereitung der Kandidaten ist das Kampfrichterreferat des ÖDK? verantwortlich.
  • Erfüllung der aktuellen Qualifikationskriterien der EJU.
  • Nominierung und Entsendung erfolgt analog den Bestimmungen der Internationalen A-Lizenz.
  1. Kandidaten für den Erwerb einer Bundeskampfrichter Lizenz sollen folgenden Anforderungen entsprechen:
  • Mindestalter 22 Jahre, max. jedoch 45 Jahre.
  • Mindestgraduierung 1. Dan (prüfungsmäßig erworben).
  • Mindestens 3 Jahre im Einsatz als Kampfrichter mit einer Landeskampfrichter Lizenz.
  • Mindestens dreimalige Teilnahme an einem Landeskampfrichterkurs.
  • Nachweis über den Einsatz bei 20 Meisterschaften des Judolandesverbandes.
  • Für die Vorbereitung der Kandidaten ist das Kampfrichterreferat des LDK? verantwortlich.
  • Nominierung und Entsendung erfolgt durch das Kampfrichterreferat des jeweiligen Landesverbandes.
  • Erfüllung der Qualifikationskriterien des ÖDK?-.
  • Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die ÖDK-Kampfrichterkommission?.
  1. Kandidaten für den Erwerb einer Landeskampfrichter Lizenz sollen folgenden Anforderungen entsprechen:
  • Mindestalter 19 Jahre.
  • Mindestgraduierung 1. Dan (prüfungsmäßig erworben).
  • Mindestens 3 Jahre Wettkampfpraxis.
  • Für die Vorbereitung der Kandidaten ist das Kampfrichterreferat des LDK? verantwortlich.
  • Erfüllung der Qualifikationskriterien des LDK?.
  1. Kandidaten für den Erwerb einer Juniorreferee Lizenz sollen folgenden Anforderungen entsprechen:
  • Mindestalter 16 Jahre.
  • Mindestgraduierung 1. Kyu (prüfungsmäßig erworben).
  • Mindestens 3 Jahre Wettkampfpraxis.
  • Für die Vorbereitung der Kandidaten ist das Kampfrichterreferat des LDK? verantwortlich.
  • Erfüllung der Qualifikationskriterien des LDK?.
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Zuletzt geändert am 02.04.2020 11:40 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013