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Kampfrichterhandbuch
Anti-Doping
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Der Kampfrichter soll Waza-ari verkünden, wenn seiner Meinung nach die ausgeführte Technik folgenden Kriterien entspricht:
Wenn ein Kämpfer seinen Gegner mit Kontrolle wirft und der Gegner auf seine Seite des Oberkörpers fällt, soll Waza-ari gegeben werden.
Wenn Uke geworfen wird und in einer Rollbewegung landet, kann Waza-ari gegeben werden, wenn während der Landung eine Unterbrechung entsteht und die Rollbewegung über die Seite oder die Hüfte ausgeführt wird.
Wenn ein Kämpfer seinen Gegner mit Kontrolle wirft und dieser auf beide Ellbogen fällt oder sich mit beiden gestreckten Armen abstützt, ist Waza-ari zu geben. Das Landen auf einem Ellbogen und einer Hand wird mit Waza-ari bewertet.
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