ARTIKEL
Kampfrichterhandbuch
Anti-Doping
|
IJF /
Waza-ari<< Ippon | Präambel | Waza-ari awasete Ippon >> ARTIKEL 21. Waza-ari[1]
Der Kampfrichter soll Waza-ari verkünden, wenn seiner Meinung nach die ausgeführte Technik folgenden Kriterien entspricht:
Wenn ein Kämpfer seinen Gegner mit Kontrolle wirft und der Gegner auf seine Seite des Oberkörpers fällt, soll Waza-ari gegeben werden.
Wenn Uke geworfen wird und in einer Rollbewegung landet, kann Waza-ari gegeben werden, wenn während der Landung eine Unterbrechung entsteht und die Rollbewegung über die Seite oder die Hüfte ausgeführt wird.
![]() Wenn ein Kämpfer seinen Gegner mit Kontrolle wirft und dieser auf beide Ellbogen fällt oder sich mit beiden gestreckten Armen abstützt, ist Waza-ari zu geben. Das Landen auf einem Ellbogen und einer Hand wird mit Waza-ari bewertet.
BEISPIEL
<< Ippon | Präambel | Waza-ari awasete Ippon >> |