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Wettkampfregeln

ARTIKEL

  1. Wettkampffläche
  2. Ausrüstung
  3. Judoanzug
  4. Hygiene
  5. Kampfrichter und Offizielle
  6. Position und Funktion des Kampfrichters
  7. Position und Funktion der Aussenrichter
  8. Handzeichen
  9. Kampfbereich (gültige Fläche)
  10. Dauer des Kampfes
  11. Zeitunterbrechung
  12. Zeitsignal
  13. Osaekomi-Zeit
  14. Technik, die mit dem Zeitsignal zusammenfaellt
  15. Beginn des Kampfes
  16. Übergang zu Newaza (Bodenarbeit)
  17. Anwendung von Mate (Warten)
  18. Sono-mama
  19. Ende des Kampfes
  20. Ippon
  21. Waza-ari
  22. Waza-ari awasete Ippon
  23. Osaekomi-waza
  24. Verbotene Handlungen und Strafen
  25. Nichtantreten und Aufgabe
  26. Verletzung, Krankheit oder Unfall
  27. Situationen, die von den Regeln nicht erfasst sind
  28. Schülerregeln für die Altersklassen U8, U10 und U12

Kampfrichterhandbuch

Anti-Doping




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Wettkampfregeln

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ARTIKEL 17. Anwendung von Mate (Warten)[1]

  1. Allgemein

Der Kampfrichter muss in den in diesem Artikel genannten Situationen Mate verkünden, um den Kampf vorübergehend zu unterbrechen. Um den Kampf fortzusetzen verkündet der Kampfrichter Hajime.

Die Kämpfer müssen nach Mate in folgenden Fällen rasch zu ihrer Ausagangsposition zurückkehren:

  • der Kampfrichter vergibt Shido für das Hinaussteigen aus der Kampffläche
  • der Kampfrichter vergibt das dritte (3.) Shido - Hansoku-make
  • der Kampfrichter fordert die Kämpfer auf, ihren Judogi zu ordnen
  • der Kampfrichter befindet, dass der/die Kämpfer medizinische Versorgung brauchen.
Bei Mate zur Vergabe eines Shido an den verursachenden Kämpfer, bleiben die Kämpfer an Ort und Stelle, ohne zu ihrer Ausgangsposition zurückzukehren (Mate - Shido - Hajime).
Nachdem der Kampfrichter Mate verkündet hat, muss er die Kämpfer weiter im Blick behalten, falls sie das Kommando nicht gehört haben und weiterkämpfen oder etwas anderes passiert.

  1. Situationen, bei denen der Kampfrichter Mate verkündet:

  1. Wenn beide Kämpfer die Kampffläche verlassen.(siehe "Ausnahmen")
  2. Wenn einer oder beide Kämpfer eine der in Artikel 27 angeführten verbotenen Handlungen begehen.
  3. Wenn sich einer oder beide Kämpfer verletzten oder krank werden. Bei Auftreten einer in Artikel 29 angeführten Situation, ruft der Kampfrichter nach der Verkündung von Mate entweder auf Verlangen des Kämpfers oder auf Grund der Schwere der Verletzung den Arzt, um eine in diesem Artikel angeführte medizinische Versorgung vornehmen zu lassen und erlaubt dem Kämpfer zur Erleichterung der Versorgung eine angemssenere Position einzunehmen, als die Ausgangsposition.
  4. Wenn es für einen oder beide Kämpfer notwendig ist, ihren Judogi zu ordnen.
  5. Wenn während Newaza kein Fortschritt erkennbar ist.
  6. Wenn ein Kämpfer aus Newaza in eine stehende oder fast stehende Position gelangt, seinen Gegner auf dem Rücken trägt und die Händen ganz klar von der Tatami löst, um anzuzeigen, dass sein Gegner die Kontrolle verloren hat.
  7. Wenn ein Kämpfer in oder aus Newaza in eine stehende Position gelangt und seinen Gegner, der auf dem Rücken liegt und ein (1) oder beide Bein(e) um irgendeinen Teil des stehenden Kämpfers geschlungen hat, klar von der Tatami weg hebt.
  8. Wenn ein Kämpfer Kansetsu-waza oder Shime-waza in einr stehenden Position ausführt oder versucht auszuführen und die Wirkung nicht deutlich sichtbar ist.
  9. Wenn ein Kämpfer bei der Ausführung von Shime-waza oder Kansetsu-waza das Bein des Gegners überstreckt (Ziehen am Knöchel).
  10. Bei der Anwendung von Kansetsu- oder Shime-waza, während sich beide Athleten in Standposition befinden.
  11. Wenn ein Kämpfer irgendeine Vorbereitungshandlung für eine Art Kampf- oder Ringertechnik (keine eigentliche Judo-Technik) ansetzt oder ausführt, soll der Kampfrichter unverzüglich Mate rufen, um die Aktion zu stoppen und den Kämpfer daran zu hindern sie zu beenden.
  12. Wenn es in jedem anderen Fall der Kampfrichter für erforderlich hält.

  1. Situationen, bei denen der Kampfrichter nicht Mate verkündet:

  1. Der Kampfrichter soll nicht Mate rufen, um den/die Kämpfer daran zu hindern, die Kampffläche zu verlassen, es sei denn die Situation ist gefährlich.
  2. Der Kampfrichter soll nicht Mate rufen, wenn ein Kämpfer, der sich aus Osaekomi-waza, Shime-waza oder Kansetsu-waza befreit hat, offensichtlich eine Erholungspause benötigt oder verlangt.

  1. Ausnahmesituationen:

  1. Sollte der Kampfrichter während Newaza irrtümlich Mate rufen und die Kämpfer trennen sich aus diesem Grunde, kann der Kampfrichter, wenn möglich und in Übereinstimmung mit dem "Mehrheitsregel", die Kämpfer so nahe als möglich in ihre ursprüngliche Position zurückbringen und den Kampf neu starten, wenn auf diese Weise eine Ungerechtigkeit gegenüber einen der Kämpfer korrigiert werden kann.

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Zuletzt geändert am 01.09.2023 07:43 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013