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Kampfrichterhandbuch
Anti-Doping
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Wettkampfregeln<< Ausrüstung | Präambel | Hygiene >> ARTIKEL 3. Judoanzug (Judogi)[1][2][3][4][5][6][7][8]
ÖJV
Die Jacke muss gut unter dem Gürtel fixiert sein und der Gürtel muss eng gebunden sein. Die Judoka müssen ihre Judogi und Gürtel zwischen Mate und Hajime selbständig, zügig richten. Wenn ein Judoka absichtlich hierbei Zeit vergeudet, erhält er/sie dafür Shido IJF
Die Kämpfer sollen einen Judogi in Übereinstimmung mit folgenden Bedingungen tragen: Die Judogi der Kämpfer müssen der bis zum Wettkampftag gültige Judogi-Verordnung entsprechen.[9][10][11][12][13][14] Die Kämpfer müssen die bis zum Wettkampftag gültige Anleitung zur Judogi-Kontrolle bei IJF-Wettbewerben beachten. Alle Informationen müssen sich in der "Judogi-Verordnung" und "Anleitung zur Judogi-Kontrolle bei IJF-Wettbewerben" befinden. Aktualisierung der Judogi-Verordnung (Fassung 1. Jänner 2014)
Die Ärmel des Judogi müssen in Jacken-Kontrollposition (offene Arme) den ganzen Arm, einschließlich Handgelenk, bedecken.
Die horizintale Überlappung der beiden Jackenteile muss mindestens 20 cm betragen.
Der Abstand zwischen dem oberen Brustbeinende und dem Überlappunkgspunkt der Jackenkragen darf nicht weniger als 10 cm betragen.
Das Tragen der offiziellen Rückennummern auf EJU-Ebene gilt für alle Europameisterschaften, allen Weltcups auf europäischem Gebiet, Europacups und anderen durch die EJU spezifizierten Veranstaltungen. Dies gilt für alle Altersklassen (Senioren, U23, U20, U17, Vetranen). Der ÖJV hat am 26. November 2014 folgendes Schreiben an seine Mitglieder ausgesandt: Judogi-Regel
Der Vorstand des Österreichischen Judoverbandes hat in Bezug auf die Umsetzung der internatioalen Judo-Regeln folgende Punkte beschlossen: Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Europäischen Judo Union (EJU) und der Internationalen Judo Föderation (IJF) gelten die Bestimmungen der EJU/IJF (auch für jene Veranstaltungen, die in Österreich ausgetragen werden). Für die Teilnahme an Veranstaltungen des Österreichischen Judoverbandes (Österreichische Meisterschaften inklusive Bundesliga) gelten folgende Bestimmungen: Bis 31.12.2015:
Die für 2014 beschlossene Übergangsfrist hinsichtlich der Länge des Ärmels und der Beschaffenheit des Stoffes wird bis 31.12.2015 verlängert. Es gelten somit die Sokuteiki-Regeln 2013. Es ist kein IJF-Label erforderlich. Ab 01.01.2016:
Die Judogi-Regeln von EJU/IJF werden vollständig übernommen (Größe, Material -> Das IJF-Label (rot) ist erforderlich. Ausnahmen: Bei der ÖM U16, der ÖM Schüler Innen-Mannschaft, der ÖM Veteranen und bei der ÖM Kata ist kein IJF-Label notwendig! << Ausrüstung | Präambel | Hygiene >> |