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Wettkampfregeln

ARTIKEL

  1. Wettkampffläche
  2. Ausrüstung
  3. Judoanzug
  4. Hygiene
  5. Kampfrichter und Offizielle
  6. Position und Funktion des Kampfrichters
  7. Position und Funktion der Aussenrichter
  8. Handzeichen
  9. Kampfbereich (gültige Fläche)
  10. Dauer des Kampfes
  11. Zeitunterbrechung
  12. Zeitsignal
  13. Osaekomi-Zeit
  14. Technik, die mit dem Zeitsignal zusammenfaellt
  15. Beginn des Kampfes
  16. Übergang zu Newaza (Bodenarbeit)
  17. Anwendung von Mate (Warten)
  18. Sono-mama
  19. Ende des Kampfes
  20. Ippon
  21. Waza-ari
  22. Waza-ari awasete Ippon
  23. Osaekomi-waza
  24. Verbotene Handlungen und Strafen
  25. Nichtantreten und Aufgabe
  26. Verletzung, Krankheit oder Unfall
  27. Situationen, die von den Regeln nicht erfasst sind
  28. Schülerregeln für die Altersklassen U8, U10 und U12

Kampfrichterhandbuch

Anti-Doping




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IJF /

Wettkampfregeln

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ARTIKEL 26. Verletzung, Krankheit oder Unfall[1]


Handzeichen: Rufen des Arztes
Wenn in diesem Artikel von einem Arzt gesprochen wird, ist dessen Rolle im Anhang E, Absatz E1.1. definiert.[2]
Die Entscheidung des Kampfes, wenn ein Kämpfer wegen einer Verletzung, Krankheit oder eines Unfalls während des Kampfes nicht weiterkämpfen kann, soll der Kampfrichter nach Rücksprache mit den anderen Kampfrichtern, entsprechend der folgenden Kriterien treffen:

  1. Verletzungen

  1. Wenn die Ursache der Verletzung dem verletzten Kämpfer zugeschrieben wird, soll er den Kampf verlieren.
  2. Wenn die Ursache der Verletzung dem unverletzten Kämpfer zugeschrieben wird, soll der unverletzte Kämpfer den Kampf verlieren.
  3. Wenn es nicht möglich ist festzustellen, welcher der Kämpfer die Verletzung verursacht hat, soll der Kämpfer, der nicht mehr weiterkämpfen kann, den Kampf verlieren.

  1. Krankheit

Generell gilt, wenn ein Kämpfer während eines Kampfes krank wird und nicht weiterkämpfen kann, verliert er den Kampf.

  1. Unfall

Wenn sich ein Unfall wegen äußerer Einflüsse (höhere Gewalt) ereignet, gilt der Kampf, nach Rücksprache mit der Kampfrichterkommission, als abgesagt oder verschoben. Im Falle von "höherer Gewalt" treffen der Sportdirektor, die Sportkommission und/oder die IJF-Jury die letzte Entscheidung.[3]

Ärztliche Untersuchung

  1. Der Kampfrichter soll den Arzt rufen, wenn ein Kämpfer einen schweren Aufprall auf den Kopf oder Rücke (Wirbelsäule) erlitten hat, oder wann immer der Kampfrichter Grund zur Annahme hat, es könnte sich um eine schwere Verletzung handeln. In beiden Fällen untersucht der Arzt den Kämpfer in der kürzest möglichen Zeit und teilt dem Kampfrichter mit, ob der Kämpfer weiterkämpfen kann oder nicht.
Wenn der Arzt nach der Untersuchung eines verletzten Kämpfers dem Kampfrichter mitteilt, dass der Kämpfer nicht weiterkämpfen kann, soll der Kampfrichter, nach Rücksprache mit den Außenrichtern, den Kampf beenden und den Gegner zum Sieger durch Kiken-gachi erklären.
  1. Der Kämpfer kann den Kampfrichter ersuchen, den Arzt zu rufen, jedoch in diesem Fall ist der Kampf beendet und sein Gegner wird zum Sieger durch Kiken-gachi erklärt.
  2. Der Arzt kann eine Untersuchung seines Kämpfers fordern, jedoch in diesem Fall ist der Kampf beendet und der Gegner wird zum Sieger durch Kiken-gachi erklärt.
In jedem Fall, wo die Kampfrichter der Meinung sind, dass der Kampf nicht fortgesetzt werden sollte, soll der Kampfrichter den Kampf beenden und in Übereinstimmung mit den Wettkampfregeln das Ergebnis bekannt geben.

Blutende Verletzungen

Wenn eine blutende Verletzung auftritt, soll der Kampfrichter den Arzt rufen, um dem Kämpfer zu helfen, die Blutung zu stillen und zu versorgen.
Aus gesundheitlichen Gründen soll der Kampfrichter im Falle von Blutungen den Arzt rufen; es ist nicht erlaubt, blutend zu kämpfen.
Allerdings kann die selbe blutende Verletzung durch den Arzt nur zweimal (2) behandelt werden. Blutet die selbe Verletzung zum dritte (3.) Mal, soll der Kampfrichter, nach Rücksprache mit den Außenrichtern, zur Sicherheit des Kämpfers den Kampf beenden und seinen Gegner zum Sieger durch Kiken-gachi erklären.
Während eines Wettkampfes darf eine blutende Verletzung zweimal (2) vom Arzt behandelt werden. Wenn dieselbe Blutung zum dritten (3.) Mal behandelt werden muss, sollte der Kampfrichter den Gegner durch Kiken-Gachi zum Sieger erklären. Die IJF Ad-hoc-Kommission kann jedoch in Absprache mit dem IJF Medical Commissioner entscheiden, dass dieselbe blutende Verletzung mehr als zwei (2) Mal behandelt werden darf.
Wenn die Blutung nicht gestoppt werden kann, informiert der medizinische Beauftragte der IJF den Kampfrichter, der den Gegner durch Kiken-Gachi zum Sieger erklärt.

• Finger-/Zehenluxation

Zur Erhaltung der Gelenkgesundheit von Athleten, insbesondere denen, die keine Erfahrung in der Selbstbehandlung haben, ist es Athleten gestattet, medizinische Hilfe für die Wiederherstellung der Finger-/Zehengelenke in Anspruch zu nehmen, einschließlich der Wiederherstellung und des Abklebens, um das Gelenk zu sichern.

Kleinere Verletzungen

Eine kleine Verletzung kann durch den Kämpfer selbst versorgt werden. Zum Beispiel im Falle eines verrenkten Fingers soll der Kampfrichter den Kampf stoppen (durch Verkündung von Mate oder Sono-mama) und dem Kämpfer erlauben, den Finger einzurenken. Diese Handlung sollte unverzüglich und ohne Unterstützung durch den Kampfrichter oder den Arzt erfolgen und der Kämpfer kann den Kampf fortsetzen.
Dem Kämpfer ist es erlaubt, denselben Finger zweimal (2) zu versorgen. Wenn dieselbe Verrenkung das dritte (3.) Mal auftritt, dann wird der Zustand des Kämpfer dermaßen beurteilt, dass er nicht mehr weiterkämpfen kann. Der Kampfrichter soll, nach der Rücksprache mit den Außenrichtern, den Kampf beenden und den Gegner zum Sieger durch Kiken-gachi erklären.

Anhang

Wenn während des Kampfes ein Kämpfer durch eine Aktion des Gegners verletzt wird und der verletzte Kämpfer kann den Kampf nicht fortsetzen, sollen die Kampfrichter den Fall analysieren und eine Entscheidung auf Grundlage der Wettkampfregeln treffen. Jeder Fall soll nach seinen eigenen Merkmalen entschieden werden (Siehe lt. a. Verletzungen Z. 1, 2 und 3).

Im Allgemeinen ist es nur einem (1) Arzt für jeden Kämpfer erlaubt, auf der Wettkampffläche zu sein. Sollte ein Arzt einen Assistenten benötigen, muss er zuerst den Kampfrichter informieren.

Dem Trainer ist es niemals erlaubt, die Wettkampffläche zu betreten.

Nur der Kampfrichter steht in der Nähe des verletzten Kämpfers, um zu gewährleisten, dass die Hilfeleistung des Arztes regelkonform ist. Jedoch kann sich der Kampfrichter mit den Außenrichtern beraten, fallls er irgeneine Entschieidung treffen muss.

Ärztliche Hilfe
  1. Bei einer kleinen Verletzung:
    Im Falle eines abgebrochenen Nagels ist es dem Arzt erlaubt, beim Nagelschneiden zu helfen.
    Der Arzt darf auch bei einer Scrotum-Verletzung (Hoden) helfen.
  2. Bei einer blutenden Verletzung:
    Immer wenn es zu Blutungen kommt, muss diese aus Sicherheitsgründen mit Hilfe des Arztes vollständig von Heftpflastern, Bandagen, Nasentampons (die Verwendung von Blutstillern und hämostatischen Produkten ist erlaubt) gestillt werden.
Wenn der Arzt gerufen wird, um einem Kämpfer zu helfen, sollte eine solche medizinische Hilfeleistung so rasch als möglich erfolgen.

Hinweis: Mit Ausnahme der oben genannten Situationen wird, wenn der Arzt irgendeine Behandlung durchführt, der Gegner zum Sieger durch Kiken-gachi erklärt.

Formen des Erbrechens
Jede Art des Erbrechens durch einen Kämpfer hat ein Kiken-gachi für den anderen Kämpfer zur Folge (siehe lit. b. Krankheit).

Im Falle, wo ein Kämpfer durch eine absichtliche Aktion eine Verletzung des Gegners verursacht, soll die Strafe für den Kämpfer, der seinem Gegner die Verletzung zugefügt hat, unabhängig von jeder anderen disziplinären Maßnahme, welche durch den Sportdirektor, der Sportkommission und/oder der IJF-Jury verhängt wird, Hansoku-make sein.[4]

Wenn ein Arzt klar erkennt - besonders im Falle von Shime-waza -, dass für einen der Kämpfer eine ernste Gefahr für die Gesundheit besteht, wofür er verantwortlich ist, kann er zum Rand der Wettkampffläche gehen und den Kampfrichter auffordern, sofort den Kampf zu stoppen. Der Kampfrichter soll alle notwendigen Schritte einleiten, um dem Arzt zu helfen. Eine solche Intervention bedeutet zwangsläufig den Verlust des Kampfes für den Kämpfer und sollte daher nur in extremen Ausnahmefällen geschehen.

Verliert ein Kämpfer (Jugendlicher) während Shime-waza das Bewusstsein, ist er nicht mehr in der Lage, den Kampf fortzusetzen.

Bei IJF-Meisterschaften soll er offizielle Team-Arzt einen medizinischen Grad besitzen und muss sich vor dem Wettbewerb registrieren lassen. Er ist die einzige Person, der es erlaubt ist, in dem gekennzeichneten Bereich zu sitzen und muss auch so gekennzeichnet sein (z.B. durch das Tragen einer Rot-Kreuz-Armbinde).

Bei der Akkreditierung eines Arztes für ihr Team, muss der Nationalverband die Verantwortung für die Handlungen seines Arztes übernehmen.

Die Ärzte müssen jede Änderung und die Interpretationen der Wettkampfregeln kennen.

[2]Gemeint ist hier das SOR (Sport- und Organisationsregulativ). Der Anhang E1.1 besagt:

E1.1 Medizinische Anforderungen
Im Falle einer Verletzung steht die Gesundheit des Athleten im Vordergrund. Der Mannschaftsarzt ist verantwortlich für die Gesundheit seiner Athleten. Im Falle einer Entscheidung kann der Arzt des örtlichen Veranstalters (LOC) dem Mannschaftsarzt assistieren. Im Fall einer Meinungsverschiedenheit zwischen ihnen trifft der Mannschaftsarzt die Entscheidung, zwischen einem Physiotherapeuten und einem Arzt entscheidet der Arzt und zwischen zwei Physiotherapeuten entscheidet der Physiotherapeut des Teams. Das LOC muss während des Wettbewerbs eine ausreichende medizinische Behandlung gewährleisten, einschließlich einer Vor-Ort-Behandlung und, falls erforderlich, einer Krankenhausbehandlung. Sie sollte auch ein qualifiziertes medizinisches Personal und ausreichend medizinisches Material und Ausrüstung zur Verfügung stellen.
Nur zertifizierte Ärzte können die Sportstätte betreten und auf die Tatami gehen, um den Sportler zu behandeln.
Mindestens 30 Minuten vor Beginn des Wettkampftages muss mindestens ein Krankenwagen bereit stehen. Ist der Krankenwagen nicht anwesend, kann der Wettkampf nicht gestartet werden.
Der Delegierte der medizinischen Kommission der IJF hat das Recht:
  • Bei Verspätung des Krankenwagens den Wettbewerb für mehr als 15 Minuten zu stoppen.
  • Im Falle einer gefährlichen Verletzung einen Wettkampf zu stoppen (nur Ärzte).
  • Zu entscheiden, ob ein verletzter Athlet den Wettbewerb fortsetzen kann oder nicht (nur Ärzte).
Die Mattenärzte haben das Recht:
  • Wenn kein Mannschaftsarzt anwesend ist, mit Absprache mit den Delegierten der medizinischen Kommission der IJF zu entscheiden, ob ein verletzter Athlet den Wettkampf fortsetzen kann oder nicht.

[3][4]Hinweis: Analog dieser Bestimmung liegt die letzte Entscheidung bei den vom ÖDK und ÖJV namhaft gemachten Verantwortlichen der jeweiligen Veranstaltung.

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Zuletzt geändert am 01.09.2023 07:45 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013