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Kampfrichterhandbuch
Anti-Doping
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Gültig ab den Senioren-Weltmeisterschaften in Paris 2011 Die Judogi-Kontrolle liegt in der Verantwort der IJF-Bildungskommission.
Bereitstellung von Ersatz-Judogi: Während der Wettbewerbe, die durch die IJF organisiert werden, stellt der Veranstalter blaue und weiße Judogi in unterschiedlichen Größen bereit. Ebenso müssen die Gürtel in unterschiedlichen Größen bereitgestellt werden. Die Judogi werden im "Call-Room" bereitgestellt, so dass jede erforderliche Änderung so rasch als möglich erfolgen kann. In der Kontrollzone muss sich eine geschlossene Struktur für jeden Änderungsauftrag befinden. Der Ersatz-Judogi darft nur in folgenden Fällen verwendet werden:
Der Judogi wird vom Veranstalter für einen Kampf zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer muss seine Akkreditierungskarte oder einen Teil/Teile des Judogi, die nicht den Bestimmungen der IJF entsprechen, beim Veranstalter als Austausch für die nicht regelgerechten Elemente hinterlegen. Der Ersatz-Judogi muss sofort am Ende des Kampfes zurückgegeben werden. Jeder Athlet ist verpflichtet, vor seinen Kampf durch die Judogi-Kontrolle zu gehen. Für diesem Zweck ist eine spezielle Zone eingerichtet. Sollte sich ein Kämpfer weigern, diese Regelung einzuhalten, wird er/sie vom Wettkampf ausgeschlossen. '*Der Ersatz-Judogi ist ein "Service" für die Teilnehmer. Der Veranstalter kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein Teilnehmer keinen Judogi in der passenden Größe findet.*' Anforderungen der Wettkampfkleidung bei der Judogi-Kontrolle: Der Judoka hat sich in der entsprechenden Kleidung, welche er auch auf der Tatami tragen würde, zu zeigen. Ablauf der Judogi-Kontrolle:
Verschleiß oder Blutflecken:
![]() Abb. 1: Mögliche Positionen des IJF-Etikettes Werbematerial (Logo, Emblem, Werbung...):
Markenzeichen müssen aus einem Material hergestellt sein, dass einem nicht daran hindert, Judo auszuüben. *Im Falle, dass ein Kämpfer einen farbigen Gürtel (braun, blau oder orange) trägt, muss dieser aus einem weichen Material gefertig sein. Freihaltung des IJF-Etiketts. Kein Element (Aufkleber, Aufnäher,...), das ein Element des Judogi verdeckt, ist erlaubt. IJF-Etikett (siehe Abbildung 1):
Kennzeichnung entsprechend der IJF-Bestimmungen. Fälschungssichere optische Etiketten, 20x2 cm, bescheinigen, dass der Judogi den gültigen IJF-Bestimmungen entspricht. Das Etikett ist befestigt:
![]() Abb. 2: Mögliche Positionen des Hersteller-Logos Position des Hersteller-Logos (siehe Abbildung 2):
Es ist nur ein Hersteller-Logo pro Kleidungsstück (Jacke, Hose und Gürtel) erlaubt. Es muss in einem Bereich von maximal 20x20 cm sein und sollte fest befestigt sein: ![]() Abb. 3: 6 Mögliche Positionen des Hersteller-Logos Nur ein Logo ist erlaubt ![]() Abb. 4: 2 Mögliche Positionen des Hersteller-Logos Nur ein Logo ist erlaubt
![]() Abb. 5: 1 Mögliche Position für das nationale Emblem Nur ein Emblem ist erlaubt ![]() Abb. 6: 4 Mögliche Positionen für Werbung ![]() Abb. 8: Rückennummer Nationales Emblem (siehe Abbildung 5):
Die offizielle Identifikation einer Nation, eines nationalen olympischen Komitees oder einer der IJF angeschlossenen nationalen Föderation. Damit darf kein handelsübliches Makrenzeichen verbunden sein. Es ist auf der linken Brustseite fest angebracht. Maximale Fläche 100 cm2. Es kann auch in der erlaubten Werbezone enthalten sein (siehe Abbildung 6). Werbung (siehe Abbildung 6):
Werbung ist nur auf der Jacke erlaubt. Es müssen die angewandten Bestimmungen der IJF respektiert werden. Die Werbung darf keine politischen, konfessionellen oder sportlichen Organisationen erwähnen, außer jene der IJF, der kontentalen Verbände, der Mitgliedsförderation, ihren Organisationen und angeschlossenen Vereinen. Werbung ist nicht gestattet für Tabak, Alkohol, irgendeine verbotene Substanz, die im Doping-Code aufgelistet ist, irgendein Produkt, Objekt oder eine Dienstleistung, die gegen die Moral und die gute Sitten verstossen. Auf dem sichbaren Teil der Jacke können 4 Werbeflächen genutzt werden:
Es sind maximal 4 verschiedene Werbungen gestattet. Es ist nur eine Werbung pro Platz erlaubt. ![]() Abb. 7: Mögliche Positionen für den Namen des Kämpfers Jacke 2, Hose 4, Gürtel 2 Kennzeichnung (siehe Abbildung 7):
Der Name des Kämpfers ist zulässig:
Die Buchstaben, welche den Name des Kämpfers bilden, sollen nicht höher als 4 cm und nicht länger als 20 cm sein. Keine andere Kennzeichnung wird akzeptiert. Rückennummer (siehe Abbildung 8):
Sie ist auf der Rückseite der Jacke befestigt, angenäht auf eine feste und regelämßige Weise. Der obere Teil der Rückennummer muss 3 cm unterhalb des Kragens liegen. Während der durch die IJF organisierten Wettkämpfe muss sie die Werbung der Veranstaltung beinhalten (diese kann für das weiße und blaue Judogi unterschiedlich sein). Farbe:
Die Jacke und die Hose sollten von einheitlicher Farbe sein und den folgenden Farbreferenzen entsprechen:
![]() Abb. 10: Jacke und Ärmeln ![]() Abb. 12: Die Hose Judogi-Größe (siehe Abbildung 9):
Judogi und Gürtel werden mit dem SOKUTEIKI kontrolliert. Jacke (siehe Abbildung 10):
Die Jacke muss das komplette Gesäß abdecken. Sie muss mindestens bis 10 cm oberhalb der Knie reichen. ![]() Abb. 11: Die Jacke ![]() Abb. 13: Der Gürtel Im Bereich der Ärmel (während der Kontrolle müssen die Arme ausgestreckt zu einer Faust geschlossen sein):
Abbildung 11: Die Überschneidung der Jacke muss mehr als 20 cm betragen.
Hose (siehe Abbildung 12):
Gürtel (siehe Abbildung 13):
T-Shirt (für Frauen):
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