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Wettkampfregeln

ARTIKEL

  1. Wettkampffläche
  2. Ausrüstung
  3. Judoanzug
  4. Hygiene
  5. Kampfrichter und Offizielle
  6. Position und Funktion des Kampfrichters
  7. Position und Funktion der Aussenrichter
  8. Handzeichen
  9. Kampfbereich (gültige Fläche)
  10. Dauer des Kampfes
  11. Zeitunterbrechung
  12. Zeitsignal
  13. Osaekomi-Zeit
  14. Technik, die mit dem Zeitsignal zusammenfaellt
  15. Beginn des Kampfes
  16. Übergang zu Newaza (Bodenarbeit)
  17. Anwendung von Mate (Warten)
  18. Sono-mama
  19. Ende des Kampfes
  20. Ippon
  21. Waza-ari
  22. Waza-ari awasete Ippon
  23. Osaekomi-waza
  24. Verbotene Handlungen und Strafen
  25. Nichtantreten und Aufgabe
  26. Verletzung, Krankheit oder Unfall
  27. Situationen, die von den Regeln nicht erfasst sind
  28. Schülerregeln für die Altersklassen U8, U10 und U12

Kampfrichterhandbuch

Anti-Doping




BudoWiki wurde erstellt von: Sensei

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IJF /

Judogi-Kontrolle

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Anleitung zur Judogi-Kontrolle bei IJF-Wettbewerben

Gültig ab den Senioren-Weltmeisterschaften in Paris 2011
Dokument in Englisch und Französisch - 08.2021
(Veröffentlicht auf der Homepage der IJF am 22.06.2011)
Aktualisierung der Regel ab 2022.
Die Vorschriften werden mit Toleranz angewendet ab GS Paris, 5.-6. Februar 2022. Ende der Toleranz am 1. Januar 2023

Die Judogi-Kontrolle liegt in der Verantwort der IJF-Bildungskommission.

Einhaltung der Judogi-Regeln

Wenn der Judogi nicht den IJF-Regeln entspricht, wird kein Ersatz-Judogi bereitgestellt und der Athlet wird von diesem Wettkampf disqualifiziert.

Bereitstellung von Ersatz-Judogi:

Während der Wettbewerbe, die durch die IJF organisiert werden, stellt der Veranstalter blaue und weiße Judogi in unterschiedlichen Größen bereit. Ebenso müssen die Gürtel in unterschiedlichen Größen bereitgestellt werden. Die Judogi werden im "Call-Room" bereitgestellt, so dass jede erforderliche Änderung so rasch als möglich erfolgen kann. In der Kontrollzone muss sich eine geschlossene Struktur für jeden Änderungsauftrag befinden.

Der Ersatz-Judogi wird nur in folgenden Fällen zur Verfügung gestellt:

  • der Judogi wurde während eines Kampfes zerrissen
  • Blutspuren oder andere offensichtliche Flecken, die während des Kampfes entstehen
  • falsche Größe
  • falsche oder fehlende Rückennummer
  • unerlaubte Werbung
  • unerlaubtes Emblem
  • keine offizielle Marke
  • Jacke oder Hose haben nicht die gleiche Marke
  • unerlaubte Farbe
  • abgenutzter Judogi
  • Judogi wurde verloren oder gestohlen (Flug-/Zuggepäckausgabe, aber Polizeibericht muss vorgelegt werden)
  • Judogi wurde nach der Entscheidung der IJF-Aufsicht für die Verwendung während des Wettkampfes als nicht konform erklärt

Der Judogi wird vom Veranstalter für einen Kampf zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer muss seine Akkreditierungskarte oder einen Teil/Teile des Judogi, die nicht den Bestimmungen der IJF entsprechen, beim Veranstalter als Austausch für die nicht regelgerechten Elemente hinterlegen. Der Ersatz-Judogi muss sofort am Ende des Kampfes zurückgegeben werden.

Jeder Athlet ist verpflichtet, vor seinen Kampf durch die Judogi-Kontrolle zu gehen. Für diesem Zweck ist eine spezielle Zone eingerichtet.

Sollte sich ein Kämpfer weigern, diese Regelung einzuhalten, wird er/sie vom Wettkampf ausgeschlossen.

'*Der Ersatz-Judogi ist ein "Service" für die Teilnehmer. Der Veranstalter kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein Teilnehmer keinen Judogi in der passenden Größe findet.*'

Anforderungen der Wettkampfkleidung bei der Judogi-Kontrolle:

Der Judoka hat sich in der entsprechenden Kleidung, welche er auch auf der Tatami tragen würde, zu zeigen.

Vorkontrolle des Judogi und der Rückennummer:

Die IJF organisiert eine Judogi- und Rückennummer-Vorkontrolle beginnend zwei Tage vor dem ersten Wettkampftag bis zum Tag vor dem letzten Wettkampftag. Der genaue Zeitpunkt wird in den Veranstaltungsausschreibungen genannt. Die Judogi-Vorkontrolle wird auf Wunsch der Athleten durchgeführt. Zu diesem Zweck sollten die Wettkämpfer ihre Judogi mit gebundenem Gürtel tragen.

Ablauf der Judogi-Kontrolle:

  1. Der Judogi darf nicht nass sein und darf keine Flecken aufweisen.
  2. Die Jacke und die Hose müssen von der gleichen Marke sein und eine einheitliche Farbe aufweisen.
  3. Der Name des Kämpfers auf der Akkreditierungskarte muss jenem auf der Rückennummer entsprechen.
  4. Das "IJF-genemigte" Etikett der Jacke, der Hose und des Gürtels werden durch einen optische UV-Lampe kontrolliert.
  5. Das Logo des Judogi-Herstellers als "offizieller IJF-Lieferant" muss auf der Jacke, der Hose und dem Gürtel aufscheinen. Das Markenzeichen des Judogi-Herstellers muss auf der Jacke und der Hose ident sein.
  6. Die vorgesehene Rückennummer, vollständig aufgenäht, mit dem Namen des Teilnehmers (entsprechend der Akkreditierung) und der vorgesehenen Werbung für den Wettbewerb (die für den weißen und blauen Judogi, entsprechend dem Veranstaltungsprotokoll, unterschiedlich sein kann).
  7. Das nationale Emblem (auf der linken Seite der Jacke in Brusthöhe).
  8. Kontrolle der entsprechenden Werbung.
  9. Kontrolle der Größe der Jacken, Hosen (die Knöchel müssen sichtbar und zugänglich für die Überprüfung der Länge der Hause sein) und der Gürtel in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln.
  10. Kontrolle jeder Schutzvorrichtung (Knieschoner, Ellbogenschützer, Schienbeinschützer, etc.). Kein Metallteil oder irgendein anderer Teil aus festem Material ist erlaubt. Die Kontroll der Größe des Judogi erfolgt mit angelegtem Schutz.
  11. Lange Haare müssen gebunden werden.

Verschleiß oder Blutflecken:

  • Der Judogi eines Kämpfers darf keine Anzeichen einer Abnützung aufweisen, insbesondere am Kragen und Revers. Wenn der Zustand des Judogi als unbefriedigend beurteilt wird, muss der Kämpfer einen Ersatz-Judogi anziehen.
  • Im Falle eines Blutfleckens auf einem Judogi muss der Kämpfer einen Ersatz-Judogi anziehen.
IJF-Etikett
Abb. 1: Mögliche Positionen des IJF-Etikettes

Werbematerial (Logo, Emblem, Werbung...):

Markenzeichen müssen aus einem Material hergestellt sein, dass einem nicht daran hindert, Judo auszuüben.

*Im Falle, dass ein Kämpfer einen farbigen Gürtel (braun, blau oder orange) trägt, muss dieser aus einem weichen Material gefertig sein. Freihaltung des IJF-Etiketts. Kein Element (Aufkleber, Aufnäher,...), das ein Element des Judogi verdeckt, ist erlaubt.

IJF-Etikett (siehe Abbildung 1):

Kennzeichnung entsprechend der IJF-Bestimmungen. Fälschungssichere optische Etiketten, 20x2 cm, bescheinigen, dass der Judogi den gültigen IJF-Bestimmungen entspricht.

Das Etikett ist befestigt:

  • auf der Vorderseite und der Unterseite der Jacke, auf der linken Seite (die Jacke überlappt die rechte Seite), in der Nähe des verstärkten Bereiches.
  • auf der Vorderseite und der Oberseite der Hose, nächst der Mitte.
  • auf einer der beiden Enden des Gürtels*.
Hersteller-Logo
Abb. 2: Mögliche Positionen des Hersteller-Logos

Position des Hersteller-Logos (siehe Abbildung 2):

Es ist nur ein Hersteller-Logo pro Kleidungsstück (Jacke, Hose und Gürtel) erlaubt. Es muss in einem Bereich von maximal 20x20 cm sein und sollte fest befestigt sein:

Hersteller-Logo
Abb. 3: 6 Mögliche Positionen des Hersteller-Logos
Nur ein Logo ist erlaubt

Hersteller-Logo
Abb. 4: 2 Mögliche Positionen des Hersteller-Logos
Nur ein Logo ist erlaubt
  • Auf der Jacke, in einem sichtbaren Bereich:
    • Entweder auf der Unterseite, auf der linken Seite (wenn die Jacke rechts überlappt), in der Nähe oder im verstärkten Bereich. Siehe Abbildung 2,
    • oder am unteren Rand und innerhalb der erlaubten Werbezone auf den Schultern (25x25 cm). Siehe Abbildung 2.
  • Auf der Hose, in einem sichtbaren Bereich (siehe Abbildung 3):
    • Entweder oben, an der Vorder- oder Außenseite (maximal 20 cm unterhalb der Gürtelline),
    • oder an der Unterseite, an der Vorder- oder Außenseite auf einer der beiden Hosenbeine (maximal 20 cm vom unteren Saum des Hosenbeines).
  • Auf dem Gürtel, in einem sichtbaren Bereich, an einem der beiden Enden (siehe Abbildung 4):
Nationales Emblem
Abb. 5: 1 Mögliche Position für das nationale Emblem
Nur ein Emblem ist erlaubt

Werbezone
Abb. 6: 4 Mögliche Positionen für Werbung
Name des Kämpfers
Abb. 8: Rückennummer

Nationales Emblem (siehe Abbildung 5):

Die offizielle Identifikation einer Nation, eines nationalen olympischen Komitees oder einer der IJF angeschlossenen nationalen Föderation.

Damit darf kein handelsübliches Makrenzeichen verbunden sein. Es ist auf der linken Brustseite fest angebracht. Maximale Fläche 100 cm2. Es kann auch in der erlaubten Werbezone enthalten sein (siehe Abbildung 6).

Werbung (siehe Abbildung 6):

Werbung ist nur auf der Jacke erlaubt. Es müssen die angewandten Bestimmungen der IJF respektiert werden. Die Werbung darf keine politischen, konfessionellen oder sportlichen Organisationen erwähnen, außer jene der IJF, der kontentalen Verbände, der Mitgliedsförderation, ihren Organisationen und angeschlossenen Vereinen. Werbung ist nicht gestattet für Tabak, Alkohol, irgendeine verbotene Substanz, die im Doping-Code aufgelistet ist, irgendein Produkt, Objekt oder eine Dienstleistung, die gegen die Moral und die gute Sitten verstossen.

Auf dem sichbaren Teil der Jacke können 4 Werbeflächen genutzt werden:

  • Auf dem Ärmel, innerhalb der Fläche von maximal 10 x 10 cm vom unteren Teil des Kragens.
  • Auf den Schultern, ein Streifen von 25 x 5 cm. Der Streifen muss vom unteren Teil des Kragens bis zum Ärmel reichen.

Es sind maximal 4 verschiedene Werbungen gestattet. Es ist nur eine Werbung pro Platz erlaubt.

Name des Kämpfers
Abb. 7: Mögliche Positionen für den Namen des Kämpfers
Jacke 2, Hose 4, Gürtel 2

Kennzeichnung (siehe Abbildung 7):

Der Name des Kämpfers ist zulässig:

  • Auf der Unterseite der Jacke
  • Auf dem oberen Teil der Hose
  • Auf einem der beiden Enden des Gürtels.

Die Buchstaben, welche den Name des Kämpfers bilden, sollen nicht höher als 4 cm und nicht länger als 20 cm sein. Keine andere Kennzeichnung wird akzeptiert.

Rückennummer (siehe Abbildung 8):

Sie ist auf der Rückseite der Jacke befestigt, angenäht auf eine feste und regelämßige Weise. Der obere Teil der Rückennummer muss 3 cm unterhalb des Kragens liegen. Während der durch die IJF organisierten Wettkämpfe muss sie die Werbung der Veranstaltung beinhalten (diese kann für das weiße und blaue Judogi unterschiedlich sein).

Farbe:

Die Jacke und die Hose sollten von einheitlicher Farbe sein und den folgenden Farbreferenzen entsprechen:

  • Weiß: Schneeweiß
  • Blau: maximale Panton Farbe: 285M - minimalste Panton Farbe: 286M
Jacke und Ärmeln
Abb. 10: Jacke und Ärmeln
Hose
Abb. 12: Die Hose
Sokuteiki
Abb. 9: Sokuteiki

Judogi-Größe (siehe Abbildung 9):

Judogi und Gürtel werden mit dem SOKUTEIKI kontrolliert.

Jacke (siehe Abbildung 10):

Jacke
Abb. 11: Die Jacke
Gürtel
Abb. 13: Der Gürtel
  • Die Jacke muss das komplette Gesäß abdecken. Sie muss mindestens bis 10 cm oberhalb der Knie reichen.
  • Die Jacke muss das Gesäß vollständig bedecken (5 bis 10 cm).
  • Im Bereich der Ärmel (während der Kontrolle müssen die Arme ausgestreckt zu einer Faust geschlossen sein):
  • Das Sokuteiki muss zur Gänze und reibungslos in das Innere gleiten.
  • Der Abstand zwischen dem Ärmelende und dem Handgelenk muss zwischen 0 und 5 cm betragen.

Abbildung 11:

  • Die Überschneidung der Jacke muss mehr als 20 cm betragen.
  • Der Abstand der Kreuzungspunkte der Jacke in Gürtelhöhe wird auf 25 cm (statt 20 cm) erhöht.
  • Der Gürtel sollte knapp über dem Hüftknochen getragen und fest gebunden werden.
  • Die Dicke des Revers muss kleiner oder gleich 1 cm sein.
  • Die Breite des Revers muss zwischen 4 und 5 cm betragen.

Hose (siehe Abbildung 12):

  • Der Abstand zwischen dem Hosensaum und dem äußeren Malleolus (Knöchel) muss kleiner oder gleich 5 cm sein.
  • Die Weite muss in Kniehöhe zwischen 10 und 15 cm betragen.

Gürtel (siehe Abbildung 13):

  • Die Dicke muss zwischen 4 und 5 mm sein.
  • Die Enden, ausgehend vom zentralen Knoten, müssen eine Länge zwischen 20 und 30 cm haben.
  • Der Knoten muss richtig und fest gebunden sein. Der Gürtel darf nicht aus einem steifen und/oder rutschenden Material sein.

T-Shirt (für Frauen):

  • Von weißer Farbe, Kurzarm, Rundhals.
  • Kennzeichnung mit dem Hersteller-Logo von maximal 20 cm2 ist zulässig. Es darf nicht sichtbar sein, wenn man den Judogi trägt.
  • Das nationale Emblem, das die offizielle Identifikation einer Nation, eines nationalen olympischen Komitees oder der nationalen Mitgliedsföderation der IJF repräsentiert, kann an der linken Seite der Brust angebracht sein.
  • Es darf keine kommerzielle Kennzeichnung ersichtlich sein.

Stichprobenartige Gewichtskontrolle

Stichprobenartige Gewichtskontrollen für Athleten werden organisiert und liegen in der Verantwortung der IJF Education and Coaching Commission. Bei IJF Mixed-Team-Bewerben findet keine stichprobenartige Gewichtskontrolle statt.

Bei IJF WJT-Bewerben beginnt die stichprobenartige Gewichtskontrolle jeden Tag eine Stunde vor Beginn des Wettkampfs bis spätestens 30 Minuten vor dem ersten Wettkampf des Athleten.

Die Athleten müssen ihre Akkreditierung zur Identifizierung mitbringen. Das Gewicht des Athleten darf nicht mehr als 5 % über dem offiziellen Höchstgewicht der Kategorie liegen.


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Zuletzt geändert am 01.09.2023 07:49 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013