ARTIKEL
Kampfrichterhandbuch
Anti-Doping
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IJF /
Wettkampfregeln<< Wettkampfregeln | Präambel | Ausrüstung >> ARTIKEL 1. Wettkampffläche[1][2]
ÖJV
Die Wettkampffläche ist in zwei (2) Zonen unterteilt: die Kampffläche und die Sicherheitsfläche, deren Abmessungen in der ÖJV Sportordnung (SOR) des Österreichischen Judo Verbandes geregelt sind.
Die Matten (Tatami) müssen eine Abmessung von 1 m x 2 m oder 1 m x 1 m haben und aus gepresstem Schaumstoff bestehen (gemäß technischer Spezifikation der IJF). die Oberfläche der Elemente, welche die Wettkampffläche bilden, muss eben sein und darf keine Zwischenräume aufweisen und die Elemente müssen so fixiert sein, dass sie sich nicht verschieben können. Verzahnungsmatten dürften, mit Ausnahme der von der IJF} als Wettkampfmatten zertifizierten Tatami, nicht verwendet werden.
IJF
Die Wettkampffläche soll mindestens eine Abmessung von 14 m x 14 m haben und aus Tatami oder einem ähnlich akzeptablen Material bestehen.
Die Wettkampffläche ist in zwei (2) Zonen unterteilt.
Der innere Bereich wird Kampffläche genannt und soll immer eine Abmessung von minimal 8 m x 8 m und maximal 10 m x 10 m haben. Der Bereich außerhalb der Kampffläche wird Sicherhheitsfläche genannt und soll mindestens 3 m breit sein.
Die Kampffläche muss eine andere Farbe als die Sicherheitsfläche aufweisen, mit einem ausreichenden Kontrast, um irreführende Randsituationen zu vermeiden. Die empfohlenen Farben müssen von der IJF zugelassen sein.[3][4]
Die Wettkampffläche muss auf einem elastischen Boden oder auf einer Plattform aufgelegt sein (siehe Anhang).
Wo zwei (2) oder mehrere nebeneinander liegende Wettkampfflächen verwendet werden, ist eine gemeinsame Sicherheitsfläche von 4 Metern erforderlich.
Um die Wettkampffläche muss eine Freizone von 50 cm eingehalten werden.
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