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Wettkampfregeln

ARTIKEL

  1. Wettkampffläche
  2. Ausrüstung
  3. Judoanzug
  4. Hygiene
  5. Kampfrichter und Offizielle
  6. Position und Funktion des Kampfrichters
  7. Position und Funktion der Aussenrichter
  8. Handzeichen
  9. Kampfbereich (gültige Fläche)
  10. Dauer des Kampfes
  11. Zeitunterbrechung
  12. Zeitsignal
  13. Osaekomi-Zeit
  14. Technik, die mit dem Zeitsignal zusammenfaellt
  15. Beginn des Kampfes
  16. Übergang zu Newaza (Bodenarbeit)
  17. Anwendung von Mate (Warten)
  18. Sono-mama
  19. Ende des Kampfes
  20. Ippon
  21. Waza-ari
  22. Waza-ari awasete Ippon
  23. Osaekomi-waza
  24. Verbotene Handlungen und Strafen
  25. Nichtantreten und Aufgabe
  26. Verletzung, Krankheit oder Unfall
  27. Situationen, die von den Regeln nicht erfasst sind
  28. Schülerregeln für die Altersklassen U8, U10 und U12

Kampfrichterhandbuch

Anti-Doping




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IJF /

Wettkampfregeln

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ARTIKEL 1. Wettkampffläche[1][2]

ÖJV

Die Wettkampffläche ist in zwei (2) Zonen unterteilt: die Kampffläche und die Sicherheitsfläche, deren Abmessungen in der ÖJV Sportordnung (SOR) des Österreichischen Judo Verbandes geregelt sind.
Die Matten (Tatami) müssen eine Abmessung von 1 m x 2 m oder 1 m x 1 m haben und aus gepresstem Schaumstoff bestehen (gemäß technischer Spezifikation der IJF). die Oberfläche der Elemente, welche die Wettkampffläche bilden, muss eben sein und darf keine Zwischenräume aufweisen und die Elemente müssen so fixiert sein, dass sie sich nicht verschieben können. Verzahnungsmatten dürften, mit Ausnahme der von der IJF} als Wettkampfmatten zertifizierten Tatami, nicht verwendet werden.

IJF

Die Wettkampffläche soll mindestens eine Abmessung von 14 m x 14 m haben und aus Tatami oder einem ähnlich akzeptablen Material bestehen.
Die Wettkampffläche ist in zwei (2) Zonen unterteilt.
Der innere Bereich wird Kampffläche genannt und soll immer eine Abmessung von minimal 8 m x 8 m und maximal 10 m x 10 m haben. Der Bereich außerhalb der Kampffläche wird Sicherhheitsfläche genannt und soll mindestens 3 m breit sein.
Die Kampffläche muss eine andere Farbe als die Sicherheitsfläche aufweisen, mit einem ausreichenden Kontrast, um irreführende Randsituationen zu vermeiden. Die empfohlenen Farben müssen von der IJF zugelassen sein.[3][4]
Die Wettkampffläche muss auf einem elastischen Boden oder auf einer Plattform aufgelegt sein (siehe Anhang).
Wo zwei (2) oder mehrere nebeneinander liegende Wettkampfflächen verwendet werden, ist eine gemeinsame Sicherheitsfläche von 4 Metern erforderlich.
Um die Wettkampffläche muss eine Freizone von 50 cm eingehalten werden.

Anhang

Bestimmungen der IJF (nicht vom ÖJV übernommen)/Anfang:
Bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und Masters muss die Kampffläche 10 m x 10 m und die Sicherheitsfläche mindestens 4 m breit sein. Dies wird auch für Kontinentalmeisterschaften empfohlen.[5]

Tatamis

Sollen eine Abemssung 1 m x 2 m oder 1 m x 1 m haben und aus gepresstem Schaumstoff bestehen.

Sie müssen unter den Füßen fest, nicht rutschig und rau sein und die Eigenschaften haben, den Aufprall beim Ukemi zu absorbieren.

Die Oberfläche der Elemente, welche die Wettkampffläche bilden, muss eben sein und darf keine Zwischenräume aufweisen und müssen so fixiert sein, dass sie sich nicht verschieben können.

Die technischen Spezifikationen, welche an die Tatamis gestellt werden sind im Annex 6 "IJF Tatami Regeln" im Sport- und Organisationsregualtiv der Internationalen Judo Föderation (im Folgenden SOR genannt) festgelegt.

Plattform

Die Plattform ist optional und muss solide aus Holz gefertigt sein, trotzdem aber noch eine gewisse Elastizität und eine Abmessungen von etwa 18 m x 18 m und nicht höher als 1 m (in der Regel 50 cm oder weniger) aufweisen.

(Bei Verwendung einer Plattform wird empfohlen, dass die Sicherheitsfläche rund um die Wettkampffläche 4 m breit ist.)


Wettkampffläche

Bestimmungen der IJF (nicht vom ÖJV übernommen)/Ende:


Position der Offiziellen und der Kämpfer (weiß/blau)

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Zuletzt geändert am 07.03.2024 13:41 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013