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Wettkampfregeln

ARTIKEL

  1. Wettkampffläche
  2. Ausrüstung
  3. Judoanzug
  4. Hygiene
  5. Kampfrichter und Offizielle
  6. Position und Funktion des Kampfrichters
  7. Position und Funktion der Aussenrichter
  8. Handzeichen
  9. Kampfbereich (gültige Fläche)
  10. Dauer des Kampfes
  11. Zeitunterbrechung
  12. Zeitsignal
  13. Osaekomi-Zeit
  14. Technik, die mit dem Zeitsignal zusammenfaellt
  15. Beginn des Kampfes
  16. Übergang zu Newaza (Bodenarbeit)
  17. Anwendung von Mate (Warten)
  18. Sono-mama
  19. Ende des Kampfes
  20. Ippon
  21. Waza-ari
  22. Waza-ari awasete Ippon
  23. Osaekomi-waza
  24. Verbotene Handlungen und Strafen
  25. Nichtantreten und Aufgabe
  26. Verletzung, Krankheit oder Unfall
  27. Situationen, die von den Regeln nicht erfasst sind
  28. Schülerregeln für die Altersklassen U8, U10 und U12

Kampfrichterhandbuch

Anti-Doping




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IJF /

Wettkampfregeln

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ARTIKEL 20. Ippon[1]

  1. Der Kampfrichter muss Ippon verkünden, wenn seiner Meinung nach die ausgeführte Technik folgenden Kriterien enspricht:
    1. Wenn ein Kämpfer den anderen Kämpfer kontrolliert wirf und dieser mit Wirkung auf dem Rücken auf der Matte auftrifft, wobei Krafteinsatz und die Schnelligkeit erheblich sind. Wird die Landung gerollt, kann auf Ippon entschieden werden, wenn während der Landung keine Unterbrechnung besteht.[2]
    Bei den folgenden Abrollbewegungen kann Ippon gegeben werden:
    Alle Situationen, in denen einer der Kämpfer, nachdem er geworfen wurde, bewusst eine "Brücke" (Kopf und ein Fuß oder beide Füße in Kontakt mit der Tatami) macht, werden mit Ippon bewertet. Auch der Versuch einer Brücke (Wölbung des Körpers) soll als "Brücke" angesehen werden.
    1. Wenn ein Kämpfer den anderen mit Osaekomi-waza festhält und es diesem nicht gelingt, innerhalb von 20 Sekunden, nach der Verkündung von Osaekomi, freizukommen.
    2. Wenn ein Kämpfer aufgibt, indem zwei- (2) oder mehrmals mit der Hand oder dem Fuß abklopft, oder "Maitta" (Ich gebe auf!) sagt, im Allgemeinen als Folge einer Osaekomi-waza, Shime-waza oder Kansetsu-waza.
    3. Wenn ein Kämpfer in Folge einer Shime-waza oder Kansetus-waza handlungsunfähig ist.

  1. Entsprechung:

Sollte ein Kämpfer mit Hansoku-make bestraft werden, ist der andere Kämpfer zum Sieger zu erklären (Unterbewertung entspricht einem Ippon).

  1. Besondere Situationen:

  1. Gleichzeitige Techniken: Wenn beide Kämpfer nach einem gleichzeitigen Angriff auf die Tatami fallen und die Kampfrichter können nicht beurteilen, welche Technik vorherrschend war, sollte keine Wertung gegeben werden.
  2. In dem Fall wo beide Kämpfer gleichzeitige Ippon erzielen soll der Kampfrichter entsprechend Artikel 19 Abs. 5.b handeln.
  3. Gegenwurf: Im Fall von Kaeshi-waza darf Tori (jener Kämpfer, der den Gegenwurf ausführt) den Aufprall auf der Matte nicht für seinen Gegenwurf nutzen.

HINWEIS: Bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften, nationalen und IJF-Veranstaltungen sollen die Regeln, welche angewendet werden, erklärt werden. Bei nationalen Veranstaltungen sind die Veranstalter berechtigt, solche Bestimmungen, welche für die Sicherheit der Teilnehmer an solchen Turnieren auf diesem Niveau angemessen sind, zu erlassen. Zum Beispiel sind die Veranstalter von Turnier für niedrige Grade berechtigt, die Regeln für die Vergabe von Ippon dermaßen abzuändern, wenn die Wirkung der Technik ausreichend erkennbar ist, oder bei Veranstaltungen für Kinder Shime-waza und Kansetsu-waza nicht erlauben.

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Zuletzt geändert am 01.09.2023 07:43 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013