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Wettkampfregeln

ARTIKEL

  1. Wettkampffläche
  2. Ausrüstung
  3. Judoanzug
  4. Hygiene
  5. Kampfrichter und Offizielle
  6. Position und Funktion des Kampfrichters
  7. Position und Funktion der Aussenrichter
  8. Handzeichen
  9. Kampfbereich (gültige Fläche)
  10. Dauer des Kampfes
  11. Zeitunterbrechung
  12. Zeitsignal
  13. Osaekomi-Zeit
  14. Technik, die mit dem Zeitsignal zusammenfaellt
  15. Beginn des Kampfes
  16. Übergang zu Newaza (Bodenarbeit)
  17. Anwendung von Mate (Warten)
  18. Sono-mama
  19. Ende des Kampfes
  20. Ippon
  21. Waza-ari
  22. Waza-ari awasete Ippon
  23. Osaekomi-waza
  24. Verbotene Handlungen und Strafen
  25. Nichtantreten und Aufgabe
  26. Verletzung, Krankheit oder Unfall
  27. Situationen, die von den Regeln nicht erfasst sind
  28. Schülerregeln für die Altersklassen U8, U10 und U12

Kampfrichterhandbuch

Anti-Doping




BudoWiki wurde erstellt von: Sensei

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IJF /

Annex 132009

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Informationen der IJF für die Zulassung von Judogis

Anwendung mit 1. Jänner 2011
(Veröffentlicht am 29.12.2009)

Diese Bestimmungen wurden mit Gültigkeit 1. April 2015 überarbeitet. Siehe dazu die Ausführungen zu Annex 1/2015

Validierungsverfahren für Judogis und Gürtel

  1. Der Hersteller schickt seine Anfrage an den IJF.Generalschatzmeister.
  2. Vor dem Beginn des Validierungsverfahrens überprüft der IJF-Generalschatzmeister die Solvenz des Herstellers.
  3. Im Falle, dass der Hersteller selbst nicht zahlungsfähig ist, wird ihm vom IJF-Generalschatzmeister ein Schreiben mit der Begründung für die Ablehung geschickt. Im Falle, dass der Hersteller zahlungsfähig ist, informiert der IJF-Generlaschatzmeister den Präsidenten, den Generalsekretär, den Projektleiter und den verantworlichen Sportdirektor und sende dem Hersteller die notwendigen Unterlagen für das Zulassungsverfahren.
  4. Der Hersteller sendet das ursprüngliche Antragsformular (einschließlich der Zahl der IJF TAG Labels, die er kaufen möchte und des gewählten Labors) an den IJF-Generalschatzmeister. Der IJF-Generalschatzmeister informiert darüber das ausgewählte Testlabor.
  5. Das ausgewählte Testlabor schickt dem Hersteller eine Rechnung über die Prüfungsgebühr. Sobald der Hersteller die Rechnung erhält, führt er die Zahlung mittels Banküberweisung an das Lobar durch.
  6. Nachdem die Zahlung gleistet wurde, sendet der Hersteller die Proben und eine Kopie des Antragsformulares, so wie es in den Valudierungsdokumenten vorgesehen ist, an das Labor. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Herstellers.
  7. Das Lober für die Test auf Kosten des Herstellers durch und behält die Proben.
  8. Die Testergebnisse werden an den IJF-Generalschatzmeister geschickt, sowie eine Kopie an den für das Projekt verantwortlichen IJF-Sportdirektor.
  9. Mit Zustimmung des Projektdirektors und verantwortlichen Sportdirektors informiert der IJF-Generalschatzmeister den Hersteller über die Ergebnisse. Wenn das Judogi-Modell den Test bestanden hat, kann es die "IJF-Zulassung" erhalten.
    Der IJF-Generalschatzmeister sendet die "IJF-Zulassungsbestätigung" und die Voraussetzungen für die Erlagung des offiziellen IJF LOG Labels (Betrag, IJF-Bankverbindung, etc.) an den Hersteller, der dieses Dokument an den IJF-Generalschatzmeister zurücksenden muss.
    Sobald der IJF-Generalschatzmeister dieses Dokument erhält, sendet er die Rechnung für die bestellten TAG (1 $ pro Marke) und die offizielle IJF-Liefergebühr an den Hersteller.
    Nach Zahlungseingang versendet der IJF-Generalschatzmeister die Marken und das Dokument zur Bestätigung des offizielen Lieferantenstatus.
  10. Wenn das Modell des Judogi oder Gürtels nicht mit den Bestimmungen übereinstimmt, wird dem Hersteller empfohlen, sie zu verbessern. Die Prüfungsgebühr wird unter keinen Umständen zurückerstattet. Der Hersteller muss abermals die Prüfungsgebühr zahlen, wenn ein neuer Testversuch durchgeführt wird.

Judogi-Bestimmungen

Die von der IJF veröffentlichten Judogi-Bestimmungen (in englischer Sprache) können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.


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Zuletzt geändert am 28.04.2015 13:01 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013