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Kampfrichterhandbuch
Anti-Doping
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IJF /
Annex 012010<< Annex132009 | Annex012005 | Annex012011 >> Schulterstreifen des Kimono für Landesfarben oder offizielle Werbung
In letzter Zeit war die EJU sehr erfolgreich, mehr und mehr Sponsoren für sein Marketing-Programm zu gewinnen, um allgemein mehr Aufmerksamkeit für den Sport zu erhalten. Judo wird von Tag zu Tag immer professioneller. Ab dem 15. Februar dürfen die Werbeflächen auf den Schultern nur für die Nationalfarben oder zur Werbung für den offiziellen Lieferenten der EJU verwenden werden. Am letzten Kongress in Düsseldorf hat die EJU dies für alle offiziellen EJU-Veranstaltungen beschlossen. Das gilt für Europameisterschaften, alle in Europa abgehaltenen World Cups und alle Europa Cups. Dies gilt ab 15. Februar für die Altersklassen, beginnend mit U17 bis einschließlich den Vetereanen. Die anderen Werbeflächen, welche für die IIF vorbehalten sind, bleiben unverändert. Juogi mit Werbungen von nicht offiziellen Lieferanten auf den Schulterstreifen dürften nicht verwendet werden. Teilnehmend Judoka müssen dafür sorgen, dass der Judogi den Bestimmungen entspricht. Judoka sollten Werbungen von nicht offiziellen EJU-Lieferanten entfernen, oder den Judogi wechseln. Es ist nicht erlaubt, alle unauthorisiserten Lieferanten abzudecken oder abzukleben, weil dies das Judogi-Material und den Griff des Gegners beeinträchtigen könnte. Die akteulle Liste der EJU-Kimono-Lieferanten ist: Siehe folgenden Link: http://www.eju.net/sponsors-and-suppliers
Im Falle weiterer offizieller Lieferanten, wird die EJU diese sofort auf der Startseite veröffentlichen und an alle Verbände aussenden. Veröffentlicht auf der EJU-Homepage am 19.01.2010. << Annex132009 | Annex012005 | Annex012011 >> |