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Wettkampfregeln

ARTIKEL

  1. Wettkampffläche
  2. Ausrüstung
  3. Judoanzug
  4. Hygiene
  5. Kampfrichter und Offizielle
  6. Position und Funktion des Kampfrichters
  7. Position und Funktion der Aussenrichter
  8. Handzeichen
  9. Kampfbereich (gültige Fläche)
  10. Dauer des Kampfes
  11. Zeitunterbrechung
  12. Zeitsignal
  13. Osaekomi-Zeit
  14. Technik, die mit dem Zeitsignal zusammenfaellt
  15. Beginn des Kampfes
  16. Übergang zu Newaza (Bodenarbeit)
  17. Anwendung von Mate (Warten)
  18. Sono-mama
  19. Ende des Kampfes
  20. Ippon
  21. Waza-ari
  22. Waza-ari awasete Ippon
  23. Osaekomi-waza
  24. Verbotene Handlungen und Strafen
  25. Nichtantreten und Aufgabe
  26. Verletzung, Krankheit oder Unfall
  27. Situationen, die von den Regeln nicht erfasst sind
  28. Schülerregeln für die Altersklassen U8, U10 und U12

Kampfrichterhandbuch

Anti-Doping




BudoWiki wurde erstellt von: Sensei

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IJF /

Annex 012009

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Mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 wurden die Regeln der IJF wie folgt abgeändert und erstmals bei den World Masters Judo Championships angewandt:

Artikel 25. Streichung der Wertung KOKA
Koka wird nicht gewertet bei
  1. Würften mit der Auftreffläche Gesäß oder seitlicher Oberschenkel.
  2. Würfen mit der Auftrefffläche Vorderseite.
Artikel 13. Osaekomi-Zeit
  • 1 Sekunde bis <15 Sekunden = Keine Wertung (Während des Golden Score Kinsa-Vorteil)
  • 15 Sekunden bis <20 Sekunden = Yuko
  • 20 Sekunden bis <25 Sekunden = Waza-ari
  • 25 Sekunden = Ippon
Die elektronischen Uhren müssen die neuen Laufzeiten wiedergeben.
Artikel 27. Erstes Shido, freie Ermahnung
  1. Wird das erste Shido vergeben, wird es zwar auf der Anzeigetafel angezeigt, der Gegner erhält dafür aber keine Wertung. Elektronische Anzeigetafeln mit einer automatischen Wertungsanzeige für Strafen müssen dementsprechend angepasst werden.
  2. Während Golden Score kann das erste Shido durch den Kampfrichter ohne Rücksprache mit den Außenrichtern vergeben werden.
  3. Das freie Shido sollte nicht in die Hantei-Entscheidung im Golden Score mit einbezogen werden, es sei denn, es ist absolut der einzige Unterschied zwischen den beiden Athleten (im Grunde unmöglich).
  4. Während Golden Score kann das kampfentscheidende Shido nur nach Rücksprache mit den Außenrichtern vergeben werden. Wenn diese der Bestrafung zustimmen, wird die Strafe verkündet und der Kampf ist beendet.
  5. Alle zusätzlichen Shido werden wie bisher gezählt und der Kampf- und die Außenrichter müssen sich vor der Vergabe des 4. Shido für Hansoku-make beraten.
Artikel 19. Verringerung des Golden Score auf 3 Minuten
  1. Die Dauer für den Golden Score wird unabhängig von der ursprünglichen Wettkampfzeit auf 3 Minuten festgegelt.
  2. Für die Hantei-Entscheidung sind alle Kinsa heranzuziehen, die während der gesamten zwei Kämpfe (einschließlich Golden Score) erzielt wurden.
Artikel 9. Aktionen am Mattenrand, gültige Fläche
"Alle Aktionen sind gültig und dürfen fortgesetzt werden (kein Mate), solange irgendein Kämpfer mit irgendeinem Körperteil die Kampffläche berührt." (Gleiche Kriterien wie bei Newaza.)
  1. Aktionen am Rand beinhalten auch das gegenseitige Zufassen (Kumi-kata) der Kämpfer und dass sie aktiv um die Überlegenheit kämpfen; es muss kein Angriff (Wurfeingang) stattfinden.
  2. Ein Kämpfer darf die Sicherheitsfläche solange benutzen, als einer der beiden Kämpfer mit seinem Körper die Kämpffläche berührt. Jede Unterbrechnung oder Inaktivität stellt eine Mate-Situation dar.
  3. Der Kampf- und die Außenrichter werden durch diese Änderung im Interesse der Sicherheit um entsprechende Aufmerksamkeit angehalten und der Veranstalter sollte eine größere Sicherheitsfläche in Betracht ziehen.
  4. Sollte Uke während des ursprünglichen Angriffes die Kontrolle übernehmen, sollte der Kampfrichter die entsprechende Wertung (falls vorhanden) für jede nachfolgende Renraku-waza (Kombinationstechnik) oder Kaeshi-waza (Kontertechnik) geben, falls ein Kämpfer innerhalb der Kampffläche ist, solange die Handlung kontinuierlich ausgeführt und sie nicht unterbrochen wurde.
  5. Sollte der Kampfrichter irrtümlich "Mate" rufen und die Außenrichter sind der Meinung, dass die Aktion und der Angriff gültig waren, können sie Mate annulieren und den Wurf bewerten.
  6. Die Außenrichter sollten zur Unterstützung des Kampfrichter gemäß Artikel 7 auch anzeigen, ob eine Aktion am Rand gültig oder ungültig ist.
  7. Jeder Angriff in einer Mattenrandsituation sollte sich unmittelbar in einem Ergebnis auswirken (obgleich eine angemessen Frist zur Beurteilung der Wirkung und der angewendeten Technik zulässig ist).
Artikel 27. Strafen für Negativ-Judo strenger geahndet
  1. Der Kampfrichter muss sich klar sein, dass eine Strafe nur gegeben werden kann, wenn sie offensichtlich ist.
  2. Sobald ein Regelverstoß erfolgt, muss er auch bestraft werden. Der Kampfrichter soll aber nicht nach Strafen suchen.
  3. Es gab eine Tendenz, Shido-Strafen nicht zu geben, es sei denn sie waren extrem ausgeprägt oder wurden wiederholt.
  4. Im Allgemeinen bedeutet "mehr als fünft Sekunden" 6-8 Sekunden, nicht 15-20 Sekunden oder länger.
  5. Wiederholte Regelverstößte sollten wesentlich rascher bestraft werden (nach 4-5 Sekunden).
  6. Inaktivität wird nach 20-30 Sekunden bestraft.
Artikel 27/1. Nicht Zufassen oder den Gegner am Zufassen hindern
Dazu gehört das Blockieren durch Erfassen der Hände, Finger oder des Handgelenkes um die Kumi-kata zu verhindern.
  1. Das Halten des eigenen Revers, um den Gegner daran zu hindern zuzugreifen, z.B. das Ergreifen des eigenen Revers und Wegziehen aus der Reichweite des Gegners, etc.
  2. Das beinhaltet auch das Hinunterdrücken; das heißt, den Gegner durch einen Griff über die Schulter auf den Rücken in eine vorgeneigte Position zu zwingen, um die Kumi-kata zu verhindern.
  3. Das Zeitfenster dazu ist allgemein mehr als fünf Sekunden.
  4. Die Anwendung irgendeiner Bestrafung für Negativ-Judo, wie das Verhindern des Zufassens, sollte intuitiv unter Berücksichtigung des Zeitpunktes, die Auswirkungen auf die ausgefüshrte Aktion und des Kampfverlaufes vorgenommen werden.
Artikel 27/2. Übermäßig defensive Haltung, im allgemeinen länger als 5 Sekunden
  1. Diese verbotene Handlung soll schneller bestraft werden (6-8 Sekunden). Das Ziel ist, den Sambo-artigen Ringstil und Taktiken hintanzuhalten.
Artiekl 27/3. Falsche Attacke
  1. Die Kampfrichter sollten bei der Bestrafungen für falsche Attacken strenger sein, das binhaltet z.B. das Abtauchen zu den Beinen ohne einer klaren Wurfabsicht, oder die Unterscheidung zwischen einem hinuntergezogenen Seoi-nage ohne klarer Wurfabsciht und einem ungeschickten Angriff.
  2. Berücksichtigt werden muss natürlich die erforderliche Verteidigung des Gegners.
  3. Ein tatsächlich gescheiterter Angriff ist keine falsche Attacke.
Artikel 27/7. Herunterziehen des Gegners, um in Newaza zu beginnen; nicht im Einklang mit Artiekl 16
  1. Dazu gehört auch ein Tomoe-nage, ein Sumi-gaeshi und ähnliche Angriffe, bei denen es die Absicht ist, zu Newaza überzugehen, ohne den Gegner zu werfen. Diese Art von Angriffen wird mit Shido bestraft.
  2. Die Verwendung von Tomoe-nage oder ähnlicher Techniken (Hikkomi-gaeshi), um zu Juji-gatame überzugehen sind solange erlaubt, als der Angriff ohne Unterbrechnung und geschickt durchgeführt wird.
Artikel 27/13. Ergreifen der Hose
  1. Ein Kämpfer darf nicht zuerst das/die Hosenbei(e) erfassen und dann angreifen, er darf sehrwohl die Hose ergreifen, als Fortsetzung und zur Beendigung eines bereits eingeleiteten Angriffes.
  2. Das Ergreifen der Hosen entweder zur Einleitung eines Angriffes oder zu Verteidigung resultiert ein sofortiges Mate und eine Bestrafung mit Shido.
  3. Das Ergreifen der Hosen mitten in einem laufenden oder gleichzeitig mit einem Angriff, um diesen Angriff zu beenden, sollte nicht unterbrochen oder bestraft, sondern entsprechend bewertet werden.
  4. Das Erfassen des Beines (nicht der Hosen) mit dem Arm oder der Hand (wie bei Morote-gari oder Kibisu-gaeshi) ohne dabei in die Hosen zu greifen ist erlaubt. Diese Aktionen sollten nicht unterbrochen oder bestraft, sondern jede weitere Aktion sollte entsprechend bewertet werden.

ACHTUNG:

Durch die Änderungen mit Annex082009 wird diese Handlung (Griff an die Hosen oder Beine) nun mit Hansoku-make bestraft!

  1. Es gibt eine strikte Durchsetzung der Kontrolle für die Kriterien des Judogi. Bei nationalen und internationalen Veranstaltungen liegt es in der Verantwortung des Trainers, Managers oder Kämpfers, die Vorschriften für den Judogi einzuahlten.
  2. Bei Veranstaltungen auf internationaler Ebene wird das neue Judogi-Kontrollgerät (Sokuteiki) zur Verfügung gestellt.
  3. Vor der Anreise zu einem Turnier sollte ein Kämpfer und dessen Trainer sicher sein, dass der Judogi des Kämpfers allen Anforderungen, wie in Artikel 3 der WKR ausgeführt, entspricht.
  4. Bevor der Kämpfer die Wettkampffläche betritt, wird im Aufwärmbereich ein Gi-Kontrollgerät (Sokuteiki) bereitgestellt, sodass der Kämpfer oder sein Trainer überprüfen kann, ob der Judogi den Anforderungen des Artikel 3 entspricht.
  5. Wenn ein Kämpfer die Wettkampffläche betritt, hat er die Verantwortung darüber übernommen, dass der Judogi vorschriftsmäßig ist.
    ACHTUNG: Es gibt nicht mehr die Option oder Möglichkeit, den Gi auf der Wettkampffläche zu wechseln.
  6. Eine Judogi-Kontrolle auf der Matte wird durch den Kampf- und die Außenrichter durchgeführt, wenn sie feststellen, dass der Gi nicht den Anforderungen des Artikels 3 entspricht.
  7. Wenn der Kampf- und die Außenrichter (einstimmig) nach der Kontrolle des Judogi feststellen, dass der Judogi vorschriftswidrig ist, verliert der Kämpfer durch '*Hansoku-make*'.
  8. Dieses Hansoku-make disqualifiziert den Kämpfer nur für diesen Kampf, nicht jedoch aus dem etwaig weiteren Wettbewerb.
  9. Es werden künftig Diskussionen der NRC (nationale Kampfrichterkommission) über die Anwendung dieser Regel bei nationalen und lokalen Turniern stattfinden.
Artikel 20, 23 und 24. Kontinuität der Auftrefffläche
  1. Die Beurteilung einer bewertbaren Technik basiert auf dem ersten Kontaktpunkt mit oder dem Aufprall des letzten Körperteiles auf der Tatami oder nach einer Rückenladung, wenn die ganze, kontrollierte Bewegung aufhört.
  2. Die ganze Landung (Auftrefffläche) bei Nage-waza wird für die Bewertung in Betracht gezogen, auch wenn die Atkion langsam, holprig (zögerlich), oder unregelmäßig (z.B. an unterschiedlichen Seiten) ist, solange es keine eindeutige Unterbrechnung der Technik gibt.
  3. Die Landung (Auftrefffläche) muss durchgehend sein.

Siehe dazu auch Annex 102008.

ACHTUNG:

Auf Grund der Streichung des bisherigen Artiekls 25 (Koka) wurden die folgenden Artikel um eine Nummer zurück gereiht, sodass der hier angesprochene Artikel 27 in den neuen WKR dem Artikel 26 entspricht!!


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Zuletzt geändert am 15.08.2011 16:26 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013