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Kampfrichterhandbuch
Anti-Doping
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IJF /
Annex 012006<< Annex012005 | Annex012005 | Annex102008 >> Mit 1. Jänner 2006 wurden auf kontinentaler Ebene im Bereich der EJU zur Erprobung folgende Richtlinien eingeführt: Die Wettkampffläche ist in zwei (2) Zonen unterteilt. In die Kampffläche und in die Sicherheitsfläche. Diese beiden Zonen müssen durch unterschiedlich farbige Matten deutlich erkennbar sein. D.h. es gibt keine Warnfläche mehr (früher 1m breiter roter Begrenzungsrand der Kampffläche)! Mit dieser Regelung ist auch automatisch verbunden, dass einige Punkte der verbotenen Handlungen (siehe Artikel 27 lit. a Z. 4) nicht mehr zur Anwendung kommen.
Diese Regelung war zunächst auf EJU-Ebene auf ein Jahr beschränkt! Der Test für die IJF erfolgte bei den Juniorenweltmeisterschaften 2006. Nach der Junioren-WM wurde entschieden, diese Regelung auch auf Ebene der IJF zu übernommen. Mit 1. Jänner 2007 wurden die Bestimmungen über die Wettkampffläche von der EJU/IJF abgeändert. Eine offizielle Übersetzung bzw. Einbindung des Textes in die bestehenden WKR gibt es seither noch nicht. In einem offiziellen Schreiben der EJU-Kampfrichterkommission vom 1. Jänner 2007 („EJU Refereeing applicable Rules”) wird jedoch folgendes ausgeführt: Farben der TATAMI und Randsituationen
Die Tatami ist in zwei verschiedenfarbige Zonen geteilt. Die Kampffläche ist in einer Farbe und die Sichertsfläche in einer anderen, unterschiedlichen Farbe gehalten. Die Farben sind definiert. Die Größe der Tatamis bleibt unverändert.
Mit der Beseitigung der roten Warnfläche ist folglich auch die 5-Sekunden-Regeln für Shido (Artikel 27 lit. a Z. 4) zu streichen.
Eine Wurfaktion muss begonnen werden, wenn sich beide Kämpfer vollständig innerhalb der Kampffläche befinden. Hat eine Wurfaktion begonnen, ist die Handlung (einschließlich Kaeshi-waza) gültig und ist entsprechend zu bewerten, solange irgendein Kämpfer mit irgendeinem Körperteil die Kämpffläche berührt.
ACHTUNG: Der alte Artiekls 25 (Koka) wurde zunächst ersatzlos gestrichen, jedoch mit den WKR 2011/12 durch den neuen Artikel 25 (Kinsa) ersatz. Sodass der hier angesprochene Artikel 27 wieder dem aktuellen Artikel 27 entspricht!! << Annex012005 | Annex012005 | Annex102008 >> |