Version: 08.03.2023
ARTIKEL
Kampfrichter*Innenordnung
Version: 08.04.2021
Ausbildungsordnung
Version: 07.07.2023
Disziplinarstatut
Version: 24.03.2023
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SOR /
Sport- und Organisationsregulativ<< Kampfrichtereinteilung | Sport- und Organisationsregulativ | Durchführung >> 18. Wettkampfstätte
Die Kampffläche und die Sicherheitsfläche haben den entsprechenden Artikeln der Wettkampfregeln bzw. den Erläuterungen zu entsprechen. Für alle österreichischen Bewerbe gelten folgende Kampfflächen, die Sicherheitsfläche ist mit mindestens 3 m jedenfalls bindend: ÖSTM, ÖM U23, ÖM U21, ÖM U18, ÖM U16, ÖM Mixed Teams sowie European Open, European Cups & Austrian Cups:
Landesverbandsmeisterschaften sowie Intern. Vereinsturniere gelten folgende Mindestanforderungen an die Mattengröße:
ZUSÄTZLICH zur Sicherheitsfläche muss ein Mindestabstand zur Matte von mindestens 0,5 Meter eingehalten werden. Auf der Sicherheitsfläche und dem Sicherheitsabstand (0,5m) dürfen keine Gegenstände wie Anzeigetafeln, Werbebanner, etc. stehen und sich zu keinem Zeitpunkt Betreuer, Kämpfer oder andere Personen aufhalten. Bei allen Österreichischen Staatsmeisterschaften und Österreichischen Meisterschaften sind Verzahnungsmatten verboten. Die/der Turnierdirektor*In und die/der verantwortliche Kampfrichter*In sind für die Kommissionierung der Wettkampffläche(n) und der Wettkampfstätte zuständig. Bei nicht ordnungsgemäß vorbereiteter Wettkampfstätte durch den Veranstalter kann ggf. ein Turnierstart durch den/die Turnierdirektor*In und den/die verantwortlichen Kampfrichter*In untersagt werden. Artikel 1 der WKR besagt unter anderem...
Die Wettkampffläche ist in zwei (2) Zonen unterteilt: die Kampffläche und die Sicherheitsfläche, deren Abmessungen in der ÖJV Sportordnung (SOR) des Österreichischen Judo Verbandes geregelt sind.
Die Matten (Tatami) müssen eine Abmessung von 1 m x 2 m oder 1 m x 1 m haben und aus gepresstem Schaumstoff bestehen (gemäß technischer Spezifikation der IJF). die Oberfläche der Elemente, welche die Wettkampffläche bilden, muss eben sein und darf keine Zwischenräume aufweisen und die Elemente müssen so fixiert sein, dass sie sich nicht verschieben können. Verzahnungsmatten dürften, mit Ausnahme der von der IJF} als Wettkampfmatten zertifizierten Tatami, nicht verwendet werden.
Auszug aus der Kampfrichter*Innenordnung
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