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Kampfrichterhandbuch
Anti-Doping
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IJF /
Annex 012021<< Annex012020 | Annex012005 | Annex012022 >> EJU-Judogi-Regeln
Gültig ab 1. Juli 2021
1. Präambel
Die Judogi-Regeln der EJU dienen als Richtlinie für alle Teilnehmer sowie für die Organisatoren aller Veranstaltungen unter der Verantwortung und Schirmherrschaft der Europäischen Judo-Union, diese sind:
2. Grundprinzipien
Im Allgemeinen sind die aktuellen IJF%-Judogi-Regeln (siehe IJF Sport- und Organisationsregulativ, Abschnitt IJF JUDOGI REGELN) uneingeschränkt gültig und werden bei allen EJU-Veranstaltungen angewendet. Auf der Wettkampfliste trägt der Athlet oben einen weißen Judogi und der untere trägt einen blauen Judogi. 3. Von der IJF anerkannte Judogi
Bei allen EJU-Veranstaltungen müssen alle Judoka in anerkannten Judogi und Judogi von allen kämpfen (siehe www.ijf.org à Official Supplier List). ACHTUNG: MATSURU & SFAM NORIS wurden aus der Liste entfernt und können nicht mehr verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass auch bei Veteranen-Europameisterschaften nur von der IJF anerkannte Judogi erlaubt sind (siehe IJF SOR/A1.11 Judogi-Regeln für Veteranen)! Der Judogi muss das offizielle rote IJF-Label „APPROVED JUDOGI“ mit dem richtigen optischen Code haben. Jedes der Wettkampfbekleidungsartikel (Jacke, Hose und Gürtel) muss das offizielle IJF-Label tragen. Jacke und Hose müssen von derselben Marke sein (Gürtel kann von einer anderen Marke sein). ![]() IJF Lable 2015 (rot) 3.1. Ausnahmen:
4. Größe
Bei allen EJU-Veranstaltungen wird der Judogi vor jedem Kampf mit einem Sokuteiki auf Einhaltung der in den IJF JUDOGI-REGELN angegebenen Größenanforderungen überprüft. 5. Marken und Werbung
Der Platz auf den Schulterstreifen (25cm x 5cm rechts und links) kann entweder für EJU-Lieferanten oder für eigene Sponsoren des Verbandes oder Judoka genutzt werden, ABER für keinen anderen Judogi-Lieferanten. ![]() Der Platz an den Oberarmen (10cm x 10cm rechts und links) kann entweder für EJU-Lieferanten oder für eigene Sponsoren des Bundes oder Judoka genutzt werden, ABER für keinen anderen Judogi-Lieferanten?. Der Platz auf der rechten Brust (5cm x 10cm) kann vom Judoka für seinen eigenen Sponsor genutzt werden. Das Logo einer Judogi-Marke darf nur verwendet werden, wenn es mit der Marke des Judogi selbst übereinstimmt und ein EJU-Lieferanten ist. Ferner darf kein Logo einer konkurrierenden Marke, die der Föderation vorbehaltenen Werbung verwendet werden (es sei denn, die Föderation hat eine Genehmigung erteilt). Selbstverständlich sind die nach IJF JUDOGI RULES obligatorischen Herstellerlogos (max. 20cm², je eines auf Jacke und Hose) erlaubt. Derzeit können die folgenden Marken die Werbeflächen nutzen: Ippon_Gear, Essimo, Greenhill, Adidas & Dan_Rho. Aktualisierungen der EJU-Lieferanten finden Sie unter https://www.eju.net/sponsors-and-suppliers. Wichtig: Auf allen Werbeflächen ist es strengstens untersagt, Tabak, Alkohol, alle im Dopingkodex aufgeführten Substanzen oder Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben, die gegen die guten Sitten verstoßen. Der Platz auf der linken Brust (maximale Größe: 10cm x 10cm) kann für die Landesfarben oder das dem auf der Rückennummer entsprechenden IOC-Code des Landeswappens verwendet werden (Landeswappen sind nicht erlaubt). Bei Europäischen Klub-Meisterschaften kann das Vereinslogo anstelle des Landeswappens verwendet werden. Alle anderen Marken auf dem Judogi, wie Judogi-Markenlogos, Judoka-Namen usw. müssen den IJF Judogi-Regeln entsprechen. 6. Rückennummer
Jeder Wettkämpfer, der an den teilnimmt, ist verpflichtet, auf dem Rücken seines Judogi die offizielle Rückennummer mit seinem Nachnamen und seiner Abkürzung des Nationalen Olympischen Komitees aufgenäht zu haben. Die Rückennummer kann unter https:www.mybacknumber.com oder https://www.officialbacknumber.com/ bestellt werden (Achtung: Produktion und Lieferung können bis zu 4 Wochen dauern). Der Aufkleber des Sponsors (falls erforderlich) wird dem Delegationsleiter bei der Anmeldung ausgehändigt und kann von den Athleten mit dem speziellen Klebeseite des Aufklebers (selbstklebend) selbst auf die Rückennummer geklebt werden. Bitte beachten: Der Aufkleber des Sponsors muss auf trockenem Judogi angebracht werden! Wichtig: Auf keinen Fall darf der Name oder der Ländercode auf der Rückennummer mit Klebeband oder anderen Aufklebern überklebt werden! 7. Reserve Judogi
Jeder Judoka ist für seinen Judogi verantwortlich. Reserve-Judogi werden einem Athleten NUR im Falle von Beschädigung, Riss, Blutflecken und ähnlichen Gründen, aus denen ein Athlet nicht in seinem eigenen Judogi weiterkämpfen kann, zur Verfügung gestellt. Reserve-Judogi werden bei falschen oder fehlenden Marken oder bei unzulässiger Größe (Sokuteiki-Kontrolle) NICHT in der Kontrollzone bereitgestellt. 8. Bestätigung während der Akkreditierung
Bei der Akkreditierung muss der Coach oder der Delegationsleiter ein Dokument bestätigen und unterschreiben, das bescheinigt, dass:
9. Folgen bei Nichteinhaltung
Wenn der Judogi nicht den aktuellen Judogi-Regeln entspricht, darf der Athlet sich in einem anderen IJF Approved Judogi präsentieren, der der Sokuteiki-Regel entspricht und mit dem korrekten Sponsorenaufkleber (ohne Rückennummer) versehen ist und kann keinen Trainer für diesen Wettkampf haben. Bei wiederholten Verstößen während der Veranstaltung kann der Trainer für den Wettkampftag oder sogar für den Rest des Veranstaltung suspendiert werden. Alle Athleten, die sich nicht an die Judogi-Regeln halten, werden der EJU gemeldet. << Annex012020 | Annex012005 | Annex012022 >> |