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Richtlinien für Judogi-Hersteller
- Die Materialien der Jacke müssen aus mehr als 70 % Baumwolle bestehen und dürfen nicht weniger als 1 kg wiegen.
- Die Abschlussnaht am Ärmel darf nicht breiter als 3 cm sein und darf keine Falten aufweisen.
- Die Naht auf dem Rücken darf nicht breiter als 3 cm sein.
- Die Abschlussnaht am Hosenbein darf nicht breiter als 3 cm sein und darf keine Falten aufweisen.
- Die Polsterung im Brustbereich, an den Schultern und in den Achseln muss aus dem gleichen Material wie das Judogi bestehen und es ist nur eine Schicht dieser Teile als Verstärkung erlaubt.
Anmerkung:
Auf kontinentaler Ebene (EJU) darf der blaue Judogi seit 1.1.1988 verwendet werden. Auf internationaler Ebene ist der blaue Judogi seit 1.1.1999 verpflichtend.
- Annex012005
- Annex012006
- Annex102008
- Annex012009
- Annex082009
- Annex102009
- Annex132009
- Annex012010
- Annex012011
- Annex022011
- Annex012012
- Annex022012
- Annex022013
- Annex012015
- Annex012016
- Annex012020
- Annex012021
- Annex012022
- Annex022022
- Annex012023
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