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Wird nicht mehr angewandt bzw. wurde gestrichen!!
Siehe Ausführungen in den Fußnoten!
Der Kampfrichter soll Koka verkünden, wenn seiner Meinung nach die ausgeführte Technik folgenden Kriteren entspricht:
Wenn ein Kämpfer den anderen kolliert auf eine Schulter, seine(n) Oberschenkel(n) oder auf das Gesäß mit Schwung und Kraft wirf.
Wenn ein Kämpfer den anderen mit Osaekomi-waza festhält und es diesem nicht gelingt in 10 Sekunden, aber weniger als 15 Sekunden freizukommen.
Gleichwertigkeit: Sollte ein Kämpfer mit einem (1) Shido bestraft werden, muss der andere Kämpfer sofort ein Koka erhalten.
Unabhängig davon, wie viele Koka vergeben werden, wird keine Anzahl als gleich mit einem Yuko oder Waza-ari agnesehen. Die Gesamtanzahl der verkündeten Koka wird registriert.
Das Werfen eines Gegners auf seine Körpervorderseite, Knie, Hand (Hände) oder Ellbogen wird genauso gewertet, wie jeder andere Angriff. Auch ein Osaekomi bis zu neun (9) Sekunden wird als Angriff gewertet.
Dazugehörige Erläuterungen aus dem Kapitel Wettkampfablauf - Wertungen und Strafen:
Handzeichen: Das Handzeichen beginnt mit dem Arm in der normalen Position an der Körperseite. Der Unterarm wird angehoben und die Hand wird zurück Richtung Schulter mit der offenen Handfläche nach vorne geführt, wenn
Koka verkündet wird. Die Handfläche sollte flach und Finger geschlossen sein. Der Unterarm sollte vertikal mit dem Ellenbogen nache der Körperseite sein.
Das Handzeichen sollte für 3 bis 4 Sekungen gehalten werden, weährend eine 1/4-Drehung ausgeführt wird, um sicherzustellen, dass es vom Registrator und den Außenrichtern gesehen wird.
Wird nicht mehr angewandt bzw. wurde gestrichen!!
Siehe Ausführungen in den Fußnoten!
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