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ARTIKEL 23. Yuko[1][2]
Der Kampfrichter soll
Yuko verkünden, wenn seiner Meinung nach die ausgeführte Technik folgenden Kriterien entspricht:
- Wenn ein Kämpfer den anderen kontrolliert wirft, aber der Technik teilweise zwei (2) der erforderlichen drei (3) Elemente für Ippon fehlen.[3]
Wenn ein Kämpfer seinen Gegner mit Kontrolle wirft und der Gegner fällt auf die Seite des Oberschenkels soll
Yuko gegeben werden.
Beispiele:
- Teilweises Fehlen des Elementes "weitgehend auf der Rückseite" und auch teilweises Fehlen in einem der beiden (2) anderen Elemente "Schnelligkeit" oder "Kraft".
- Weitgehend auf dem Rücken, jedoch teilweises Fehlen der beiden (2) anderen Elemente "Schnelligkeit" und "Kraft".
- Wenn ein Kämpfer den anderen mit Osaekomi-waza festhält und es diesem nicht gelingt in 10 Sekunden oder mehr, aber in weniger als 15 Sekunden freizukommen.
Anhang
Unabhängig davon, wie viele Yuko vergeben werden, wird keine Anzahl als gleichwertig mit einem Waza-ari angesehen. Die Gesamtanzahl der verkündeten Yuko wird registriert.
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