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Kampfrichterhandbuch
Anti-Doping
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Annex 012023<< Annex022022 | Annex012005 | >> Detaillierte Erklärung der IJF-Wettkampfregeln
(Version 25. März 2023) Das Original in Englisch kann hier heruntegeladen werden! Nach den Olympischen Spielen 2020 in Tokio (2021) sind die wichtigsten Punkte für eine Bewertung folgende:
IJF-Regeltreffen zu den Sport- und Organisationsregeln, Olbia, Italien, 12. Oktober 2021 und Budapest, Ungarn, 13. März 2023. Anwendung von Kumikata
Entscheidung 1: Wird eine Technik ununterbrocken (ohne STOPP) ausgeführt, so ist sie zu bewerten. Wenn es in der Aktion einen Stopp gibt, gibt es keine Wertung. Zu bewerten, da durchgehende Aktion! Wertung für Nage-Waza-Aktionen
Kriterien für Ippon:
Erklärung für Waza-ari
Der Unterschied beim Rollen macht den Unterschied bei der Bewertung. Wenn Uke über den Rücken rollt (wie unten ersichtlich), wird Ippon. Unten angeführt sind die Auftreffflächen, die sowohl bei rollender Bewegung, als auch bei nicht rollenden Bewegungen bewertet werden. Waza-ari-Wertung
Video 15a: Keine Wertung Video 15b: Keine Wertung Kein Waza-ari
Video 11b: Waza-ari oder keine Wertung Entscheidung 1: Wurfaktionen, die ohne Unterbrechung unter Anwendung einer Techniken zu einer bewertbaren Auftrefffläche führen, sind zu bewerten. Wird die Aktion durch einen STOPP unterbrochen, ist sie nicht zu bewerten.
Ippon zu bewerten Video 21: MitEntscheidung 2 (13. März 2023): Waza-ari wird gegeben, wenn die Landung des Oberkörpers in einem Winkel von 90° oder mehr zur Mattenfläche erfolgt. Die Auftrefffläche der Hüfte ist diesbezüglich irrelevant.
De Schulterlinie (Schulterachse) hat einen Mindestwinkel von 90° aufzuweisen, um eine Wertung zu erzielen. Jede Auftrefffläche, die weniger als 90° aufweist wird nicht bewertet. Video 22: Wertung, weil der Körper um 90° oder mehr Richtung Rücken geneigt ist. Entscheidung 3 (13. März 2023): Waza-ari wird gegeben, wenn die Landung des Oberkörpers in einem Winkel von 90° oder mehr zur Mattenfläche erfolgt. Die Auftrefffläche der Hüfte ist diesbezüglich irrelevant.
Video 24: Keine Wertung, da die Schulterlinie nicht 90° oder mehr nach hinten verläuft Video 27: Wertung für die Landung auf einer Schulter und dem oberen Rücken. Entscheidung 4: Das Abstützen mit beiden Ellbogen oder beiden Händen (um eine Landung auf dem Rücken zu vermeiden), ist mit Waza-Ari für Tori und Shido für Uke zu bewerten.
Es geht hier um Sicherheit und Erziehung, vor allem von Judoka, die sich von unseren Champions inspirieren lassen. Wenn Uke beide Ellbogen/Hände benutzt, um eine bewertbare Auftrafffläche zu vermeiden, ist Shido zu geben. In der Fallschule wird Kindern gelernt, die Ellbogen/Hände beim Fallen nicht zum Abstützen zu benutzen, da dies gefährlich ist. Daher ist es ethisch nicht vertretbar, Wettkämpfern zu erlauben, ihre Ellbogen/Hände im Wettkampf zum Abstützen zu benutzen; sie sind Vorbilder für unsere Jugend. Waza-ari
Entscheidung 5: Kontertechniken, wo der angreifende Judoka lediglich auf den Rücken gedreht (ausgedreht) wird, sind nicht zu bewerten.
Korrekt angewendete Kontertechniken sind zu bewerten und von "Überdrehern" bzw. "Ausdrehern" klar zu unterscheiden. Bei korrekter Anwendung von Techniken wie Uchi-mata-gaeshi, Harai-goshi-gaeshi oder Hane-goshi-gaeshi, aber auch Uchi-mata-sukashi, Ura-nage, Yoko-guruma, Tani-otoshi, Ko-soto -gari und Ko-soto-gake, soll eine Wrtung gegeben werden, wenn es eine entsprechende Auftrefffläche gibt. Alle nicht bewertbaren Aktionen werden als Übergang von Tachi-waza zu Ne-Waza bewertet und sind gültig (KEIN MATE). Video 31: Zu bewerten, daVideo 33: Keine Wertung, da keine Wurftechnik Konterangriff
Die Videos 44a und 44b werden bewertet. Es handelt sich nicht um einen Konter, sondern um einen neuen direkten Angriff. Video 38: keine Wertung Entscheidung 6: Keine Wertung und Shido für Reverse-Seoi-Nage.
Die Anwendung von Seoi-Nage-Techniken, wenn Uke abschlagen kann und Tori kontrolliert, ist erlaubt. In der Variation der Seoi-Nage-Techniken, wenn sich Tori sich von Uke abwendet und sich mit beiden Händen am selben Revers von Ukes Judogi eindreht, ohne Uke zu kontrollieren, auf der vermeintlich "falschen" Seite abwirft, ohne dem Gegner die Möglichkeit zu geben, eine kontrollierte Fallübung zu machen, ist verboten. Die Vorbildwirkung für jugendliche Teilnehmer an der WJT und auch für viele andere junge Judoka ist sehr wichtig. Solche Aktionen, die ohne Kontrolle durchgeführt werden sind deshalb zu bestrafen. Keine Wertung und Shido für Blau Vide 39:Entscheidung 7: Das Zugreifen unter dem Gürtel in der Endphase einer Wurftechnik ist erlaubt, wenn der Gegner bereits in Ne-Waza ist. Wenn die Wurftechnik nicht unterbrochen wird, ist das Greifen unter den Gürtel eine Ne-waza-Aktion.
Das Greifen unter dem Gürtel in der Endphase einer Wurftechnik (z.B. Soto-maki-komi, wo mit Ushiro-kesa-gatame oder Ura-gatame fortgesetzt wird) ist erlaubt. Der Griff unter dem Gürtel, der ein wesentlicher Bestandteil des Wurfs wird, ist nicht erlaubt. Judoka dürfen nach wie vor nicht unter den Gürtel greifen, um zu werfen. Wertung für Weiß, kein Mate Video 40:Das Greifen in den Ärmel und das Greifen in die Unterseite des Hosenbeins ist verboten - Shido Entscheidung 8: Kragen- und Reversgriffe sind erlaubt, wenn sie nicht negativ eingesetzt werden.
Entscheidung 9: Griff auf den Gürtel, einseitiger Griff, Cross-Grip, Pistolengriff und Taschengriff sind keine konventionellen Griffarten. Falls sie angewendet werden, wird Zeit für die Vorbereitung eines Angriffs gewährt.
Um mehr Wurfmöglichkeiten zu bieten und die Attraktivität des Judo zu steigern, sind nicht-konventionelle Griffe erlaubt. so lange sie zur Wurfvorbereitung dienen. Kragen- und Reversgriff, einseitiger Griff, Cross-Gripp, Griff auf den Gürtel, Taschen- und Pistolengriffe sind erlaubt, solange sie für positives Judo (Wurfansätze und deren Vorbereitung) verwendet werden. Derselbe Griff wird bestraft, wenn er negativ eingesetzt wird (blocking, crushing,...). Das Greifen in den Ärmel des Gegners und in das Hosenbein ist weiterhin verboten.
Shido
Bear Hug (Bärengriff)
Video 41: Beispiel eines Bear Hug (Bärengriffs) Video 42: Beispiel eines Bear Hug (Bärengriffs)
Entscheidung 10: Das Lösen eines Griffs mit einer oder zwei Händen ist erlaubt, wenn ein Griff bestehen bleibt. Griffe mit einer oder zwei Händen zu lösen und nicht sofort zu greifen, ist mit Shido zu bestrafen.
Das Lösen des Griffs, solange danach noch ein Griff vorhanden ist, ist erlaubt. Wenn zum Beispielt der Judoka in blauem Judogi einen Griff hat und der Judoka in weißem Judogi beschließt, mit einer oder zwei Händen zu lösen, sollte Weiß mindestens einen Griff mit seiner/ihrer Hand/Händen behalten.
Entscheidung 11: Das in Ordnung bringen des Judogi und das fixieren der Haare ist einmal pro Kampf erlaubt. Danach erfolgt jedes Weitere Mal ein Shido.
Kein Athlet sollte das in Ordnung bringen des Judogi oder der Haare nutzen, um Zeit zu gewinnen oder den Wettkampf zu unterbrechen. Sowohl Judogi als auch Haare liegen im Verantwortungsbereich des Judoka. Selbständiges Öffnen des Gürtels soll bestraft werden. Der Gürtel darf nur mit Zustimmung des Kampfrichters geöffnet werden.
Entscheidung 12: Techniken, wo der Kopf als Unterstützung auf der Matte verwendet wird (Head diving), sind gefährlich und werden mit Hansoku-make bestraft.
Der Kopf sollte niemals zur Unterstützung für die Durchführung eines Wurfes als erstes die Matte berühren. Wie bereits erwähnt, haben wir Judoka ab 15 Jahre, die berechtigt sind, an WJT-Veranstaltungen teilzunehmen, und wir haben Millionen von Kindern, die Judo machen und ihre Helden im Internet verfolgen und imitieren. Berührt der Kopf gleichzeitig mit Schulter, Hand oder Knie die Matte, erfolgt keine Bestrafung - die Aktion ist zu bewerten" Hansoku-make für die Verwendung des Kopfes zum Werfen. Video 43:Artikel 18.1.2[2] – Shido für eine illegale Bewegung
29. Die Anwendung von Kansetsu-waza oder Shime-waza in Tachi-waza ohne Wurftechnik wird mit Shido wird bestraft. [2]Diese Nummerierung bezieht sich auf das Sport- und Organisationsregulativ. In unserem Falle wäre dies WKR Art. 24, lit. a.
Artikel 18.2.2[3] Hansoku-make für Handlungen gegen den Geist des Judo
2. Die Anwendung der vom Kodokan klassifizierten Techniken: Ashi-garami, Do-jime, Kani-basami und Kawazu-gake wird mit Hansoku-make bestraft. 4. Die Anwendung von Kansetsu-waza oder Shime-waza in Tachi-waza in Verbindung mit einer Wurftechnik wird mit Hansoku-make bestraft.
[3]Diese Nummerierung bezieht sich auf das Sport- und Organisationsregulativ. In unserem Falle wäre dies WKR Art. 24, lit. b. Einhaken des Beines
Das Umschlingen des Beins (Einhaken) ohne einen sofortigen Angriff muss mit Shido bestraft werden. Bein greifen - erlaubt
Bein greifen - verboten
Brücke
Kopfverteidigung
Unfreiwillige Kopfabwehr – keine Strafe für Tori und Uke
Dies sind lediglich einige Beispiele, diese Situation kann auch bei anderen Wurftechniken auftreten. Hansoku-make für Head Diving
Jedes DIVING wird mit Hansoku-make bestraft, der Judoka verliert diesen Kampf, kann aber im Wettkampf (Trostrunde) kämpfen.
Festhaltetechniken (Osaekomi-waza)
Ungültige Festhaltetechnik (Osaekomi-waza)
Shido
Bein strecken – verboten
Shime-waza – verboten
Gültige Aktionen, kein Shido
Ude-gaeshi? (Arm rückwärts)
Das Anwenden von Ude-gaeshi? oder Variationen von Ude-gaeshi? in einer stehenden Position ist Hansoku-make.
Kontinuierliche Ne-waza
Wenn Ne-waza innerhalb des Kampffläche beginnt und mit kontinuierlicher Aktion eines der Athleten nach draußen geht, kann dies gültig sein. Ne-waza-Übergänge in Shime-waza oder Kansetsu-waza gelten als gültig, wenn Tori oder Uke einen echten Angriff oder Konterangriff ausgeführt haben. Nage-waza - gültige Situation
Gültige Aktionen, kein Mate
Kata-Sankaku-Griff (mit beiden Armen den Hals und eine Schulter des Gegners greifen)
Wann ist man in Ne-waza?
In all diesen Positionen kann der blaue Athlet das Bein berühren.
Was ist Ne-shisei?
Negatives Judo
Artikel 18.3[4] Doppeltes-Hansoku-make
Artikel 18.3.1[5] Doppeltes-Hansoku-make (indirekt)
Artikel 18.3.2[6] Doppeltes-Hansoku-make (direkt)
[3]Diese Nummerierungen beziehen sich auf das Sport- und Organisationsregulativ. In unserem Falle wäre dies WKR Art. 24, lit. b.
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