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Fragen

[1]. Wie hat eine Wettkampfausschreibung auszusehen?

[2]. Wogegen kann man Proteste einbringen?

[3]. Wie ist der Judo-Sport organisiert?

[4]. Welche Ausbildungsmöglichkeiten für Trainer und Kampfrichter gibt es im Judo?

[5]. Welche Arten von Meisterschaften gibt es?

[6]. Bei welchen Meisterschaften bzw. Turnieren darfst du starten?

Antworten

zu 1.

Eine Wettkampfausschreibung muss folgende Punkte enthalten:

  • Bezeichnung des Wettkampfes (z.B. Österreichische Meisterschaften)
  • Name des Ausschreibers
  • Name des Durchführers
  • Ort des Wettkampfes
  • Termin des Wettkampfes (Tag, Datum)
  • Zeitplan (z.B.: Eintreffen, Beginn und Ende der Abwaage, Beginn der Wettkämpfe)
  • Nennungsschluss (letzter Tag an dem Judoka für diesen Bewerb genannt werden können)
  • Nenn-/Startgebühr
  • Teilnahmeberechtigung (z.B.: Judoka mit Judocard, ärztliches Attest)
  • Jahrgänge
  • Gewichtsklassen
  • Durchführungssystem (z.B.: Meisterschaftssystem, Viergruppen System, Poolsystem, usw.)
  • Kampfzeit
  • Bewertung
  • Auszeichnung
  • Wettkampfleiter/verantwortlicher Kampfrichter
  • Proteste

zu 2.

Ein Protest kann grundsätzlich nur bei Verstößen gegen die Wettkampfordnung beim „Protestkomitee“ eingebracht werden. Vor Behandlung des Protestes ist die „Protestgebühr“ zu bezahlen. Die Protestgebühr beträgt im Allgemeinen das Zehnfache des Nenngeldes. Wird der Protest abgelehnt, verfällt die Gebühr, wird der Protest anerkannt, wird die Gebühr zurückgezahlt. Ein Protest gegen eine Kampfrichterentscheidung ist im Allgemeinen nicht möglich. Nur wenn der Kampfrichter eindeutig gegen die Mehrheitsregel verstößt, ist ein Protest möglich.


zu 3.


zu 4.

Trainerausbildungsstufen und die Voraussetzungen dafür:

Ausbildungsstufe

Voraussetzung

Mindestgraduierung

  • Übungsleiter

Mindestalter 16 Jahre

1. Kyu (Braungurt)

  • staatlich geprüfter Instruktor (Lehrwart)

Übungsleiterprüfung

1. Dan (Schwarzgurt)

  • staatlich geprüfter Sportlehrer (für Judo)

1. Dan (Schwarzgurt)

  • staatlich geprüfter Trainer

Instruktorprüfung

2. Dan (Schwarzgurt)

  • staatlich geprüfter Diplomtrainer

Spezielle Ausbildung durch die Sportakademie in Österreich

Kampfrichterklassen und die Vorraussetzungen dafür:

Ausbildungsstufe

Voraussetzung

Mindestgraduierung

  • Juniorreferee

Mindestalter 16 Jahre,
3 Jahre Wettkampferfahrung,
darf auf Landesverbandsebene
bestimmte Wettkämpfe leiten.

1. Kyu (Braungurt)

  • Landeskampfrichter

Mindestalter 19 Jahre,
3 Jahre Wettkampferfahrung,
darf auf Landesverbandsebene
alle Wettkämpfe leiten.

1. Kyu (Braungurt)

  • Bundeskampfrichter

Mindestalter 22 Jahre,
3 Jahre Praxis als Landeskampfrichter,
darf auf Bundesebene alle
Wettkämpfe leiten.

1. Dan (Schwarzgurt)

  • Internationaler Kampfrichter (IJF-B)

Mindestalter 25 Jahre,
3 Jahres Praxis als Bundeskampfrichter,
darf im jeweiligen Kontintent
(z.B. Europa) Wettkämpfe leiten.

2. Dan (Schwarzgurt)

  • Internationaler Kampfrichter (IJF-A)

Mindestalter 29 Jahre,
4 Jahre Praxis als IJF-B-Kampfrichter,
darf weltweit Kämpfe leiten,
insbesondere auch bei Weltmeisterschaften
und Olympischen Spielen.

3. Dan (Schwarzgurt)


zu 5.

Eintelmeisterschaften

Altersklassen

Mannschaftsmeisterschaften

Vereinsmeisterschaften

alle Klassen

Vereinsmeisterschaften

Landesverbandsmeisterschaften

alle Klassen

Landesverbandsmeisterschaften

Österreichische Meisterschaften

U16, U18, U21, U23, Senioren, Kata

Österr. Schülermannschaftsmeisterschaft (m+w),
2. Bundesliga, Frauen

Staatsmeisterschaften

Allgemeine Klasse,
Nage-no-Kata,
Katame-no-Kata

1. Bundesliga

Europameisterschaften

U18, U21, U23, allgemeine Klasse,
offene Klasse, Veteranen, Kata

Europameisterschaft, Mixed Team,
ECC (European club Championships)

EYOF,
European Games

U18, allgemeine Klasse

EYOF,
European Games

Weltmeisterschaften

U18, U21, allgemeine Klasse, Kata

Weltmeisterschaften

YOG,
Olympische Spiele

U18, allgemeine Klasse

YOG,
Olympische Spiele

Hinweis: Zusätzlich gibt es Europa- und Weltmeisterschaften und die Paralympics für blinde und sehbehinderte Judoka sowie Turniere für geistig beeinträchtigte und für hörbehinderte Sportler.


zu 6.

Die Startberechtigung wird durch die Sportordnung des ÖJV geregelt. Grundsätzlich musst du für die Teilnahme an Bewerben auf Landes- und Bundesebene Mitglied des jeweiligen Landesverbandes bzw. des Österreichischen Judoverbandes sein. Diese Mitgliedschaft für das laufende Jahr wird durch die Judocard belegt. Außerdem ist für die Teilnahme an Turnieren bis inklusive der Altersklasse U18 ein ärztliches Attest zur Bestätigung der Wettkampfeignung erforderlich.

Für die Teilnahme an österreichischen Meisterschaften ab U16 ist auch die Nationalität durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass zu belegen bzw. vom ÖJV im JAMA zu bestätigen.

Die Startberechtigung ergibt sich zudem aus der Altersklasse, entsprechend des Jahrganges des Judoka, der Sportordnung und der Angaben in der Ausschreibung. Grundsätzlich dürfen Judoka der Altersklassen U8, U10, U12 und U14 nur in ihren Altersklassen starten. Ausnahmen können durch die jeweiligen Landesverbände beschlossen werden. Judoka, die im laufenden Jahr 15 Jahre alt werden, dürfen bei allen Bewerben der Altersklassen U16, U18, U21, U23 und allgemeine Klasse starten.

Die Startberechtigung von Judoka ohne Österreichische Staatsbügerschaft wird von der Sportordnung des ÖJV bzw. durch Bestimmungen der Landesverbände geregelt.


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Zuletzt geändert am 02.09.2023 18:31 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013