Präambel
Falltechnik
Wurftechnik
Bodentechnik
Aufgaben
Theorie
|
KYU /
2. Kyu: Theorie
<< Anwendungsaufgaben | 2. Kyu: Nage-waza (Wurftechnik) | Nage-waza >>
Fragen
[1]. Wie hat eine Wettkampfausschreibung auszusehen?
[2]. Wogegen kann man Proteste einbringen?
[3]. Wie ist der Judo-Sport organisiert?
[4]. Welche Ausbildungsmöglichkeiten für Trainer und Kampfrichter gibt es im Judo?
[5]. Welche Arten von Meisterschaften gibt es?
[6]. Bei welchen Meisterschaften bzw. Turnieren darfst du starten?
Antworten
zu 1.
Eine Wettkampfausschreibung muss folgende Punkte enthalten:
zu 2.
Ein Protest kann grundsätzlich nur bei Verstößen gegen die Wettkampfordnung beim „Protestkomitee“ eingebracht werden. Vor Behandlung des Protestes ist die „Protestgebühr“ zu bezahlen. Die Protestgebühr beträgt im Allgemeinen das Zehnfache des Nenngeldes. Wird der Protest abgelehnt, verfällt die Gebühr, wird der Protest anerkannt, wird die Gebühr zurückgezahlt. Ein Protest gegen eine Kampfrichterentscheidung ist im Allgemeinen nicht möglich. Nur wenn der Kampfrichter eindeutig gegen die Mehrheitsregel verstößt, ist ein Protest möglich. zu 3.
zu 4.
Trainerausbildungsstufen und die Voraussetzungen dafür:
Kampfrichterklassen und die Vorraussetzungen dafür:
zu 5.
Hinweis: Zusätzlich gibt es Europa- und Weltmeisterschaften und die Paralympics für blinde und sehbehinderte Judoka sowie Turniere für geistig beeinträchtigte und für hörbehinderte Sportler.
zu 6.
Die Startberechtigung wird durch die Sportordnung des ÖJV geregelt. Grundsätzlich musst du für die Teilnahme an Bewerben auf Landes- und Bundesebene Mitglied des jeweiligen Landesverbandes bzw. des Österreichischen Judoverbandes sein. Diese Mitgliedschaft für das laufende Jahr wird durch die Judocard belegt. Außerdem ist für die Teilnahme an Turnieren bis inklusive der Altersklasse U18 ein ärztliches Attest zur Bestätigung der Wettkampfeignung erforderlich. Für die Teilnahme an österreichischen Meisterschaften ab U16 ist auch die Nationalität durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass zu belegen bzw. vom ÖJV im JAMA zu bestätigen. Die Startberechtigung ergibt sich zudem aus der Altersklasse, entsprechend des Jahrganges des Judoka, der Sportordnung und der Angaben in der Ausschreibung. Grundsätzlich dürfen Judoka der Altersklassen U8, U10, U12 und U14 nur in ihren Altersklassen starten. Ausnahmen können durch die jeweiligen Landesverbände beschlossen werden. Judoka, die im laufenden Jahr 15 Jahre alt werden, dürfen bei allen Bewerben der Altersklassen U16, U18, U21, U23 und allgemeine Klasse starten. Die Startberechtigung von Judoka ohne Österreichische Staatsbügerschaft wird von der Sportordnung des ÖJV bzw. durch Bestimmungen der Landesverbände geregelt. ; Fragen << Anwendungsaufgaben | 2. Kyu: Nage-waza (Wurftechnik) | Nage-waza >> |