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4. Kyu: Theorie

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Fragen

[1]. Was bedeutet Inaktivität?

[2]. Was bedeutet Passivität, defensives Verhalten bzw. Negativ-Judo?

[3]. Für welche verbotenen handlunge erhält man Hansokumake?

[4]. Wie ist Judo in Österreich entstanden?

Antworten

zu 1.

Unter „Inaktivität“ versteht man, wenn einer oder beide Kämpfer keine erkennbaren Angriffsaktionen durchführen. Nach etwa 20 bis 30 Sekunden wird ein solches Verhalten durch den Kampfrichter mit Shido bestraft.


zu 2.

Unter „Passivität“ oder „defensivem Verhalten“ versteht man, wenn ein Kämpfer versucht, durch Blocken oder andere Handlungen Angriffe des Gegners zu verhindern und selbst nichts zur aktiven Gestaltung des Kampfes beiträgt. Der Kampfrichter bestraft ein solches Verhalten mit Shido.

Folgende Verstöße werden sofort mit Shido bestraft:

  • einen Angriff vortäuschen, ohne dabei wirklich werfen zu wollen (Scheinangriff)
  • die Finger des Gegners zurückbiegen, um den Griff zu lösen
  • in das Ärmel- oder Hosenende des Gegners fassen

Folgende Verstöße werden nach ca. 5 Sekunden mit Shido bestraft:

  • einseitiges Fassen ohne anzugreifen
  • eine übermäßig defensive Haltung einzunehmen
  • Pistolen- oder Taschengriff

zu 3.

Hansokumake erhält ein Judoka, wenn er bereits zweimal mit Shido bestraft wurde und abermals irgendeine verbotene Handlung begeht, oder wenn er einen schweren Verstoß gegen die Wettkampfregeln begeht:

  • Anwendung von Kawazu-gake (den Gegner zu werfen, indem man ein Bein um das Bein des Gegners schlingt, während man mehr oder weniger in die gleiche Richtung schaut wie der Gegner und sich rückwärts auf ihn fallen lässt),
  • eine Hebeltechnik an einem anderen Gelenk als dem Ellbogen anzusetzen,
  • einen Gegner, der auf dem Rücken liegt, von der Tatami hochzuheben, um ihn dann wieder auf die Tatami hinunter zu stoßen,
  • das Standbein des Gegners von innen wegzufegen, wenn dieser eine Technik wie „Harai-goshi“ etc. ausführt,
  • Aktionen auszuführen, die den Hals oder die Wirbelsäule des Gegners verletzen könnten,
  • die Anweisungen des Kampfrichters nicht beachten,
  • auf der Ma e zu sprechen,
  • sich im Standkampf während der Ausführung von Techniken wie „Ude-hishigi-waki-gatame“ direkt auf die Tatami fallen zu lassen,
  • sich bei der Ausführung von „Uchi-mata“ oder ähnlichen Techniken mit dem Kopf auf der Matte abzustützen (Nackenrolle),
  • sich absichtlich nach hinten fallen zu lassen, wenn sich der Gegner am Rücken festhält,
  • harte oder metallene Gegenstände zu tragen (bedeckt oder unbedeckt),
  • wenn der Judogi nicht den Wettkampfregeln entspricht,
  • jede Handlung, die gegen den Geist des ''Lexikon.Judo|Judo]] verstößt.

Hinweis: Weitere verbotene Handlungen, die mit Shido oder Hansokumake bestraft werden, findest du in den Wettkampfregeln des Österreichischen Judo Verbandes!


zu 4.

Judo, oder besser gesagt Ju-jitsu, kam bereits vor der Jahrhundertwende nach Österreich. Der damalige Trainer des "Wiener Athletiksportklubs" Johann (Hans) KÖCK (1871 - 1908) lernte 1905 bei einem Aufenthalt in England (London) das Judo kennen, das damals allgemein als Ju-jitsu bezeichnet wurde. Seine Lehrer waren zu dieser Zeit die Kodokan-Jünger Sadukasu Uyenishi und Yukio Tani. KÖCK war so begeistert, dass er diese Kampfkunst mit nach Österreich brachte. Am 4. März 1906 veranstaltete er im Orpheumtheater in Wien 18 eine Vorführung und stellte damit diese Kampfkunst der breiten Öffentlichkeit vor. Die erste Ju-jitsu-Schule wurde 1919 von Willy Curly (eigentlich Franz Sager, 1891 - 1933) gegründet und beim Sportverein der Wiener Verkehrsbetriebe wurde 1924 von Leopold Wunsch die erste selbständige Ju-jitsu-Sektion ins Leben gerufen. Der Kampfstil war damals eine Mischung der zu dieser Zeit üblichen Zweikampfsportarten wie Boxen, Ringen, Ju-jitsu und Judo. Richtig Fuß fassen konnte Judo in Österreich aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Jahre 1948 schlossen sich die Judo betreibenden Vereine zusammen und gründeten den „Österreichischen Amateur Judo Verband“ (Ö.A.J.V). Bereits ein Jahr zuvor, 1947, wurde ein „Technischer Ausschuss“ gebildet, aus dem dann 1954 das „Österreichische Dan Kollegium“ (Ö.D.K.) hervorging. Den Abschluss dieser organisatorischen Entwicklung der ersten Jahre bildete 1958 die Umbenennung des Ö.A.J.V in „Österreichischer Judoverband“. Seit Beginn des organisierten Judobetriebes, regelmäßig aber erst nach 1948, werden Österreichische Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften durchgeführt. Judo gehört seit seinem Bestehen mit fünf Olympischen Medaillen zu den erfolgreichsten Sommersportarten in Österreich.


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Zuletzt geändert am 10.07.2023 09:22 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013