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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Sport- und Organisationsregulativ - Anhang G

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G. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Spielmanipulation und Wettbetrug sind in der globalisierten Welt von heute eine ernstzunehmende Bedrohung für die Integrität und die Glaubwürdigkeit des Sports geworden. Der Österreichische Judoverband und seine Mitglieder bekennen sich zu den sozialen, ethischen und kulturellen Werten des Sports. Der Verband und seine Mitglieder treten daher aktiv für die Integrität und Glaubwürdigkeit im Sport ein und lehnen jede Form der Manipulation von Sportbewerben strikt ab.

Der Verband und seine Mitglieder richten ihr Handeln und Auftreten nach den Grundsätzen des Sportgeists, der Glaubwürdigkeit, des Bewusstseins, der Verantwortung und der Prävention aus und fordern die genannten Grundwerte der Integrität im Sport im Sinne des Verbandszwecks auch von den Verbandsangehörigen als Verhaltensmaxime ein.

Insbesondere sind folgende Tatbestände zu unterlassen:

  • Spielmanipulation (Bestechung): Einem offiziellen Vertreter des Österreichischen Judoverbandes, eines angehörigen Landesverbandes bzw. eines angehörigen Vereines, einer/einem Offiziellen oder einer/einem Judoka einen unrechtmäßigen Vorteil für sie/ihn oder für eine dritte Person direkt oder indirekt in der Absicht anzubieten, versprechen oder gewähren, dass die/der Bestochene das Regelwerk verletzt bzw. die sportliche Leistung einer Mannschaft oder eines oder mehrerer Judoka mindert oder den sportlichen Ausgang eines Wettbewerbes beeinflusst.
  • Einen unrechtmäßigen Vorteil für sich oder eine dritte Person erbitten, annehmen, versprechen oder zu gewähren oder einen entsprechenden Versuch für das unter 3.1. beschriebene Verhalten nicht unverzüglich (schriftlich) dem zuständigen Verband zu melden.
  • Unzulässige Sportwetten: Wer Einzel- oder Kombinationswetten bei Buchmachern oder virtuellen Wettanbietern auf Wettbewerbe ihres/seines eigenen oder eines in derselben Klasse bzw. im selben Wettbewerb tätigen Vereins abschließt oder dritte Personen dazu bestimmt oder dritten Personen nicht-öffentliche Informationen weitergibt, die für solche Wetten verwendet werden können.
  • Unterlassen einer Meldeverpflichtung: Wer Verletzungen des (sportlichen) Integritätsgedankens durch dritte Personen oder Verstöße dritter Personen gegen die Integritätsbestimmungen wahrnimmt und es unterlässt, sie dem zuständigen Verband unverzüglich (schriftlich) zu melden.

Sanktionen sind im Disziplinarstatut geregelt.


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Zuletzt geändert am 31.08.2023 18:55 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013