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6. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
Die Zuständigkeit für die Kampfrichter*Innenordnung sowie etwaiger Veränderungen und Ergänzungen liegt beim Vorstand des ÖJV. In allen, nicht von dieser Kampfrichter*Innenordnung erfassten Fällen entscheidet der Vorstand des ÖJV im Sinn der Satzungen.
Die Kampfrichterordnung tritt mit 8. April 2021 in Kraft.
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