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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Sport- und Organisationsregulativ

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11. Lizenzarten

JUDOCARD (LIZENZ A): Judocard des aktuellen Jahres

Gültig für Judoka mit österreichischer Staatsbürgerschaft zur Teilnahme an Meisterschaften/Turnieren und Aktivitäten des ÖJV (JLV/Verein) für den letzten in JAMA eingetragenen Verein. Judoka mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die zusätzlich andere Staatsbürgerschaften besitzen, können nur dann als Lizenz A geführt werden, wenn sie auch in IJF-Judobase/der Weltrangliste (U18, U21, Seniors) als Österreicher*Innen geführt sind.

Bei einem Vereinswechsel bleibt die Linzez A für den/die Judoka bestehen und die Judocard wird vom alten auf den neuen Verein übertragen.

LIZENZ B: Allgemeine Lizenz für Judoka ohne österreichische Staatsbürgerschaft

Gültig für Judoka ohne österreichische Staatsbürgerschaft zur Teilnahme an allen Meisterschaften/Turnieren und Aktivitäten des ÖJV (JLV/Verein) mit Ausnahme der Einzelstaatsmeisterschaft Frauen/Männer und Kata, für den zuletzt in JAMA eingetragenen Verein. Zum Erlangen der Lizenz B müssen sie seit mindestens 1 Jahr einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich nachweisen können (bestätigt durch Meldezettel und Arbeitsbestätigung, Bestätigung des Flüchtlingsstatus, Schulzeugnis, Sichtvermerk etc.). Lizenznehmer*Innen B unterliegen sämtlichen Bestimmungen des ÖJV, gleich österreichischen Staatsbürger*Innen. Für Judoka, die in IJF-Judobase/der Weltrangliste (Cadettes, Juniors, Seniors) für ihre Nation (nicht Österreich) geführt sind, kann keine Lizenz B ausgestellt werden, bzw. wird eine bereits ausgestellte Lizenz ungültig.

Eine Liznez B kann erst wieder ausgestellt werden, wenn der/die betroffene Judoka schriftlich versichert, dass er/sie international nicht mehr für eine andere Nation als Österreich antritt und dies auch von der betroffenen Judo-Föderation schriftlich bestätigt wird.

Soll der/die Judoka trotzdem nochmals unter einer anderen Nationalität international antreten, so bleibt ihm die Lizenz B auf Lebenszeit verwehrt.

Bei einem Vereinswechsel bleibt die Lizenz B für den/die Judoka bestehen und die Judocard wird vom alten auf den neuen Verein übertragen.

LIZENZ C: Ausländer*Innen-Gastlizenz für Mannschaftsmeisterschaften in Österreich

Gültig für Judoka ohne österreichische Staatsbürgerschaft ausschließlich für den Verein und den Bewerb, für den die Genehmigung erteilt wurde. Judoka, die im Besitz einer solchen Lizenz sind, dürfen auch für andere Vereine im Ausland an den Start gehen, soweit dies die Bestimmungen der jeweiligen Föderation zulassen. Judoka, die auch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in IJF-Judobase/der Weltrangliste (U18, U21, Seniors) aber für eine andere Nation genannt sind, benötigen für den Start für einen österreichischen Verein ebenfalls die Lizenz C. Diese Judoka müssen beim beantragenden Verein via JAMA gemeldet sein und eine gültige Judocard besitzen.

LIZENZ E: Zweitlizenz für österreichische Staatsbürger und Lizenzkämpfer "B" bei einem Inlandsverein

Gültig für Judoka mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Judoka mit Lizenz "B", die bei Mannschaftsmeisterschaften im Inland für einen anderen als ihren zuletzt in JAMA eingetragenen österreichischen Verein an den Start gehen. Eine solche Lizenz wird pro Ligasaison maximal für einen Zweitverein und einen Mannschaftsbewerb erteilt und ist von der Genehmigung des Stammvereines abhängig. Für die ÖM Mixed Team (U16 oder AK) kann eine weitere Lizenz E pro Kalenderjahr gelöst werden.

Bei einem Vereinswechsel verfällt die Linzenz E für den/die Judoka und die Liznez muss ggf. erneut beantragt werden.

Eine Lizenz ist ab Ausstellungsdatum gültig und ihre Gültigkeit endet mit dem 31. Dezember des Ausstellungsjahres. Wird für eine/n Lizenznehmer*In "B" zum dritten Mal in Folge eine Lizenz beantragt, ist diese unbefristet gültig (so lange eine Judocard bezogen wird). Diese Regelung der automatischen Lizenzverlängerung gilt nur für Lizenz B.

Die Lizenzen C und E gelten für die jeweilige Ligasaison.

Landesverbände können in Bezug auf Lizenz B, C und E für ihre Landesligen eigene Bestimmungen in Anwendung bringen.

Gebührenordnung des ÖJV

1. Beiträge lt. Statuten (GV Beschluss)

Gebühr
Letztverbraucher

Judocard

(ÖJV Statuten § 10 Pkt 9)

€ 28,00

4. Gebühren Lizenzen lt. Vorstandsbeschlüssen

Gebühr
Letztverbraucher

Lizenzgebühr:

Lizenz B (Frauen und Männer U18 und jünger)

€ 25,00

Lizenz B

€ 100,00

Lizenz C

€ 190,00

Lizenz E (Frauen und Männer U18 und jünger)

€ 25,00

Lizenz E

€ 100,00

Stand: 2024


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Zuletzt geändert am 11.01.2024 19:08 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013