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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Disziplinarstatut des ÖJV

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§ 4. Geltungsbereich

  1. Sachlicher Geltungsbereich: Das Disziplinarstatut ist für alle Disziplinarvergehen zuständig, die die Interessen des ÖJV negativ beeinträchtigen, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausland begangen werden. Über Verstöße gegen Anti-Doping-Regelungen im Bereich der disziplinären Verantwortlichkeit des ÖJV entscheidet im Auftrag des ÖJV die Unabhängige Österreichische Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR) gemäß des geltenden Anti-Doping Bundesgesetzes (ADBG), sofern der Verstoß in deren Zuständigkeitsbereich fällt. Für das Verfahren vor der ÖADR gelten die einschlägigen Bestimmungen des ADBG in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Persönlicher Geltungsbereich: Der Disziplinargerichtsbarkeit unterliegen alle Mitglieder des Österreichischen Judoverbandes (ÖJV), wie diese in § 5 der Statuten des ÖJV aufgezählt sind, einschließlich außerordentlicher Mitglieder und Ehrenmitglieder.
  3. Zeitlicher Geltungsbereich: Aus dem ÖJV ausgeschiedene Mitglieder unterliegen dem Disziplinarstatut, sofern das Disziplinarvergehen während aufrechter Mitgliedschaft begangen wurde.

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Zuletzt geändert am 31.08.2023 13:13 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013