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§ 4. Geltungsbereich
- Sachlicher Geltungsbereich: Das Disziplinarstatut ist für alle Disziplinarvergehen zuständig, die die Interessen des ÖJV negativ beeinträchtigen, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausland begangen werden. Über Verstöße gegen Anti-Doping-Regelungen im Bereich der disziplinären Verantwortlichkeit des ÖJV entscheidet im Auftrag des ÖJV die Unabhängige Österreichische Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR) gemäß des geltenden Anti-Doping Bundesgesetzes (ADBG), sofern der Verstoß in deren Zuständigkeitsbereich fällt. Für das Verfahren vor der ÖADR gelten die einschlägigen Bestimmungen des ADBG in der jeweils gültigen Fassung.
- Persönlicher Geltungsbereich: Der Disziplinargerichtsbarkeit unterliegen alle Mitglieder des Österreichischen Judoverbandes (ÖJV), wie diese in § 5 der Statuten des ÖJV aufgezählt sind, einschließlich außerordentlicher Mitglieder und Ehrenmitglieder.
- Zeitlicher Geltungsbereich: Aus dem ÖJV ausgeschiedene Mitglieder unterliegen dem Disziplinarstatut, sofern das Disziplinarvergehen während aufrechter Mitgliedschaft begangen wurde.
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