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Sportordnung

Version: 16.02.2025

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
  27. Bekenntnis zur Integrität im Sport
  28. Zuständigkeit
  29. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 01.01.2025

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
  9. Strafen und Sanktionen
  10. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Sport- und Organisationsregulativ

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17. Kampfrichtereinteilung

Die Kampfgericht wird von der ÖJV-Kampfrichterkommission ausgewählt und eingeladen. Für die Kampfpaarungen wird vom/von der VKR und/oder von diesem/r bestimmten Personen oder durch die Turnierverwaltungssoftware ein Kampfgericht nominiert. Die/der verantwortliche Kampfrichter*In (VKR) ist für die Einteilung eines neutralen Kampfgerichtes zuständig.

Bei allen offiziellen Turnieren muss mindestens zwei Kampfrichter*Innen pro Matte anwesend sein. Die nationale und internationale Kampfrichtereinteilung, sowie die Beurteilung der Kampfrichter wird durch die Kampfrichter*Innenordnung geregelt.


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Zuletzt geändert am 21.02.2025 10:37 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013