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17. Kampfrichtereinteilung
Die Kampfgericht wird von der ÖJV-Kampfrichterkommission ausgewählt und eingeladen. Für die Kampfpaarungen wird vom/von der VKR und/oder von diesem/r bestimmten Personen oder durch die Turnierverwaltungssoftware ein Kampfgericht nominiert. Die/der verantwortliche Kampfrichter*In (VKR) ist für die Einteilung eines neutralen Kampfgerichtes zuständig.
Bei allen offiziellen Turnieren muss mindestens zwei Kampfrichter*Innen pro Matte anwesend sein:
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