Export Seite als DOC | Aktuelle Änderungen - Suchen:

Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


BudoWiki wurde erstellt von: Sensei

Bearbeiten

SOR /

Sport- und Organisationsregulativ

<< Wettkampfstätte | Sport- und Organisationsregulativ | Wettkampfkleidung >>


19. Durchführung

Die Art der Nennung und Bezahlung der Startgebühr ist durch die Ausschreibung bestimmt.

Bei Einzelbewerben erfolgt die Nennung durch den Verein über JAMA. Bei Mannschaftskämpfen wird eine Nennliste/Wiegeliste, die den Kader (alphabetisch gereiht) enthält, bei der Abwaage vorgelegt. Das genaue Nennprozedere ist in der Ausschreibung festzulegen.

Zur Abwaage und Kontrolle der Startberechtigung hat sich die/der Judoka mit gültiger Judocard inkl. Foto oder Personalausweis/Reisepass/Führerschein, wo erforderlich mit ärztlichem Attest bzw. gültiger Lizenz einzufinden.

Die Abwaage wird von den durch die/den verantwortlichen Kampfrichter*In eingeteilten Kampfrichter*Innen durchgeführt und von der/dem Turnierdirektor*In überwacht. Bei Meisterschaften des ÖJV sind für die Abwaage nur elektronische Waagen (mindestens 1 Dezimalstelle) zugelassen. Das ermittelte Körpergewicht bzw. die Gewichtsklasse wird entweder auf der Wiegeliste vermerkt oder mittels Computer erfasst.

In Gewichtsklassen, die im Meisterschaftssystem ausgetragen werden könnten, ist das exakte Gewicht auf der Wiegeliste zu vermerken.

Die Auslosung erfolgt üblicherweise mittels Computer unter Aufsicht der/des Turnierdirektor*Ins im Beisein von Mannschaftsführer*Innen nach folgendem Prinzip:

Auslosung und Setzung Einzelmeisterschaften

  • In jeder Gewichtsklasse werden maximal 4 Athlet*Innen in folgender Reihenfolge und Systematik gesetzt (erhalten die Nummer 1 bis 4 im Raster):
    1. Die beiden Finalist*Innen des Vorjahres werden auf Nummer 1 (Sieger) bzw. Nummer 2 (Zweiter) gesetzt.
    2. Die verbleibenden Plätze werden gemäß der jeweiligen Welt- bzw. anschließend Europarangliste vergeben, und zwar so, dass die beiden bestplatzierten Athleten dieser Liste erst im Finale aufeinander treffen können.
    3. Sollten keine Platzierten der jeweiligen Welt- bzw. Europarangliste anwesend sein, so werden die restlichen Setzplätze an die beiden Drittplatzierten des Vorjahres, unter Rücksichtnahme der damaligen Auslosung, vergeben.
  • Starter'Innen desselben Vereines werden, sofern möglich, auseinandergesetzt, die gesetzten Platzierten werden dabei berücksichtigt:
    1. Hat ein Verein zwei Judoka wird eine/r dem Pool 1 und eine/r dem Pool 2 zugelost.
    2. Hat ein Verein drei oder mehr Judoka am Start, kann die/der Vereinsvertreter*In vor der Auslosung bestimmen, welche Setznummern die betroffenen Judoka erhalten sollen. Es können max. 4 Judoka in der Vereinssetzung berücksichtigt werden.

Die Zuordnung der Losnummern erfolgt nach folgendem Prinzip:

Auslosung und Setzung Mannschaftsmeisterschaften

Bei Mannschaftsmeisterschaften werden die Nummern 1 bis 4 im Raster gemäß Resultat des Vorjahres vergeben.

Vor dem Mannschaftskampf ist über Aufforderung der Wettkampfleitung die Mannschaftsaufstellung abzugeben (gereiht nach Gewichtsklassen, beginnend mit der Niedersten). Diese Aufstellung ist bindend für die Abwicklung des Mannschaftskampfes. Ist eine Mannschaft nicht in der Lage alle, aber mehr als die Hälfte der vorgesehenen Gewichtsklassen zu besetzen ist sie startberechtigt. Für den Fall, dass bei einem Mannschaftskampf zweifach besetzte Gewichtsklassen (z.B. 14-er Mannschaften) vorgesehen sind, muss in diesen Gewichtsklassen ein einzelner Starter unbedingt an die erste Stelle der Aufstellung gesetzt werden.

In Einzelfällen kann die Kampffolge in der Ausschreibung festgelegt oder vor Ort gelost werden. Die Auswertung/Siegerermittlung obliegt der Wettkampfleitung:


<< Wettkampfstätte | Sport- und Organisationsregulativ | Wettkampfkleidung >>

Bearbeiten - Versionen - Druckansicht - Aktuelle Änderungen - Suchen
Zuletzt geändert am 31.08.2023 18:51 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013