Version: 08.03.2023
ARTIKEL
Kampfrichter*Innenordnung
Version: 08.04.2021
Ausbildungsordnung
Version: 07.07.2023
Disziplinarstatut
Version: 24.03.2023
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SOR /
Sport- und Organisationsregulativ<< Wettkampfstätte | Sport- und Organisationsregulativ | Wettkampfkleidung >> 19. Durchführung
Die Art der Nennung und Bezahlung der Startgebühr ist durch die Ausschreibung bestimmt. Bei Einzelbewerben erfolgt die Nennung durch den Verein über JAMA. Bei Mannschaftskämpfen wird eine Nennliste/Wiegeliste, die den Kader (alphabetisch gereiht) enthält, bei der Abwaage vorgelegt. Das genaue Nennprozedere ist in der Ausschreibung festzulegen. Zur Abwaage und Kontrolle der Startberechtigung hat sich die/der Judoka mit gültiger Judocard inkl. Foto oder Personalausweis/Reisepass/Führerschein, wo erforderlich mit ärztlichem Attest bzw. gültiger Lizenz einzufinden. Die Abwaage wird von den durch die/den verantwortlichen Kampfrichter*In eingeteilten Kampfrichter*Innen durchgeführt und von der/dem Turnierdirektor*In überwacht. Bei Meisterschaften des ÖJV sind für die Abwaage nur elektronische Waagen (mindestens 1 Dezimalstelle) zugelassen. Das ermittelte Körpergewicht bzw. die Gewichtsklasse wird entweder auf der Wiegeliste vermerkt oder mittels Computer erfasst. In Gewichtsklassen, die im Meisterschaftssystem ausgetragen werden könnten, ist das exakte Gewicht auf der Wiegeliste zu vermerken. Die Auslosung erfolgt üblicherweise mittels Computer unter Aufsicht der/des Turnierdirektor*Ins im Beisein von Mannschaftsführer*Innen nach folgendem Prinzip: Auslosung und Setzung Einzelmeisterschaften
Die Zuordnung der Losnummern erfolgt nach folgendem Prinzip: Auslosung und Setzung Mannschaftsmeisterschaften
Bei Mannschaftsmeisterschaften werden die Nummern 1 bis 4 im Raster gemäß Resultat des Vorjahres vergeben. Vor dem Mannschaftskampf ist über Aufforderung der Wettkampfleitung die Mannschaftsaufstellung abzugeben (gereiht nach Gewichtsklassen, beginnend mit der Niedersten). Diese Aufstellung ist bindend für die Abwicklung des Mannschaftskampfes. Ist eine Mannschaft nicht in der Lage alle, aber mehr als die Hälfte der vorgesehenen Gewichtsklassen zu besetzen ist sie startberechtigt. Für den Fall, dass bei einem Mannschaftskampf zweifach besetzte Gewichtsklassen (z.B. 14-er Mannschaften) vorgesehen sind, muss in diesen Gewichtsklassen ein einzelner Starter unbedingt an die erste Stelle der Aufstellung gesetzt werden. In Einzelfällen kann die Kampffolge in der Ausschreibung festgelegt oder vor Ort gelost werden. Die Auswertung/Siegerermittlung obliegt der Wettkampfleitung: << Wettkampfstätte | Sport- und Organisationsregulativ | Wettkampfkleidung >> |