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5. Ärztliches Attest
Eine Vorlage eines ärztlichen Attestes ist nicht erforderlich.
Es wird allen Vereinen empfohlen im Zuge des Vereinsbeitritts für alle Judoka eine Sporttauglichkeit abzufragen. Die Letztverantwortung liegt hierbei aber immer beim Judoka selbst bzw. den Erziehungsberechtigten.
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