Version: 08.03.2023
ARTIKEL
Kampfrichter*Innenordnung
Version: 08.04.2021
Ausbildungsordnung
Version: 07.07.2023
Disziplinarstatut
Version: 24.03.2023
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Sport- und Organisationsregulativ<< Startberechtigung | Sport- und Organisationsregulativ | Meisterschaften >> 5. Ärztliches Attest
Alle Judoka bis einschließlich der Altersklasse U18 benötigen einmalig ein ärztliches Attest. Das ärztliche Attest kann von jeder/jedem Humanmediziner*In mit jus practicandi (Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung) ausgestellt werden. Das Attest dient zur Feststellung der prinzipiellen Eignung für den Judo-Sport und wird entweder im Judopass oder auf einem separaten Dokument vermerkt. Der Verein kann das Attest vom zuständigen Landesverband bestätigen und somit auf https:www.judojama.org eintragen lassen, wodurch auch eine Attestbestätigung auf der Judocard vermerkt wird. Das Attest muss nicht erneuert werden und kann auch nicht ablaufen. Ohne ärztlichem Attest (Judopass, Dokument, Judocard oder https://www.judojama.org) ist für die Altersklasse U8 - U18 kein Start an Wettkämpfen möglich. Sollten Judoka der Altersklasse U16 und U18 in der Altersklasse U21 und höher antreten, ist ebenso ein ärztliches Attest notwendig. << Startberechtigung | Sport- und Organisationsregulativ | Meisterschaften >> |