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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Sport- und Organisationsregulativ

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5. Ärztliches Attest

Alle Judoka bis einschließlich der Altersklasse U18 benötigen einmalig ein ärztliches Attest.

Das ärztliche Attest kann von jeder/jedem Humanmediziner*In mit jus practicandi (Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung) ausgestellt werden. Das Attest dient zur Feststellung der prinzipiellen Eignung für den Judo-Sport und wird entweder im Judopass oder auf einem separaten Dokument vermerkt. Der Verein kann das Attest vom zuständigen Landesverband bestätigen und somit auf https:www.judojama.org eintragen lassen, wodurch auch eine Attestbestätigung auf der Judocard vermerkt wird.

Das Attest muss nicht erneuert werden und kann auch nicht ablaufen. Ohne ärztlichem Attest (Judopass, Dokument, Judocard oder https://www.judojama.org) ist für die Altersklasse U8 - U18 kein Start an Wettkämpfen möglich. Sollten Judoka der Altersklasse U16 und U18 in der Altersklasse U21 und höher antreten, ist ebenso ein ärztliches Attest notwendig.


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Zuletzt geändert am 31.08.2023 18:48 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013