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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Sport- und Organisationsregulativ

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9. Meldung von Wettkämpfen und Lehrgängen

Vereinsmeisterschaften/Turniere ohne fremde Beteiligung sind nicht meldepflichtig.

Vereinsmeisterschaften/Turniere in Österreich mit Beteiligung anderer österreichischer Vereine, sind dem zuständigen JLV mindestens 6 Wochen vor dem Wettkampftermin schriftlich zu melden und gelten als genehmigt, sofern sie nicht binnen 2 Wochen nach Einreichung untersagt werden. Sind mehr als 3 Vereine beteiligt, gelten alle Bestimmungen dieser Sportordnung und die ÖJV-Wettkampfregeln vollinhaltlich. Alle österreichischen Teilnehmer*Innen benötigen eine aktuelle Judocard, sowie ggf. ein ärztliches Attest.

Vereinsmeisterschaften/Turniere mit ausländischer Beteiligung in Österreich, sind dem zuständigen JLV und dem ÖJV mindestens 8 Wochen vor dem Wettkampftermin schriftlich zu melden und gelten als genehmigt, sofern sie nicht binnen 2 Wochen nach Einreichung untersagt werden. Alle österreichischen Teilnehmer*Innen benötigen eine aktuelle Judocard, sowie ggf. ein ärztliches Attest.

Austrian Cups („C Turniere“) in Österreich sind dem ÖJV bis Ende Oktober des Vorjahres schriftlich zu melden und gelten nach erfolgter schriftlicher Zusage des ÖJV als genehmigt. Austrian Cups werden in den offiziellen Terminkalender aufgenommen und sind Schutztermine für die jeweilige Altersklasse. Alle österreichischen Teilnehmer*Innen benötigen eine aktuelle Judocard, sowie ggf. ein ärztliches Attest.

Der Start bei EJU oder IJF-Wettkämpfen aller Altersklassen bedarf der Genehmigung durch den ÖJV. JLV und Vereine, die Judoka zu Europacups schicken wollen, die nicht im Nationalteam genannt sind, müssen dies dem ÖJV schriftlich melden. Der ÖJV (Sportdirektor*In, zuständige/r Nationaltrainer*In) erteilt daraufhin die Freigabe oder weist das Ansuchen mit Begründung zurück. Nach Freigabe durch den ÖJV erhält der JLV oder Verein die Möglichkeit, diese Judoka in Judobase zu registrieren.

Veranstaltet ein Verein einen Judo-Lehrgang (Trainingslager, Kampfrichterkurs etc.), den er international ausschreiben will, muss er mindestens 6 Wochen vor Abhaltung dieser Veranstaltung die Genehmigung dafür beim ÖJV einholen. Alle österreichischen Teilnehmer*Innen müssen darüber hinaus eine gültige Judocard besitzen.


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Zuletzt geändert am 31.08.2023 18:48 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013