Version: 08.03.2023
ARTIKEL
Kampfrichter*Innenordnung
Version: 08.04.2021
Ausbildungsordnung
Version: 07.07.2023
Disziplinarstatut
Version: 24.03.2023
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Sport- und Organisationsregulativ<< Kata-Bewerbe | Sport- und Organisationsregulativ | Ausschreibung von Wettkämpfen >> 9. Meldung von Wettkämpfen und Lehrgängen
Vereinsmeisterschaften/Turniere ohne fremde Beteiligung sind nicht meldepflichtig. Vereinsmeisterschaften/Turniere in Österreich mit Beteiligung anderer österreichischer Vereine, sind dem zuständigen JLV mindestens 6 Wochen vor dem Wettkampftermin schriftlich zu melden und gelten als genehmigt, sofern sie nicht binnen 2 Wochen nach Einreichung untersagt werden. Sind mehr als 3 Vereine beteiligt, gelten alle Bestimmungen dieser Sportordnung und die ÖJV-Wettkampfregeln vollinhaltlich. Alle österreichischen Teilnehmer*Innen benötigen eine aktuelle Judocard, sowie ggf. ein ärztliches Attest. Vereinsmeisterschaften/Turniere mit ausländischer Beteiligung in Österreich, sind dem zuständigen JLV und dem ÖJV mindestens 8 Wochen vor dem Wettkampftermin schriftlich zu melden und gelten als genehmigt, sofern sie nicht binnen 2 Wochen nach Einreichung untersagt werden. Alle österreichischen Teilnehmer*Innen benötigen eine aktuelle Judocard, sowie ggf. ein ärztliches Attest. Austrian Cups („C Turniere“) in Österreich sind dem ÖJV bis Ende Oktober des Vorjahres schriftlich zu melden und gelten nach erfolgter schriftlicher Zusage des ÖJV als genehmigt. Austrian Cups werden in den offiziellen Terminkalender aufgenommen und sind Schutztermine für die jeweilige Altersklasse. Alle österreichischen Teilnehmer*Innen benötigen eine aktuelle Judocard, sowie ggf. ein ärztliches Attest. Der Start bei EJU oder IJF-Wettkämpfen aller Altersklassen bedarf der Genehmigung durch den ÖJV. JLV und Vereine, die Judoka zu Europacups schicken wollen, die nicht im Nationalteam genannt sind, müssen dies dem ÖJV schriftlich melden. Der ÖJV (Sportdirektor*In, zuständige/r Nationaltrainer*In) erteilt daraufhin die Freigabe oder weist das Ansuchen mit Begründung zurück. Nach Freigabe durch den ÖJV erhält der JLV oder Verein die Möglichkeit, diese Judoka in Judobase zu registrieren. Veranstaltet ein Verein einen Judo-Lehrgang (Trainingslager, Kampfrichterkurs etc.), den er international ausschreiben will, muss er mindestens 6 Wochen vor Abhaltung dieser Veranstaltung die Genehmigung dafür beim ÖJV einholen. Alle österreichischen Teilnehmer*Innen müssen darüber hinaus eine gültige Judocard besitzen. << Kata-Bewerbe | Sport- und Organisationsregulativ | Ausschreibung von Wettkämpfen >> |