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8.1. Beurteilung
Die Beurteilung der österreichischen Kampfrichter*Innen mit ÖJV-Lizenz erfolgt durch den KR-Ausschuss.
Für die Leistungsbeurteilung sind sieben Wertungsstufen vorgesehen.
Kategorie
| Burteilung und Beschreibung
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A
| hervorragende Leistung
Einsatzmöglicheit bei allen internationalen (wenn Inhaber der entsprechenden Lizenz) und nationalen meisterschaften und Turnieren sowie als hauptverantwortliche/r Kampfrichter*In bei den ÖJV-Ligabewerben und deren Finalveranstaltungen.
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B+
| sehr gute Leistung
Einsatzmöglichkeit bei allen internationalen (wenn Inhaber der entsprechenden Lizenz) und nationalen Meisterschaften und Turnieren, sowie als hauptverantwortliche\r Kampfrichter*In bei den ÖJV-Ligabewerben.
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B
| gute Leistung
Einsatzmöglichkeit bei allen nationalen Meisterschaften und Turnieren sowie als hauptverantwortliche/r Kampfrichter*In bei den ÖJV-Ligabewerben.
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B-
| durchschnittliche Leistung
Einsatzmöglichkeit bei allen nationalen Meisterschaften und Turnieren sowie als Kampfrichter*In bei den ÖJV-Ligabewerben; ausgenommen ist die Teilnahme an der Staatsmeisterschaft.
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C
| unterdurchschnittliche Leistung
Einsatzmöglichkeit bei allen nationalen Meisterschaften und Turnieren; ausgenommen ist die Teilnahme an den ÖJV-Ligabewerben und an der Staatsmeisterschaft.
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D
| schlechte Leistung
Einsatzmöglichkeit bei Meisterschaften und Turnieren auf Landesebene, KEINE Einsatzmöglichkeit bei nationalen und internationalen Turnieren (auch Nachwuchs).
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E
| ungenügende Leistung
Die/der Kampfrichter*In wird sofort aus dem Bewerb genommen; Sanktionen werden von den zuständigen Gremien entschieden.
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Der KR-Ausschuss ist dazu angehalten, durch regelmäßiges Feedback dieEntwicklung der Kampfrichter*Innen positiv zu beeinflussen.
Die Beurteilung wird am Ende des Kalenderjahres über die/den LV-Kampfrichterreferent*In bekannt gemacht.
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