Version: 01.01.2025
ARTIKEL
Kampfrichter*Innenordnung
Version: 01.01.2025
Ausbildungsordnung
Version: 07.07.2023
Disziplinarstatut
Version: 24.03.2023
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SOR /
Kampfrichter*Innenordnung (KRO) - Anhang<< Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten | Sport- und Organisationsregulativ | Strafen und Sanktionen >> 8.1. Beurteilung
Die Leistungsbeurteilung der österreichischen Bundeskampfrichter*Innen erfolgt in einem Punktesystem von 1,0 - 5,5 in 01,1-Schritten. Es werden nur Bundeskampfrichter*Innen mit gültiger Lizenz beurteilt IJF-Kampfrichter*Innen werden nicht beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durch die Supervisoren und dem/der verantwortlichen Kampfrichter*In. Bei Mehrtagesevents wird die Mattenzuordnung der Supervisoren gewechselt, um ein objektives Bild der Beurteilung zu erhalten. Es gibt kleine Fehler und große Fehler (kleineFehler werden mit -0,3 gewertet, große Fehler mit -0,5 bewertet). Positive Eigenschaften bzw. Erscheinungsbild und sehr gut gelöste Problemsituationen bringen zusätzliche Punkt (in 0,3-Schritten). Beurteilungsgrundlagen:
Allgemeines:
Bewertet werden auch besonderes auffallende Punkte (Punkteabzug bei eklatantem Fehlverhalten oder Punktegutschrift bei außergewöhnlich gutem Verhalten), hierbei kann jeweils mit 0,2 Punkten addiert oder subtrahiert werden.
Kleine Fehler (-0,3):
Kleiner Bonus (+0,3):
Schwere Fehler (-0,5):
Sollte es bei einem langen Turniertag zu mehr als 15 Kämpfen pro Kampfrichter*In (in den Vorrunden) kommen, werden die Abzüge in den Kategorien zu 3-er Gruppen zusammengefasst, d.h. es erfolgt der Punkteabzug erst, wenn drei kleine oder drei große Fehler zu Buche stehen. Am Ende eines Turniertags (Vorrunden, Hoffnungsrunden und Semifinale) erfolgt die erste Zusammenfassung, die dann zur Nominierung des Finalblockes führt. Da im finalblock nur mehr wenige Kämpfe je Kampfrichter*In zu erledigen sind, wird die Beurteilung für die nominierten Kampfrichter*Innen weitergeführt. Aus den errechneten Beurteilungen ergibt sich eine Rangliste im ÖJV, welche für die Nominierungen des Folgejahres als Basis dient. Dieser Rangliste gehören die Internationalen Kampfrichter*Innen NICHT an. eine Veröffentlichung wird nicht durchgeführt. Jede/r Kampfrichter*In kann ihre/seine Beurteilung über den KR-Ausschuss erfragen. Die Bundesligaeinsätze werden nicht beurteilt. Der KR-Ausschuss ist dazu angehalten, durch regelmäßiges Feedback die Entwicklung der Kampfrichter*Innen positiv zu beeinflussen. << Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten | Sport- und Organisationsregulativ | Strafen und Sanktionen >> WP Categories Box">Categories: Handbuch
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