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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Kampfrichter*Innenordnung (KRO)

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6. Nominierung und Einladung

Die Nominierung und Einladung einer/eines IJF/EJU-Kampfrichter*Ins zu einer Wettkampfveranstaltung der IJF/EJU erfolgt gemäß den Bestimmungen der IJF/EJU durch deren Organe. In jedem anderen Fall (Nominierung bzw. Einladung eines ÖJV-Kampfrichter*Ins) ist die Zustimmung des KR-Ausschusses (mindestens 14 Tage vohrer und schriftlich) erforderlich.

Turnierveranstalter dürfen ausschließlich lizenzierte Kampfrichter*Innen für die Abwicklung ihres Turnieres einsetzen. Je nach Teilnehmer (Vereinsturniere mit externer Beteiligung, Bezirksebene, Landesebene, Bundesebene oder internationale Ebene) sind auch entsprechende Kampfrichter*Innen mit der notwendigen Lizenz einzuladen. Bei Nichteinhaltung wird der Veranstalter sowohl dem Landesverband als auch dem ÖDK zur Sanktionierung gemeldet.

Turnierveranstalter von Turnieren für Judoka mit visueller oder mentaler Beeinträchtigung haben auf lizenzierte Kampfrichter*Innen für diese Sparte zurück zu greifen. Bei Nichteinhaltung wird der Veranstalter sowohl dem Landesverband als auch dem ÖDK zur Sanktionierung gemeldet.


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Zuletzt geändert am 31.08.2023 13:19 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013