Version: 08.03.2023
ARTIKEL
Kampfrichter*Innenordnung
Version: 08.04.2021
Ausbildungsordnung
Version: 07.07.2023
Disziplinarstatut
Version: 24.03.2023
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SOR /
Kampfrichter*Innenordnung (KRO)<< Lehrgänge und Schulungen | Sport- und Organisationsregulativ | Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten >> 6. Nominierung und Einladung
Die Nominierung und Einladung einer/eines IJF/EJU-Kampfrichter*Ins zu einer Wettkampfveranstaltung der IJF/EJU erfolgt gemäß den Bestimmungen der IJF/EJU durch deren Organe. In jedem anderen Fall (Nominierung bzw. Einladung eines ÖJV-Kampfrichter*Ins) ist die Zustimmung des KR-Ausschusses (mindestens 14 Tage vohrer und schriftlich) erforderlich. Turnierveranstalter dürfen ausschließlich lizenzierte Kampfrichter*Innen für die Abwicklung ihres Turnieres einsetzen. Je nach Teilnehmer (Vereinsturniere mit externer Beteiligung, Bezirksebene, Landesebene, Bundesebene oder internationale Ebene) sind auch entsprechende Kampfrichter*Innen mit der notwendigen Lizenz einzuladen. Bei Nichteinhaltung wird der Veranstalter sowohl dem Landesverband als auch dem ÖDK zur Sanktionierung gemeldet. Turnierveranstalter von Turnieren für Judoka mit visueller oder mentaler Beeinträchtigung haben auf lizenzierte Kampfrichter*Innen für diese Sparte zurück zu greifen. Bei Nichteinhaltung wird der Veranstalter sowohl dem Landesverband als auch dem ÖDK zur Sanktionierung gemeldet. << Lehrgänge und Schulungen | Sport- und Organisationsregulativ | Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten >> WP Categories Box">Categories: Handbuch
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