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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Ausbildungsordnung des ÖJV

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2. Ausbildungsstufen

Im Österreichischen Judoverband sind folgende Ausbildungsstufen anerkannt und werden als solche auch im JAMA geführt.

Jede erfolgreich abgeschlossen Ausbildung bleibt auf Lebzeiten bestehen, kann jedoch nur in Kombination mit einer gültigen Trainerlizenz als aktiv angesehen werden.

2.1. Trainings-Assistenz

Für die Trainings-Assistenz gelten folgende Rahmenbedingungen:
  • Für Judoka ab dem 14. Lebensjahr und Grüngurt
  • Ausbildung als mögliche Vorstufe zur Übungsleiterausbildung
  • Etwaige externe Ausbildungen (Medizinstudium, Sportstudium, Dachverband,…) können partiell nach Prüfung durch das jeweilige Ausbildungsreferat anerkannt werden
  • Ausbildungshoheit: Judo Landesverbände
  • Ausbildungsinhalte: siehe Anhang 1
  • Einsatzbereich: Unterstützung im Anfängertraining, Breitensport und Kleinkinder-Judo
Der Kurs schließt mit einer Teilnahmebestätigung ab. Die Teilnehmenden werden anschließend von den Landesverbänden im Judojama als Trainings-Assistenz erfasst.

2.2 Übungsleiter*In

Für Übungsleiter*Innen gelten folgende Rahmenbedingungen:
  • Ausbildungsbeginn: vollendetes 15. Lebensjahr und Blaugurt
  • Abschlussurkunde: vollendetes 16. Lebensjahr und Braungurt
  • Nachweis eines Erste Hilfekurses (min. 6 Stunden Umfang, nicht älter als 2 Jahre)
  • Etwaige externe Ausbildungen (Medizinstudium, Sportstudium, Dachverband,…) können partiell nach Prüfung durch das jeweilige Ausbildungsreferat anerkannt werden
  • Ausbildungshoheit: Judo Landesverbände
  • Ausbildungsinhalte: siehe Anhang 2
  • Einsatzbereich: Anfängertraining, Breitensport (Trainings können ab dem 18. Geburtstag eigenständig und alleine durchgeführt werden)
Der Kurs schließt mit einer Abschlussprüfung im theoretischen Teil sowie einem praktischen Lehrauftritt ab.

2.3 Instruktor*In

Für die/den Instruktor*In gelten folgende Rahmenbedingungen:
  • Teilnahmevoraussetzung ist ein abgeschlossener Übungsleiter*Innenkurs Judo
  • Mindestgraduierung: 1. Dan
  • Ausbildungshoheit: Österreichischer Judoverband (ÖJV) & Bundessportakademie (BSPA)
  • Einsatzbereich: Nachwuchsleistungssport, Aufbautraining und Übergang zum Anschlusstraining; Breitensport
Der Kurs schließt mit einer Abschlussprüfung durch ÖJV und BSPA ab.

2.4 Staatlich geprüfte/r Trainer*In

Für die/den Staatlich geprüfte Trainer*In gelten folgende Rahmenbedingungen:
  • Teilnahmevoraussetzung ist ein abgeschlossener Instruktor*Innenkurs Judo sowie der Grundkurs für Trainer*Innen der BSPA
  • Mindestgraduierung: 2. Dan
  • Ausbildungshoheit: Österreichischer Judoverband (ÖJV) & Bundessportakademie (BSPA)
  • Einsatzbereich: Anschlusstraining und Übergang zum Hochleistungstraining

2.5 Staatlich geprüfte/r Diplomtrainer*In

Für die/den Staatlich geprüfte/n Diplomtrainer*In gelten folgende Rahmenbedingungen:
  • Teilnahmevoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der/des Staatlich Geprüfte/n Judotrainer*In
  • Mindestgraduierung: 2. Dan
  • Ausbildungshoheit: Österreichischer Judoverband (ÖJV) & Bundessportakademie (BSPA)
  • Einsatzbereich: Hochleistungstraining

2.6 Sonstige Ausbildungen

2.6.1 IJF Academy

Für die IJF-Academy gelten folgende Rahmenbedingungen:
  • Teilnahmevoraussetzung ist eine Nominierung durch den ÖJV
  • Mindestgraduierung: 1. Dan
  • Ausbildungshoheit: International Judo Federation (IJF)
  • Einsatzbereich: World Tour Lizenz
Der Kurs schließt mit einer Abschlussprüfung durch die IJF ab.

2.6.2 Internationale Ausbildungen

Ausbildungen, welche im Ausland oder bei anderen Föderationen durchgeführt wurden können in Österreich überprüft und anerkannt werden. Sämtliche vorhandenen Unterlagen müssen hierzu an das Ausbildungsreferat des ÖDK zur Überprüfung eingereicht werden. Nach erfolgreicher Überprüfung und Anerkennung durch die technische Leitung des ÖDK, kann die Ausbildung im österreichischen Trainer*Innen Ausbildungssystem kategorisiert und anerkannt werden.

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