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2. Ausbildungsstufen
Im Österreichischen Judoverband sind folgende Ausbildungsstufen anerkannt und werden als solche auch im JAMA geführt.
Jede erfolgreich abgeschlossen Ausbildung bleibt auf Lebzeiten bestehen, kann jedoch nur in Kombination mit einer gültigen Trainerlizenz als aktiv angesehen werden.
Für die Trainings-Assistenz gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Für Judoka ab dem 14. Lebensjahr und Grüngurt
- Ausbildung als mögliche Vorstufe zur Übungsleiterausbildung
- Etwaige externe Ausbildungen (Medizinstudium, Sportstudium, Dachverband,…) können partiell nach Prüfung durch das jeweilige Ausbildungsreferat anerkannt werden
- Ausbildungshoheit: Judo Landesverbände
- Ausbildungsinhalte: siehe Anhang 1
- Einsatzbereich: Unterstützung im Anfängertraining, Breitensport und Kleinkinder-Judo
Der Kurs schließt mit einer Teilnahmebestätigung ab. Die Teilnehmenden werden anschließend von den Landesverbänden im
Judojama als Trainings-Assistenz erfasst.
Für Übungsleiter*Innen gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Ausbildungsbeginn: vollendetes 15. Lebensjahr und Blaugurt
- Abschlussurkunde: vollendetes 16. Lebensjahr und Braungurt
- Nachweis eines Erste Hilfekurses (min. 6 Stunden Umfang, nicht älter als 2 Jahre)
- Etwaige externe Ausbildungen (Medizinstudium, Sportstudium, Dachverband,…) können partiell nach Prüfung durch das jeweilige Ausbildungsreferat anerkannt werden
- Ausbildungshoheit: Judo Landesverbände
- Ausbildungsinhalte: siehe Anhang 2
- Einsatzbereich: Anfängertraining, Breitensport (Trainings können ab dem 18. Geburtstag eigenständig und alleine durchgeführt werden)
Der Kurs schließt mit einer Abschlussprüfung im theoretischen Teil sowie einem praktischen Lehrauftritt ab.
Für die/den Instruktor*In gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Teilnahmevoraussetzung ist ein abgeschlossener Übungsleiter*Innenkurs Judo
- Mindestgraduierung: 1. Dan
- Ausbildungshoheit: Österreichischer Judoverband (ÖJV) & Bundessportakademie (BSPA)
- Einsatzbereich: Nachwuchsleistungssport, Aufbautraining und Übergang zum Anschlusstraining; Breitensport
Der Kurs schließt mit einer Abschlussprüfung durch
ÖJV und
BSPA ab.
2.4 Staatlich geprüfte/r Trainer*In
Für die/den Staatlich geprüfte Trainer*In gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Teilnahmevoraussetzung ist ein abgeschlossener Instruktor*Innenkurs Judo sowie der Grundkurs für Trainer*Innen der BSPA
- Mindestgraduierung: 2. Dan
- Ausbildungshoheit: Österreichischer Judoverband (ÖJV) & Bundessportakademie (BSPA)
- Einsatzbereich: Anschlusstraining und Übergang zum Hochleistungstraining
2.5 Staatlich geprüfte/r Diplomtrainer*In
Für die/den Staatlich geprüfte/n Diplomtrainer*In gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Teilnahmevoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der/des Staatlich Geprüfte/n Judotrainer*In
- Mindestgraduierung: 2. Dan
- Ausbildungshoheit: Österreichischer Judoverband (ÖJV) & Bundessportakademie (BSPA)
- Einsatzbereich: Hochleistungstraining
2.6 Sonstige Ausbildungen
Für die
IJF-Academy gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Teilnahmevoraussetzung ist eine Nominierung durch den ÖJV
- Mindestgraduierung: 1. Dan
- Ausbildungshoheit: International Judo Federation (IJF)
- Einsatzbereich: World Tour Lizenz
Der Kurs schließt mit einer Abschlussprüfung durch die
IJF ab.
2.6.2 Internationale Ausbildungen
Ausbildungen, welche im Ausland oder bei anderen Föderationen durchgeführt wurden können in Österreich überprüft und anerkannt werden. Sämtliche vorhandenen Unterlagen müssen hierzu an das Ausbildungsreferat des ÖDK zur Überprüfung eingereicht werden. Nach erfolgreicher Überprüfung und Anerkennung durch die technische Leitung des ÖDK, kann die Ausbildung im österreichischen Trainer*Innen Ausbildungssystem kategorisiert und anerkannt werden.
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