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ARTIKEL
Kampfrichter*Innenordnung
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Ausbildungsordnung
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Disziplinarstatut
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Sport- und Organisationsregulativ<< Österreichische Ligen | Sport- und Organisationsregulativ | Meldung von Wettkämpfen >> 8. Kata-Bewerbe
Eine Kata-Meisterschaft ist der wettbewerbsmäßige Vergleich von Paaren bei der Durchführung einer der durch ÖJV anerkannten Kata des Judo, wobei das Dargebotene von Wertungsrichtern beurteilt wird und das Siegerpaar sich lt. Ausschreibung Österreichische/r Kata Staatsmeister*In bzw. Österreichische/r Kata Meister*In oder Landesmeister*In nennen darf. Jede/r Judoka kann bei einer Kata nur einmal als Tori und einmal als Uke antreten außer es ist in der Ausschreibung anders geregelt. Gemischte Paare (Frauen und Männer oder umgekehrt) sind möglich. Wenn genügend Teilnehmer*Innen sind werden die Teilnehmer*Innen in 2 Gruppen eingeteilt. Die teilnehmenden Paare treten in ausgeloster Reihenfolge zum Grunddurchgang an. Die 2 Bestplatzierten des Grunddurchganges jeder Gruppe (bei 2 oder mehr Gruppen je Kata) treten im Finale in umgekehrter Reihenfolge ihrer Platzierung an.
Die Wertungsgericht wird durch das ÖDK (Kata-Referat) bestimmt. Sie müssen vom ÖJV/ÖDK anerkannte Kata-Judges und mit der Ausführung der zu bewertenden Kata vertraut sein. Nachweis ist eine gültige Judge-Lizenz. Bei jeder Kata-Meisterschaft müssen mindestens 3 Judges vorhanden sein, wovon eine/r als Oberjudge, die beiden anderen als Hauptjudges fungieren. Für die Bewertung müssen die gültigen Formulare verwendet werden. Die Wertung einer Kata ergibt sich aus zwei den Bewertungskriterien lt. IJF Vorgaben.
Bei der Durchführung einer Kata-Meisterschaft oder eines Kata-Turniers ist die Anwesenheit von ärztlicher Betreuung nicht vorgeschrieben. << Österreichische Ligen | Sport- und Organisationsregulativ | Meldung von Wettkämpfen >> |