Version: 08.03.2023
ARTIKEL
Kampfrichter*Innenordnung
Version: 08.04.2021
Ausbildungsordnung
Version: 07.07.2023
Disziplinarstatut
Version: 24.03.2023
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SOR /
Sport- und Organisationsregulativ<< Vereinswechsel | Sport- und Organisationsregulativ | Ärztliches Attest >> 4. Allgemeine Start-/Teilnahmeberechtigung
Bei allen der Aufsicht des ÖJV (JLV, Verein) unterstehenden Veranstaltungen sind start- bzw. teilnahmeberechtigt: Ordnungsgemäß beim ÖJV (JLV, Verein) gemeldete Judoka mit gültiger Judocard (bezogener Jahreslizenz), sofern sie die „Start-/Teilnahmeberechtigung“ für die jeweilige Veranstaltung (Alter, Graduierung etc.) bzw. die für den Wettkampf nötige LIZENZ besitzen. Bei internationalen Turnieren in Österreich sind ausländische Judoka startberechtigt, sofern sie dazu die Genehmigung ihrer Föderation/ihres Vereines besitzen, ordnungsgemäß genannt sind und vom Veranstalter bestätigt werden. Sollte die Judocard nicht vorgelegt werden oder kein Foto aufweisen, muss die Identität durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises eindeutig geklärt sein. Für Judoka, die an Meisterschaften und/oder Turnieren in Österreich ab der Altersklasse U16 teilnehmen, muss deren Nationalität vom Österreichischen Judo Verband in JAMA bestätigt werden. Zu diesem Zweck sendet der Verein einen Nachweis der Staatsbürgerschaft (Kopie des Reisepasses, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc.) an den ÖJV, der spätestens 2 Wochen vor Meldeschluss der Veranstaltung im Büro des ÖJV eingelangt sein muss. Erst wenn das Büro die Nationalität des/der Judoka in JAMA bestätigt hat, kann der/die Judoka in JAMA für die Veranstaltung genannt werden (gilt für Österreicher und Nicht-Österreicher). Judoka sind nur für ihren aktuellen Verein startberechtigt (Ausnahme: Judoka mit Lizenz E). Die Erteilung einer der Lizenzen setzt den Erwerb einer Judocard bei einem österreichischen Verein voraus. Bei internationalen Bewerben unter Aufsicht der EJU oder IJF dürfen Judoka nur für jene Nation an den Start gehen, für die sie in IJF-Judobase genannt sind. Jede Art der Startberechtigung für Judoka ohne österreichische Staatsbürgerschaft und für österreichische Staatsbürger*Innen im In-/Ausland, die einer Lizenz unterliegen, erteilt ausschließlich der Österreichische Judo Verband, indem er eine entsprechende Lizenz (B, C und E) ausstellt. Die Lizenzen B, C und E sind mittels Antragsformulars, das auf https://www.judoaustria.at/downloads/ zu finden ist, unter Beibringung der auf dem Formular angeführten Unterlagen beim ÖJV anzufordern. Die Lizenztarife sind in der Gebührenordnung festgelegt. Das Startrecht von Judoka ohne österreichische Staatsbürgerschaft sowie Judoka mit Lizenz E für Mannschaftsstaatsmeisterschaften und Österreichische Meisterschaften Mannschaft sowie Österreichische Meisterschaften Mixed Teams ist durch das jeweilige Reglement bzw. die jeweilige Ausschreibung festgelegt. Grundsätzlich sind folgende Lizenzen bei österreichischen Meisterschaften startberechtigt (etwaige Änderungen müssen in der Ausschreibung geregelt werden).
Der Start verbandsfremder Personen bei Wettkämpfen eines Verbandsvereines, sowie die Teilnahme von Verbandspersonen an Veranstaltungen verbandsfremder Vereinigungen, kann nur vom ÖJV genehmigt werden. Verstöße gegen den Art. 4 dieser Sportordnung sind vom ÖJV-Vorstand an den Ehrensenat weiter zu leiten und von diesem zu behandeln. Eventuelle Sanktionen regelt das Disziplinarstatut des ÖJV. Judoka, die an vom ÖJV, der EJU und IJF organisierten Maßnahmen teilnehmen, erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche im Zuge der Maßnahme erhobenen Daten, einschließlich persönlicher Daten, Live-Ergebnisse, Fotos und/oder Videos (hier als Medien bezeichnet) vom Veranstalter verwendet werden dürfen. Die Medien können in gedruckter oder digitaler Form verwendet werden, einschließlich Druckproduktionen, Webseiten, E-Marketing, Poster und Banner, Werbung, Film, TV, Social-Media, zu Ausbildungs- und anderen Zwecken. Wenn Judoka (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) damit nicht einverstanden sind, müssen sie dies per Mail an office@judoaustria.at mitteilen. Gebührenordnung des ÖJV
1. Beiträge lt. Statuten (GV Beschluss)
4. Gebühren Lizenzen lt. Vorstandsbeschlüssen
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