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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Ausbildungsordnung des ÖJV

<< Ausbildungsstufen | Sport- und Organisationsregulativ | Schlussbestimmung >>


3. Trainer*Innenlizenz

3.1. Allgemeines

Der ÖJV führt zur Professionalisierung des Trainer*Innenwesens und zur Qualitätssicherung des Judosports in Österreich ein Lizenzsystem für Trainer*Innen ein.

Alle Trainer*Innen mit nachweisbarer Ausbildung im Bereich Judo können beim ÖJV ab dem 01.01.2024 eine gültige Trainer*Innenlizenz lösen. Ab diesem Datum können erforderliche Unterlagen eingereicht werden, um die Trainer*Innenlizenz zu lösen und zu verlängern.

3.2 Ziele

Durch die Einführung der Trainer*Innenliznez verfolgt der ÖJV folgende Ziele:

  1. Professionalisierung des Trainer'Innenwesens im ÖJV
  2. Steigerung der Qualität und Sicherheit im Training, Betreuung und Wettkampf
  3. Trainer*Innen sollen durch dieses System dazu angehalten werden,
    1. Ausbildungen zu machen
    2. Fortbildungen zu besuchen
    3. Sich untereinander besser zu vernetzen und Wissen auszutauschen
  4. Vereine sollen durch dieses System dazu angehalten werden
    1. ihre Trainer*Innen dazu zu motivieren, Ausbildungen zu machen
    2. ihre Trainer*Innen dazu zu motivieren, Kurse zur Lizenzverlängerung (Fortbildungen) zu besuchen
    3. aktiv am Judogeschehen in Österreich teilzunehmen
  5. Erstellung einer öffentlich einsehbaren Trainer*Innendatenbank auf der ÖJV Website
  6. Verbesserung des Kontakts zwischen ÖJV – Landesverbände - Vereine
  7. Gesamtüberblick der aktiven Trainer*Innen in den unterschiedlichen Leistungsstufen
  8. Bonussystem für Trainer*Innen mit gültiger Lizenz

3.3 Lizenzerwerb & -verlängerung

Um als aktive/r Trainer*In bei Wettkämpfen, Lehrgängen und Trainingslagern im Einsatz sein zu können, muss eine Trainer*Innenlizenz erworben werden.

Die Grundvoraussetzungen zur Trainer*Innenlizenz sind:

  1. Gültige Judocard
  2. Einmalige Zusendung eines Personaldokuments (Reisepass oder Personalausweis) in Scan / Kopie an den ÖJV
  3. Anerkanntes Ausbildungszeugnis im Fachbereich Judo bzw. vorhandener JAMA-Eintrag
  4. Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge (Gebühr kann vom ÖJV zurückgefordert werden)
  5. Unterschriebener ÖJV-Ehrenkodex
  6. Aktuelles Foto und Kontaktdaten im JAMA

Die Gültigkeit der Trainer'Innenlizenz beträgt ab Lizenzerwerb 3 Jahre.

Zur Verlängerung der Trainer*Innenlizenz sind folgende Nachweise zu erbringen:

  1. Mindestens einmal Besuch eines vom ÖJV organisierten Kampfrichter*Innenkurses (LKR- oder BKR-Kurs)
  2. Mindestens einmal Besuch einer judospezifischen oder vom ÖJV freigegebenen / lizenzierten Fort- bzw. Weiterbildung (Mindestdauer: 6 Stunden)
    1. Eine eigene abgelegte Dan-Prüfung
    2. Eine weitere Ausbildungsstufe (z.B. Instruktor*In, Trainer*Innengrundkurs oder staatlich geprüfte Trainer*Innenausbildung)
    3. Offizielle Fortbildung im Bereich Judo, angeboten vom ÖJV bzw. nach Freigabe vom ÖJV z.B. von einem LV oder andere Judo-Föderation.
  3. Durchgehend gültige Judocard

Etwaige externe Fortbildungen (BSO, Kodokan, …) können nach Rücksprache und Bestätigung seitens ÖJV auch zur Lizenzverlängerung anerkannt werden.

Prinzipiell können Lizenzverlängerungen auch von den Landesverbänden organisiert und abgehalten werden. Um den offiziellen Lizenzverlängerungsstatus der Fort- & Weiterbildungen zu erhalten, müssen jedoch die Inhalte und Rahmenbedingungen an den ÖJV übermittelt und freigegeben werden. Zur Qualitätssicherung der Fort- und Weiterbildungen wird vom ÖJV eine jährliche Ausbildungsreferententagung durchgeführt.

Die Verwaltung der Trainer*Innenliznez obliegt dem ÖJV, die Administration den Vereinen. Etwaige Lizenzverlängerungen werden nach Erfüllung der Voraussetzungen automatisch im JAMA verlängert.

Sobald beide Nachweise (KR-Kurs UND Fort- bzw. Weiterbildung) absolviert werden, verlängert sich die Trainerlizenz nach Ablauf der derzeit gültigen Trainerlizenz um weiter 3 Jahre.

3.4 Klassifizierung

Je nach Ausbildungslevel werden die einzelnen Trainer*Innenlizenzen wie folgt unterteilt:

1.

D-Trainer-Lizenz:

absolvierte Trainings-Assistenzausbildung
2.

C-Trainer-Lizenz:

abgeschlossenen Übungsleiter*Innenausbildung
3. B-Trainer-Lizenz: staatlich geprüfte/r Instruktor*In
4. A-Trainer-Lizenz: staatlich geprüfte/r Trainer*In,
Diplomtrainer*In,
IJF-Trainer*In Lizenz (IJF-Academy)

3.5 Befugnisse

Durch die Trainer*Innenlizenz werden folgende Mindestlizenzierungen bei Turnieren in Österreich oder bei Nominierung durch den ÖJV festgelegt:

Einzelbewerbe:

1. Nachwuchsturniere auf Vereinsebene: D-Trainer*In (empfohlen)
2. Landesmeisterschaften: C-Trainer*In (empfohlen)
3. Österreichische Meisterschaften U16/18/21/23: C-Trainer*In (ab 2027)
4. Österreichische Staatsmeisterschaften: B-Trainer*In (ab 2027)
5. Alle EJU- und IJF-Turniere: B-Trainer*In (ab 2027)

Mannschaftsbewerbe:

1. Regional-Cups für Schüler*Innen (Landesliga): C-Trainer*In (empfohlen)
2. Landesliga: C-Trainer*In (empfohlen)
3. 2. Bundesliga (& Frauen-Bundesliga): C-Trainer*In (ab 2025)
4. 1. Bundesliga: B-Trainer*In (ab 2025)

3.6 Entzug bzw. Verweigerung

Bei etwaigem Fehlverhalten durch Trainer*Innen kann die Trainer*Innenlizenz durch den ÖJV bzw. LV entzogen werden. Etwaige Disziplinarverfehlungen werden auch durch das Disziplinarstatut des ÖJV geregelt.

Eine Trainer*Innenlizenz kann auch ausschließlich durch den/die Präsident*In des ÖJV trotz vollständiger Einbringung aller Dokumente und Nachweisen verweigert werden. In solchen Ausnahmefällen ist auch keine öffentliche Stellungnahme notwendig.


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Zuletzt geändert am 22.02.2024 23:41 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013