Version: 08.03.2023
ARTIKEL
Kampfrichter*Innenordnung
Version: 08.04.2021
Ausbildungsordnung
Version: 07.07.2023
Disziplinarstatut
Version: 24.03.2023
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Ausbildungsordnung des ÖJV<< Ausbildungsstufen | Sport- und Organisationsregulativ | Schlussbestimmung >> 3. Trainer*Innenlizenz
Übersicht 3.1. Allgemeines
Der ÖJV führt zur Professionalisierung des Trainer*Innenwesens und zur Qualitätssicherung des Judosports in Österreich ein Lizenzsystem für Trainer*Innen ein. Alle Trainer*Innen mit nachweisbarer Ausbildung im Bereich Judo können beim ÖJV ab dem 01.01.2024 eine gültige Trainer*Innenlizenz lösen. Ab diesem Datum können erforderliche Unterlagen eingereicht werden, um die Trainer*Innenlizenz zu lösen und zu verlängern. 3.2 Ziele
Durch die Einführung der Trainer*Innenliznez verfolgt der ÖJV folgende Ziele:
3.3 Lizenzerwerb & -verlängerung
Um als aktive/r Trainer*In bei Wettkämpfen, Lehrgängen und Trainingslagern im Einsatz sein zu können, muss eine Trainer*Innenlizenz erworben werden. Die Grundvoraussetzungen zur Trainer*Innenlizenz sind:
Die Gültigkeit der Trainer'Innenlizenz beträgt ab Lizenzerwerb 3 Jahre. Zur Verlängerung der Trainer*Innenlizenz sind folgende Nachweise zu erbringen:
Etwaige externe Fortbildungen (BSO, Kodokan, …) können nach Rücksprache und Bestätigung seitens ÖJV auch zur Lizenzverlängerung anerkannt werden. Prinzipiell können Lizenzverlängerungen auch von den Landesverbänden organisiert und abgehalten werden. Um den offiziellen Lizenzverlängerungsstatus der Fort- & Weiterbildungen zu erhalten, müssen jedoch die Inhalte und Rahmenbedingungen an den ÖJV übermittelt und freigegeben werden. Zur Qualitätssicherung der Fort- und Weiterbildungen wird vom ÖJV eine jährliche Ausbildungsreferententagung durchgeführt. Die Verwaltung der Trainer*Innenliznez obliegt dem ÖJV, die Administration den Vereinen. Etwaige Lizenzverlängerungen werden nach Erfüllung der Voraussetzungen automatisch im JAMA verlängert. Sobald beide Nachweise (KR-Kurs UND Fort- bzw. Weiterbildung) absolviert werden, verlängert sich die Trainerlizenz nach Ablauf der derzeit gültigen Trainerlizenz um weiter 3 Jahre. 3.4 Klassifizierung
Je nach Ausbildungslevel werden die einzelnen Trainer*Innenlizenzen wie folgt unterteilt:
3.5 Befugnisse
Durch die Trainer*Innenlizenz werden folgende Mindestlizenzierungen bei Turnieren in Österreich oder bei Nominierung durch den ÖJV festgelegt: 3.6 Entzug bzw. Verweigerung
Bei etwaigem Fehlverhalten durch Trainer*Innen kann die Trainer*Innenlizenz durch den ÖJV bzw. LV entzogen werden. Etwaige Disziplinarverfehlungen werden auch durch das Disziplinarstatut des ÖJV geregelt. Eine Trainer*Innenlizenz kann auch ausschließlich durch den/die Präsident*In des ÖJV trotz vollständiger Einbringung aller Dokumente und Nachweisen verweigert werden. In solchen Ausnahmefällen ist auch keine öffentliche Stellungnahme notwendig. << Ausbildungsstufen | Sport- und Organisationsregulativ | Schlussbestimmung >> WP Categories Box">Categories: Handbuch
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