Export Seite als DOC | Aktuelle Änderungen - Suchen:

Sportordnung

Version: 16.02.2025

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
  27. Bekenntnis zur Integrität im Sport
  28. Zuständigkeit
  29. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 01.01.2025

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
  9. Strafen und Sanktionen
  10. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


BudoWiki wurde erstellt von: Sensei

Bearbeiten

SOR /

Sport- und Organisationsregulativ - Anhang E

<< Austrian Cups | Sport- und Organisationsregulativ | Kampfrichterordnung >>


E. Berufung und Startberechtigung in Auswahlmannschaften

Jede/r beim ÖJV (JLV) gemeldete Judoka ist verpflichtet, im Falle einer Einladung/Nominierung durch den ÖJV (JLV) diesem nach Möglichkeit zur Verfügung zu stehen.

In eine ÖJV-(JLV)-Auswahl können nur ordnungsgemäß für einen ÖJV-Verein gemeldete Judoka berufen werden. Der ÖJV (JLV) kann Judoka zu Aktivitäten direkt einberufen. In diesem Fall sind der betroffene Verein und der JLV gleichzeitig zu verständigen.

Judoka, die ihren Verpflichtungen aus nachweisbar zwingenden Gründen nicht nachkommen können, haben dies sofort schriftlich unter Angabe des Verhinderungsgrundes dem ÖJV (JLV) zu melden.

Die Teilnahme an einer anderen Judoveranstaltung gilt nicht als Verhinderungsgrund und es wird für die andere Veranstaltung im Normalfall keine Startberechtigung erteilt.

Judoka, die einer Einladung durch den ÖJV (JLV) unentschuldigt fernbleiben, werden entsprechend der aktuellen Athlet*Innenvereinbarung bzw. anahand des Disziplinastatuts sanktioniert.

Teilt ein/e Judoka mit, dass sie/er aufgrund einer Verletzung der durch den ÖJV (JLV) erfolgten Einladung nicht nachkommen kann, hat der zuständige ÖJV-Trainer das Recht, die/den betreffende/n Kämpfer*In (auf Verbandskosten) zu einer Untersuchung durch eine/n ÖJV-Verbandsärztin/-arzt vorzuladen. Kommt die/der Judoka dieser Aufforderung nicht nach, wird er/sie entsprechend der aktuellen Athlet*Innenvereinbarung bzw. anahand des Disziplinarstatuts sanktioniert.

Wird ein/e Angehörige/r eines Nationalkaders durch die/den konsultierte/n ÖJV-Ärztin/Arzt aufgrund einer Verletzung trainings- bzw. wettkampfunfähig geschrieben, dann ist die/der Judoka während des von der/vom Ärztin/Arzt bescheinigten Zeitraumes nicht berechtigt, an irgendeinem Wettkampf teilzunehmen. Die Entscheidung, ob Kampftauglichkeit vorliegt oder nicht, trifft allein die/der beauftragte ÖJV-Ärztin/Arzt.

Tritt ein/e Judoka, die/der trainings- bzw. wettkampfunfähig geschrieben wurde, trotzdem zu einem Kampf an, wird er/sie entsprechend der aktuellen Athlet*Innenvereinbarung bzw. anahand de Disziplinarstatuts sanktioniert.

Gegen Judoka, die sich einer Berufung durch den ÖJV (JLV) entziehen, sowie gegen JLV oder Verbandsvereine, die Athlet*Innen an der Erfüllung einer solchen Verpflichtung hindern, werden entsprechend der aktuellen Athlet*Innenvereinbarung bzw. anhand des Disziplinarstatuts Sanktionen ausgesprochen.


<< Austrian Cups | Sport- und Organisationsregulativ | Kampfrichterordnung >>

Bearbeiten - Versionen - Druckansicht - Aktuelle Änderungen - Suchen
Zuletzt geändert am 27.12.2024 11:48 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013