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22. Hygiene
- Die Finger- und Zehennägel der Kämpfer müssen kurz geschnitten sein.
- Die persönliche Hygiene der Judoka muss von hohem Standard sein und dürfen kein Verletzungspotential aufweisen.
- Langes Haar muss so zusammengebunden sein, dass die/der Gegner*In dadurch nicht behindert wird. Die Haare müssen mit einem Gummiband oder Ähnlichem zusammengebunden werden, das keine metallischen oder harte Teile enthält. Der Kopf darf nicht bedeckt sein, außer bei notwendigen medizinischen Verbänden.
- Jeder/jedem Judoka, der sich nicht diesen Bestimmungen – Judogiregeln, Hygienemaßnahmen und Verbot von Kopfbedeckungen – unterwirft, soll das Recht zu kämpfen untersagt werden und ihr/e|sein/e Gegner*In soll den Kampf mit Fusen-gachi, wenn der Kampf noch nicht begonnen wurde oder mit Kiken-gachi, wenn der Kampf schon läuft, gewinnen.
Vergleiche dazu Artiekl 4 der WKR
- Der Judogi soll sauber, generell trocken und ohne unangenehmen Geruch sein.
- Die Finger- und Zehennägel müssen kurz geschnitten sein.
- Die persönliche Hygiene des Kämpfers muss sehr gut sein.
- Lange Haare müssen zusammengebunden werden, um dem Gegner keine Unannehmlichkeiten zu verursachen. Die Haare müssen mit einem Gummiband oder einem Band aus ähnlichem Material zusammengebunden werden und dürfen kein hartes oder metallisches Material beinhalten. Der Kopf darf nicht bedeckt sein, ausgenommen durch einen Verband aus medizinischen Gründen.
- Jedem Kämpfer, der nicht gewillt ist, den Anforderungen von Artikel 3 oder 4 zu entsprechen, wird das Recht zu kämpfen entzogen und der Gegner wird, wie in Artikel 25 dieser Regeln vorgesehen, gemäß der "Mehrheitsregel aus Drei" den Kampf durch „Fusen-gachi“, wenn der Wettkampf noch nicht begonnen hat, oder „Kiken-gachi“, wenn der Wettkampf bereits begonnen hat, gewinnen.
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