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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Sport- und Organisationsregulativ

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22. Hygiene

  • Die Finger- und Zehennägel der Kämpfer müssen kurz geschnitten sein.
  • Die persönliche Hygiene der Judoka muss von hohem Standard sein und dürfen kein Verletzungspotential aufweisen.
  • Langes Haar muss so zusammengebunden sein, dass die/der Gegner*In dadurch nicht behindert wird. Die Haare müssen mit einem Gummiband oder Ähnlichem zusammengebunden werden, das keine metallischen oder harte Teile enthält. Der Kopf darf nicht bedeckt sein, außer bei notwendigen medizinischen Verbänden.
  • Jeder/jedem Judoka, der sich nicht diesen Bestimmungen – Judogiregeln, Hygienemaßnahmen und Verbot von Kopfbedeckungen – unterwirft, soll das Recht zu kämpfen untersagt werden und ihr/e|sein/e Gegner*In soll den Kampf mit Fusen-gachi, wenn der Kampf noch nicht begonnen wurde oder mit Kiken-gachi, wenn der Kampf schon läuft, gewinnen.

Vergleiche dazu Artiekl 4 der WKR

  1. Der Judogi soll sauber, generell trocken und ohne unangenehmen Geruch sein.
  2. Die Finger- und Zehennägel müssen kurz geschnitten sein.
  3. Die persönliche Hygiene des Kämpfers muss sehr gut sein.
  4. Lange Haare müssen zusammengebunden werden, um dem Gegner keine Unannehmlichkeiten zu verursachen. Die Haare müssen mit einem Gummiband oder einem Band aus ähnlichem Material zusammengebunden werden und dürfen kein hartes oder metallisches Material beinhalten. Der Kopf darf nicht bedeckt sein, ausgenommen durch einen Verband aus medizinischen Gründen.
  5. Jedem Kämpfer, der nicht gewillt ist, den Anforderungen von Artikel 3 oder 4 zu entsprechen, wird das Recht zu kämpfen entzogen und der Gegner wird, wie in Artikel 25 dieser Regeln vorgesehen, gemäß der "Mehrheitsregel aus Drei" den Kampf durch „Fusen-gachi“, wenn der Wettkampf noch nicht begonnen hat, oder „Kiken-gachi“, wenn der Wettkampf bereits begonnen hat, gewinnen.

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Zuletzt geändert am 31.08.2023 18:52 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013