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Sportordnung

Version: 16.02.2025

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
  27. Bekenntnis zur Integrität im Sport
  28. Zuständigkeit
  29. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 01.01.2025

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
  9. Strafen und Sanktionen
  10. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Sport- und Organisationsregulativ

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20. Judogi- und Werberichtlinien

Die Bekleidung (Judogi) hat den entsprechenden IJF-Judogiregeln bzw. den ÖJV-Judogiregeln zu entsprechen. Der Judogi muss sauber, generell trocken und ohne unangenehmen Geruch sein. Er darf keine Risse oder Einrisse haben.

Bei allen Bewerben in Österreich, ausgenommen solchen, die aufgrund internationaler Bestimmungen einem anderen Reglement unterliegen sind sämtliche Judogi-Marken und Modelle erlaubt. Es ist auch kein IJF-Label auf dem Judogi erforderlich.

Die korrekte Größe wird mittels Sokuteiki festgestellt.

Jacke: Die Jacke muss das Gesäß vollständig bedecken. Bei gehobenen Armen muss Sokuteiki problemlos und vollständig in die Ärmel gesteckt werden können. Die Ärmel müssen den gesamten Arm bis hin zum Handgelenk, bei ausgestreckten Ellenbögen, bedecken.
Die beiden Seiten der Jacke müssen sich auf Gürtelhöhe mindestens 20 cm überlappen.
  • Die Dicke des Revers darf 1 cm nicht übersteigen
  • Das Revers muss 4 cm breit sein
  • Der Abstand zwischen dem oberen Ende des Brustbeins und dem Kreuzungspunkt des Revers darf nicht größer als 10 cm sein
Hose: Die Hose muss die beiden Knöckel vollstöndig bedecken und bis zum Fußrist reichen. Das Hosenbein muss - auf Kniehöhe gemessen - 10-15 cm weit sein (inkl. etwaiger Knieschoner,...).
Gürtel: Der Gürte muss zwischen 4 und 5 cm breit sein.
  • Die Gürtelenden müssen, vom Knotenmittelpunkt gemessen, eine Länge von 20 bis 30 cm haben.
  • Der Gürtel darf aus keinem steifen oder rutschigen Material gefertig sein und der Knoten muss korrekt und eng gebunden werden.
  • Der Gürtel darf nur an den Gürtelenden bestickt sein, weitere Bestickungen sind nicht erlaubt.
  • Getragene Gürtelgrade müssen dem tatsächlichen Dan- oder Kyu-Grad (also dem im JAMA hinterlegten Grad) entsprechen. Ein Tragen eines zu hohen Gürtelgrades wird mit einer Pönale von 100 € für den betroffenen Verein bestraft und der Gürtelgrad muss unverzüglich getauscht werden. Bei einem vorsätzlich zu hoch getragenen Gürtelgrad wird der/die Judoka zusätzlich mit Hansokumake ("Against the spirit of Judo") vom Lehrgang oder Meisterschaft ausgeschlossen. Niedrigere Gürtelgrade dürften jederzeit verwendet werden.
T-Schirt für Frauen: Das T-Shirt muss weiß (nicht transparent), kurzärmelig und mit einem Kragen sein. Ein Sport-BH oder Shirt mit tiefem Ausschnitt sind nicht erlaubt.

Die jeweils gültigen Werbebestimmungen und Werbeflächen am Judogi müssen in der Ausschreibung geregelt werden. Prinzipiell muss ein problemloses Zugreifen durch Aufnäher möglich sein und es darf keine Verletzungsgefahr bestehen (z.B. durch offene Nähte).

Mögliche Werbeflächen befinden sich auf der Rückenfläche (Backnumber), im Anschluss an alle Schulterstreifen, auf den beiden Brustbereichen, sowie auf den beiden Hosenenden. Sonstige Werbeflächen sind nicht zulässig. Die einzelnen Werbeflächen (Ausnahme Backnumber) sollen eine max. Größe von 150 cm2 nicht überschreiten. Etwaige Sonderregelungen müssen in der Ausschreibung oder Bestimmungen geregelt werden.

Backnumber kann frei gestaltet werden (IJF-Backnumber, ÖJV-Backnumber oder eigenes Design), es ist jedoch darauf zu achten, dass unbedignte der Vereinsname oder der Name des Judoka vorrangig abzubilden ist. Eine reine Sponsorfläche als Backnumber ist nicht zulässig.

Bei allen Bewerben in Österreich, ausgenommen solchen, die aufgrund internationaler Bestimmungen einem anderen Reglement unterliegen oder der Organisator ausdrücklich blaue Judogi und/oder weiße Judogi vorschreibt, sind bunte Judogi in allen Farbvarianten und Musterungen erlaubt, sofern sie den Werbebestimmungen des ÖJV entsprechen.

Das Kampfgericht muss die Judoka jedoch eindeutig unterscheiden können. Gegebenenfalls sind Zusatzgürtel bereitzustellen und zu verwenden.


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Zuletzt geändert am 21.02.2025 10:41 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013